Quelle: Pixabay Bad Salzuflen – Die jährliche Ablesung aller Stadtwerke-Zähler steht an. Die Stadtwerke Bad Salzuflen bieten ihren Kunden als zusätzlichen Service im Vorfeld verschiedene Optionen zur Selbstablesung an. Bei der Ablesung ab 16. November gibt es besondere Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz für die Ableser und Kunden. Rund 62. 000 Zählerstände müssen erfasst werden. Für die Stadtwerke ist das in Corona-Zeiten eine besondere Herausforderung. Die Stadtwerke wollen die Ablesung für die Kunden so sicher und einfach wie möglich machen. Die jährliche Ablesung aller Strom-, Erdgas- und Trinkwasserzähler für die Jahresendabrechnung 2020 beginnt ab Montag, dem 16. November. Jährliche Selbstablesung der Wasserzähler. Kunden, die ihre Zähler selbst ablesen möchten, können dies den Stadtwerken vorher mitteilen. Bei einer rechtzeitigen Meldung per Online-Formular besuchen die Ableser die Kunden erst gar nicht. Das Formular ist über erreichbar. Kunden können sich bis zum 5. November entscheiden, ob sie für die Selbstablesung ein Online-Formular oder eine portofreie Ablesekarte nutzen wollen.
Die Stadtwerke bitten die Kunden von persönlichen Besuchen zur Übermittlung der Zählerstände abzusehen. Die Zählerableser werden bis etwa Mitte Dezember im gesamten Stadtgebiet unterwegs sein und die Zählerstände aller Kunden erfassen, die keine Selbstablesung anmelden. Als Schutzmaßnahmen dienen Masken, Einmal-Handschuhe und Desinfektionsmittel. Die Ableser werden über eine spezielle Hygiene-Einweisung vorbereitet. Sie können sich durch einen Dienstausweis der Stadtwerke Bad Salzuflen ausweisen. Die Ableser sind wochentags und samstags unterwegs. Www selbstablesung com bad bunny. Mit der Ablesung der Wärmezähler beginnen die Stadtwerke bereits am 2. November 2020. Die Stadtwerke Bad Salzuflen weisen darauf hin, dass alle Zählerstände, die zur Jahresendabrechnung nicht vorliegen, von den Stadtwerken geschätzt werden müssen. Textquelle: Stadtwerke Bad Salzuflen
Dies kann beispielsweise im Rahmen der Jahresabrechnung Ihres Stromliefervertrags erfolgt sein. Ihr Stromlieferant ist nicht zur Weiterleitung des gemeldeten Zählerstands an uns verpflichtet. Wenn Ihr Lieferant uns die von Ihnen gemeldeten Zählerstände übermittelt, werden diese im System des Netzbetreibers dokumentiert. Sofern Ihr Lieferant uns die Zählerstände nicht übermittelt, wird es zu einer erneuten Abfrage mit der zuvor erläuterten Selbstablesekarte kommen. Zählerstand melden. Dies dient der Verlässlichkeit Ihrer Daten, weshalb wir um Ihr Verständnis bitten. c) Abwicklung, sollte kein Zählerstand bereitgestellt werden Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, wird gemäß einer gesetzlichen Regelung, der für die Netznutzung anzusetzende Verbrauch bzw. Zählerstand rechnerisch auf Grundlage Ihres Vorjahresverbrauchs ermittelt. d) Verwendung des Zählerstands Der von uns ermittelte bzw. von Ihnen bereitgestellte Zählerstand wird für die Abrechnung der Nutzung unseres Stromverteilungsnetzes mit Ihrem Stromlieferanten verwendet.
Wasserzählerdatenerfassung Kunden-Nr. Zählernummer