Strafen für zu schnelles Fahren mit dem Lkw außerorts Wer die festgelegte Höchstgeschwindigkeit für Lkw außerhalb eines Ortes missachtet, muss mit Bußgeldern zwischen 30 und 700 Euro rechnen – abhängig von der Höhe des überschrittenen Tempos. Zusätzlich können bei starken Geschwindigkeitsverstößen mit dem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3, 5 t auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote von bis zu drei Monaten verhängt werden. Folgende Strafen gelten aktuell bei Geschwindigkeitsverstößen außerorts mit dem Lkw: 30 € 50 € Eher Nicht 140 € 150 € 175 € 1 Hier prüfen 255 € 480 € 1 Monat Hier prüfen 600 € Geschwindigkeit mit dem Lkw immer an Verhältnisse anpassen Neben diesen Geschwindigkeitsvorgaben für innerörtliche und außerörtliche Straßen ordnet der Gesetzgeber an, dass der Fahrer stets seine Geschwindigkeit den jeweiligen Umständen anzupassen hat. Ist die Sicht des Lkw-Fahrers zum Beispiel wetterbedingt eingeschränkt, muss er das Tempo verringern. So kann sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Lkw-Fahrer bei schlechten Sichtverhältnissen auf 50 km/h oder sogar weniger reduzieren und den Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern erhöhen, um rechtzeitig auf eine veränderte Verkehrssituation reagieren zu können.
Home > Reisen > In Deutschland > Geschwindigkeiten PKW und Motorräder Innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h Außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h Autobahnen und Schnellstraßen keine allgemeine Beschränkung, in der Regel aber Begrenzung der Geschwindigkeit durch individuelle Beschilderung. PKW mit Anhänger 80 km/h 80/100 km/h *) *) Je nach Bauform, durch TÜV bzw. in den Fahrzeugpapieren festgelegt LKW 3, 5 - 7, 5 t *) ab 7, 5 t *) 60 km/h *) Für LKW gelten fahrzeugabhängige Tempolimits. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3, 5 - 7, 5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 80 km/h schnell fahren; Fahrzeuge mit mehr als 7, 5 Tonnen Gesamtgewicht sind auf 60 km/h begrenzt. In Deutschland gilt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht in 3 jedoch für bestimmte Bereiche (geschlossene Ortschaften, innerhalb von Ortsschildern) und für Straßen, die keine getrennten Richtungsfahrbahnen besitzen, Grenzwerte vor.