SEPA im Überblick Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlung innerhalb Deutschlands und Europa Mit der Euro-Überweisung führen Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/ EWR-Staaten sowie nach Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, in die Schweiz oder die Vatikanstadt durch. Mit den SEPA-Lastschriftverfahren können Zahlungen europaweit an einen Zahlungsempfänger veranlasst werden. Die girocard, die genossenschaftlichen Kreditkarten sowie das deutsche girocard-System "electronic cash" und das Deutsche Geldautomaten-System erfüllen die SEPA-Anforderungen. Als Kunde der Volksbank Karlsruhe Baden-Baden eG profitieren Sie von den SEPA-Zahlverfahren. SEPA-Raum Durch SEPA ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum entstanden. SEPA Privatkunden | Volksbank eG, Nienburg. SEPA umfasst aktuell 36 Länder. Neben den 19 Euro-Staaten sind auch alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich in Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt nutzen die SEPA-Zahlverfahren.
Als Zahlungsempfänger vereinbaren Sie bitte hierfür ein entsprechendes Lastschriftmandat (SEPA-Lastschriftmandat) und ziehen die Zahlung mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) innerhalb von acht Wochen widersprechen. SEPA Privatkunden - Hamburger Volksbank eG. Sie können ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen. SEPA-Firmen-Lastschrift – optional für Unternehmen nutzbar Mit der SEPA-Firmen-Lastschrift als optionalem, zusätzlichem Lastschriftverfahren können ausschließlich Firmenkunden untereinander Zahlungen veranlassen. Sie als Zahler müssen dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes "SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat" erteilen und Ihre kontoführende Bank als Zahler vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats unterrichten.