Vollstreckungstitel | Notar.De

July 3, 2024, 11:46 am

Dieser Titel ist die notarielle Urkunde mit Unterwerfungsklausel. Weil sich der Erwerber im Rahmen der Unterwerfungsklausel der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat, verliert die finanzierende Bank keine Zeit bei der Durchführung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Zwangsvollstreckung einleiten – Alternative zum notariellen Schuldanerkenntnis: Sofortige Zwangsvollstreckung - Finanztip. Dramatisch kann es für den Erwerber des Grundstücks insbesondere dann werden, wenn die finanzierende Bank den Vollstreckungstitel, also die notarielle Urkunde mit Unterwerfungsklausel, an Dritte, zum Beispiel an Finanzinvestoren, weitergibt. Betreibt der Dritte dann die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung, wird der Erwerber mit allen juristischen Mitteln versuchen, die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzuwehren. Das kostet Geld, das bei den ohnehin schon vorhandenen Zahlungsschwierigkeiten oft nicht vorhanden ist! Kai Lange Fachanwalt für Insolvenzrecht Sie haben Schulden und benötigen Hilfe? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung!

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Zu beachten ist hierbei, dass sich der Mieter wegen des Bestandes des Mietverhältnisses nicht wirksam der Zwangsvollstreckung unterwerfen kann und dass Vollstreckungsunterwerfungen immer notariell abzugeben sind, um wirksam zu sein.

Im Rahmen von Immobilienkäufen geht es in der Regel um beträchtliche Geldsummen. Um sich vor eine Zahlungsweigerung seitens des Käufers zu schützen, kann im notariell beurkundeten Kaufvertrag eine sogenannte Vollstreckungsunterwerfung vereinbart werden. Was diese Vertragsklausel im Detail regelt und welche Besonderheit sie aufweist, erfahren Sie nachstehend. Notarielle zwangsvollstreckungsunterwerfung kostenlose web. Bei einer Vollstreckungsunterwerfung handelt es sich um eine Vertragsklausel, die es dem Verkäufer einer Immobilie bei Zahlungsweigerung seitens des Käufers ermöglicht, auf das Vermögen des Schuldners zuzugreifen. Damit dies aber gelingt, muss der zugrundeliegende Vertrag notariell beurkundet sein. Die Vollstreckungsunterwerfung dient dem Verkäufer also als gewisse (finanzielle) Sicherheit, falls der Käufer die im Kaufvertrag vereinbarte Summe gar nicht oder nicht vollständig begleicht. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Veräußerer durch den Erhalt der Kaufsumme eventuell noch laufende Darlehen begleichen möchte beziehungsweise muss.

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