Psychotherapeuten Fordern Berarbeitung Der Richtlinie Zur...

July 1, 2024, 8:26 pm

Als delegierte Psychotherapie werden psychotherapeutische Leistungen bezeichnet, die von psychologischen Psychotherapeut(inn)en im Anstellungsverhältnis bei einem berechtigten Arzt erbringen. Diese Leistungen werden vom delegierenden Arzt gemäss TARMED über die Grundversicherung der Krankenkassen abgerechnet, da Psycholog(inn)en zur Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen über die Grundversicherung zurzeit nicht zugelassen sind. Der ZüPP unterstützt die Anliegen und Interessen der delegiert tätigen psychologischen Psychotherapeut(inn)en. Insbesondere gilt unsere Aufmerksamkeit der Bekämpfung von misslichen Arbeits- und Anstellungsbedingungen im Einzelfall. Der ZüPP setzt sich zudem für eine Lösung ein, welche die Ablösung des bestehenden Delegationsmodells durch ein Anordnungsmodell zum Ziel hat. Delegierte psychotherapie richtlinien corona. Der Bundesrat hat am 26. Juni 2019 den Verordnungsentwurf für das Anordnungsmodell für die Neuregelung der psychologischen Psychotherapie präsentiert und bis am 17. Oktober 2019 die Vernehmlassung bei den Kantonen, politischen Parteien, betroffenen Institutionen, Berufs- und Patientenorganisationen sowie Krankenkassen durchgeführt.

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Konkret geht es um die AWMF-S3-Leitline "Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen... Psychotherapie Richtlinien: 200 Min telefonischer Erreichbarkeit. mehr Neue Broschüre in der BPtK-Reihe "Leitlinien-Info" erschienen Psychotherapie ist in allen Krankheitsphasen neben der Pharmakotherapie eine wirksame Behandlung. Das berücksichtigen auch die Empfehlungen der vollständig überarbeiteten und aktualisierten S3-Leitlinie "Schizophrenie" neue Leitlinien-Info... mehr News 1 bis 5 von 21 << Erste < zurück 1-5 6-10 11-15 16-20 21-21 vor > Letzte >>

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Es handelt sich immer um eine Einzelfallprüfung. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Verordnung des Kantons Zürich über die psychologischen Psychotherapeut(inn)en (PPsyV) Erforderliche Weiterbildungs- und Fachtitel Delegiert arbeitende Psychotherapeut(inn)en im Kanton Zürich benötigen den eidgenössischen Weiterbildungstitel Psychotherapie (die alten FSP-Fachtitel Psychotherapie, vergeben bis März 2018, sind eidgenössisch anerkannt) oder den Nachweis einer begonnenen Weiterbildung dazu (PPsyV Art. Delegierte Psychotherapeut(inn)en. 1 und 9). Der FSP-Fachtitel ist ein ergänzendes Qualitätslabel zum eidgenössischen Weiterbildungstitel mit der Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung und Einhaltung der FSP-Berufsordnung. Die kontinuierliche Fortbildung ist für delegiert und selbstständig tätige Psychotherapeut(inn)en eine gesetzliche Anforderung (PsyG). Der FSP-Fachtitel Psychotherapie bietet die Möglichkeit, die Erfüllung dieser Anforderung zu dokumentieren und einzuhalten. Psychotherapeut(inn)en, die sich noch in Weiterbildung befinden, können unter folgenden kantonalen Bedingungen delegiert angestellt werden: Einerseits muss die Grundanforderung der Zulassung zu einer vom Bund anerkannten Psychotherapieweiterbildung erfüllt sein und andererseits muss die Weiterbildung bereits begonnen sowie mindestens 150 Theorielektionen und 70 Sitzungen psychotherapeutische Selbsterfahrung müssen bereits absolviert sein.

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Die neue Struktur des EBM ab dem 1. Juli 2017 sieht für jede Teilnehmerzahl in der Gruppentherapie separate GOP vor (bisher: kleine und große Gruppen). Da sich die Therapeuten bei Antragstellung nicht schon auf eine Gruppengröße festlegen müssen, sollen ab dem 1. Juli 2017 bei der Beantragung im Formblatt PTV 2 nur die ersten vier Stellen der GOP eingetragen werden, die fünfte Stelle wird mit einem "X" ersetzt. Für die Beantragung im Formblatt PTV 2 ist daher künftig entweder die 3550X, 3551X, 3552X, 3553X, 3554X oder 3555X anzugeben, wenn Therapieeinheiten für Gruppentherapie im Rahmen einer Gruppen- oder Kombinationsbehandlung beantragt werden (z. Behandlungsempfehlungen – SGPP. B. 3554X bei einer verhaltenstherapeutischen Kurzzeitgruppentherapie). GOP-Übersicht Auswirkung auf die Obergrenzen bei Job-Sharing-Praxen Eine Antragstellung auf Erhöhung der Job-Sharing Obergrenzen wegen EBM-Änderungen ab 1. April. 2017 bzw. zum 1. Juli 2017 ist möglich, wenn Änderungen des EBM, der Bedarfsplanungs-Richtlinie oder vertragliche Vereinbarungen, die für die Arztgruppe maßgeblich sind, spürbare Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlage haben, sofern sich diese bei der individuell betroffenen Job-Sharing-Praxis stärker auswirken als beim Durchschnitt der Fachgruppe.

Leitlinien Geschlechtsdysphorie/inkongruenz: Da ICD 11, die Transition nicht mehr als psychiatrische Diagnose führen wird und somit die Gatekeeping-Funktion der Psychiatrie wegfällt besteht für die Psychiatrie nur noch Handlungsbedarf dort, wo es um die spezialisierte psychotherapeutische Fragen geht. Untenstehende Links helfen bei der Suche geeigneter TherapeutInnen. Link Homepage

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