Mzz Briefdienst Sendungsverfolgung

July 4, 2024, 7:13 am
Auflage 2016, § 12 Rn. 28; Rossi, IFG, 2006, § 12 Rn. 20; Guckelberger, in: Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht, § 12 IFG, Rn. 62). Das ist bei Ihrer Eingabe bisher nicht der Fall. Sofern Sie eine Bearbeitung Ihres Vorgangs wünschen, bitte ich Sie, mir Ihre Anschrift, unter der Sie postalisch zu erreichen sind, nachzureichen. ich kann es gerade nicht überprüfen, aber hoffe, dass mit dieser E-Mail auch meine Postadresse übermittelt wird. Postanschrift << Adresse entfernt >> Nicht-öffentliche Anhänge:... Ich werde die Angelegenheit prüfen... Sehr geehrt<< Anrede >> Ich widerspreche hiermit fristgerecht der Ablehnung meines Antrags auf Herausgabe des Ergebnisses der Auswertung zum derzeitigen Einsatz von MZZ Briefdienst durch des Finanzamtes Halle. Die Vermittlung durch den Beauftragen für die Informationsfreiheit von Sachsen-Anhalt ist davon unberührt. Ihre Ablehnung stützt sich auf § 3 Absatz 1 Nr. Briefmarken - Privater Postdienstleister MZZ-Briefdienst. 11 IZG LSA. Allerdings geht es bei der zitierten Ausnahme darum, das Steuergeheimnis vor dem IZG zu schützen.
  1. Ab sofort Zustellung von Paketen und höherwertigen Sendungen wie vor dem Corona-Lockdown - Privater Postdienstleister MZZ-Briefdienst
  2. Briefmarken - Privater Postdienstleister MZZ-Briefdienst
  3. Zusammenarbeit mit Briefdienstleister MZZ Briefdienst - FragDenStaat

Ab Sofort Zustellung Von Paketen Und Höherwertigen Sendungen Wie Vor Dem Corona-Lockdown - Privater Postdienstleister Mzz-Briefdienst

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Mit Blick auf die niedrigen Infektionszahlen in unserem Zustellgebiet werden ab sofort alle Einschreiben mit Rückschein, PZAs und Pakte wieder mit einer Unterschrift des Empfängers zugestellt. Sollte es eine negative Entwicklung der Infektionsgeschehen geben, informieren wir rechtzeitig über möglich Einschränkungen und/oder Besonderheiten in der Zustellung.

Briefmarken - Privater Postdienstleister Mzz-Briefdienst

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Das von Ihnen zitierte Urteil behandelt einen Fall, in dem ein Insolvenzverwalter das Informationszugangsgesetz dazu missbrauchen will, um das Steuergeheimnis eines Insolvenzschuldners zu umgehen. Das ist bei meiner Anfrage leicht ersichtlich nicht der Fall. ich beziehe mich auf Ihre Mail vom 08. 02. 2018. Wie bereits dargelegt, scheitert ein Anspruch nach dem sogenannten Informationszugangsgesetz (IZG LSA) an der Ausschlussvorschrift des § 3 Absatz 1 Nr. 11 IZG LSA. § 3 Absatz 1 Nr. 11 IZG regelt eine sogenannte Bereichsausnahme und schließt einen bestimmten Sektor der öffentlichen Verwaltung (d. Zusammenarbeit mit Briefdienstleister MZZ Briefdienst - FragDenStaat. h. die Finanzverwaltung) generell vom Anwendungsbereich des Informationszugangsgesetz aus. Sinn der Regelung ist, dass eben keine Einzelfallprüfung durchgeführt werden soll, ob das Steuergeheimnis oder das Dienstgeheimnis oder ein anderes schützenswertes Interesse bedroht ist. Vielmehr wird pauschal und generalisierend ein Bereich umschrieben, auf den das Informationszugangsgesetz nicht anzuwenden ist.

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