Betriebliche Altersvorsorge Wiso

July 3, 2024, 12:44 pm

Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 3 | ID 29277580 Facebook Werden Sie jetzt Fan der SSP-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion. Zu Facebook Ihr Newsletter zur Steuererklärung und -gestaltung Regelmäßige Informationen zu aktueller Rechtsprechung der Finanzgerichte zu Steuersparstrategien für "kleine und große" Steuerzahler

Wiso Betriebliche Altersvorsorge

Verena Bentele, VdK-Präsidentin Nur so ließe sich auf Dauer die gesetzliche Rentenversicherung stabilisieren und die soziale Spaltung bekämpfen. Gutachten empfiehlt 68 Jahre Vor einigen Wochen war erneut eine Diskussion darüber entbrannt, ob das Renteneintrittsalter angehoben werden muss. Experten, die das Wirtschaftsministerium beraten, hatten in einem Gutachten eine Anhebung auf 68 Jahre vorgeschlagen. ‎WISO Gehalt – Brutto Netto im App Store. Derzeit gilt ein stufenweiser Anstieg des Eintrittsalters auf 67. Hintergrund der Debatte ist die Alterung der Gesellschaft: Bei der Rente stehen auf Dauer zu viele Empfänger zu wenigen Beitragszahlern gegenüber. Vorschlag von Expertengremium - Altmaier gegen Rente mit 68 Rente mit 68? Die Berater des Wirtschaftsministeriums, die die Idee hatten, trifft heftige Kritk. Auch der Minister ist gegen den Vorschlag.

01. 05. 2005 | Direktversicherung von Klaus Ullraum, Leiter Referat betriebliche Altersversorgung, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, München Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz setzt bekanntlich für den Bereich Altersversorgung das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung um: Die Aufwendungen für die Vorsorge werden in der Ansparphase steuerfrei gestellt. Dafür werden in der Leistungsphase die empfangenen Leistungen voll besteuert. Einschneidende Veränderungen bedeutet dies für die Direktversicherung. Wiso betriebliche altersvorsorge. Insbesondere taucht immer wieder die Frage auf, wann das alte und wann das neue Recht anwendbar ist. Wir sagen Ihnen, was gilt. Neuregelung Die Direktversicherung wurde bisher in der Anwartschaftsphase mit 20 Prozent pauschal besteuert (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), § 40b Einkommensteuergesetz (EStG). In der Leistungsphase wurden die Renten mit dem Ertragsanteil besteuert. Kapitalleistungen waren sogar in der Regel vollständig steuerfrei.

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