Ist betriebliche Weiterbildung Arbeitszeit oder Freizeit? Betriebliche Weiterbildung verschafft Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, bindet qualifizierte Mitarbeiter:innen und ist eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel. Unternehmen und Mitarbeiter:innen wissen, dass kontinuierliches Lernen Arbeitsplätze und Einkommen sichert. All das trifft vor allem zu, wenn das Lernangebot inspirierend und jederzeit leicht zugänglich ist. Leider stellt sich da eine offensichtliche Frage, über die niemand gerne sprechen will: Ist Weiterbildung Arbeitszeit oder Privatsache? In diesem Artikel geben wir einige Denkanstöße. Bis vor kurzem ließ sich die Frage nach der Fortbildung außerhalb der Arbeitszeit leicht beantworten: War die Fortbildung vom Arbeitgeber beauftragt, zählte sie zur Arbeitszeit. Fand sie auf Wunsch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin statt, zählte sie zur Freizeit. Das Arbeitsrecht hat dazu klare Aussagen getroffen. Weiterbildung am Wochenende - Freizeitausgleich vom Arbeitgeber?. In der Praxis gab es dennoch viele Auseinandersetzungen und Differenzen.
Sie haben folgenden Wortlaut (zitiert nach der Pressemitteilung): "Nimmt ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit an einer für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Schulungsveranstaltung teil, besteht nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ein Anspruch auf entsprechenden Freizeitausgleich. Zu der ausgleichpflichtigen Schulungszeit zählen auch während eines Schulungstages anfallende Pausen. Der Umfang des Freizeitausgleichs nach diesen Bestimmungen ist auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers an dem entsprechenden Schulungstag begrenzt. Mitarbeiterschulung außerhalb der arbeitszeit der. Dabei ist grundsätzlich die betriebsübliche Dauer und Lage der Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers maßgeblich. "