Die Schadenersatzpflicht bei absichtlicher Täuschung und Drohung stützt sich auf die Rechtsgrundlagen der unerlaubten Handlung Haftung aus culpa in contrahendo Schadenersatz bei Genehmigung des Vertrages Die Genehmigung eines wegen Täuschung oder Furcht unverbindlichen Vertrages schliesst den Anspruch auf Schadenersatz nicht ohne weiteres aus OR 31 Abs. 3 Anfechtung war dem Getäuschten bzw. Bedrohten nicht zumutbar Schadenersatz bei Drohung durch einen Dritten Hintergrund Ist die Drohung von einem Dritten ausgegangen, so hat der Bedrohte, der den Vertrag nicht halten will, dem anderen, Entschädigung zu leisten Der andere hat die Drohung weder gekannt, noch hätte er sie kennen sollen Muss der Billigkeit entsprechen Gesetzestext Art. 26 F. Mängel des Vertragsabschlusses / I. Absichtliche täuschung or. Irrtum / 4. Fahrlässiger Irrtum 4. Fahrlässiger Irrtum 1 Hat der Irrende, der den Vertrag nicht gegen sich gelten lässt, seinen Irrtum der eigenen Fahrlässigkeit zuzuschreiben, so ist er zum Ersatze des aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens verpflichtet, es sei denn, dass der andere den Irrtum gekannt habe oder hätte kennen sollen.
3 S. 327). Mit dem Nachweis der Täuschungshandlung wird indessen das Vorliegen eines solchen Kausalzusammenhangs vermutet. Dem Täuschenden steht dann der Gegenbeweis offen, dass der Getäuschte den Vertrag auch ohne die Täuschung abgeschlossen hätte (siehe Schmidlin, Berner Kommentar, 2. Aufl. 2013, N. 162 zu Art. 28 OR). Das BGer hält sodann fest, dass OR 82 auch bei der Rückabwicklung eines wegen Willensmangel angefochtenen Vertrags gilt: […] Art. 82 OR gewährt dem Schuldner eine aufschiebende Einrede mit der Wirkung, dass er die geforderte Leistung bis zur Erbringung oder Anbietung der Gegenleistung zurückhalten darf. Der Gläubiger kann sich begnügen, auf vorbehaltlose Leistung zu klagen; es obliegt dem Schuldner, die Einrede zu erheben […]. Das Leistungsverweigerungsrecht gemäss Art. 82 OR ist nicht von Amtes wegen zu berücksichtigen […]. Diese Regelung muss entgegen der Meinung des Beschwerdeführers auch bei der Rückabwicklung eines zufolge Willensmangels ungültigen zweiseitigen Vertrags gelten (vgl. Urteil C. OR [Obligationenrecht] 5. Absichtliche Täuschung - Recht & Gesetz Online - Schweiz. 240/1985 vom 8.
Inhalt Tatsachen betreffen Innere Umstände oder Zahlungsfähigkeit der Gegenpartei Äussere Umstände Zahlungswille der Gegenpartei Form der Täuschungshandlung Täuschungshandlungen können ausdrücklich oder konkludent erfolgen Schweigen als Täuschungshandlung Irrtum muss für den Schweigenden erkennbar sein Schweigender ist aufklärungspflichtig aufgrund Vertrag, Gesetz, Grundsatz von Treu und Glauben oder der herrschenden Anschauung (vgl. BGE 117 II 218 E.
Privatrecht Bd. VII/1 S. 108), PEDRAZZINI (ebendort S. 530), GIGER (N. 73 zu Art. 210 OR) und GAUCH (Der Unternehmer im Werkvertrag, Nr. 458/9). b) Es besteht kein triftiger Grund, von dieser ständigen Rechtsprechung abzuweichen, auch wenn sich für die Auffassung des Obergerichts ebenfalls Argumente anführen lassen. Gewiss kann die aus Art. 2 Abs. 1 ZGB abgeleitete Pflicht zur loyalen Rechtsausübung ausnahmsweise dazu führen, dass ein Geschädigter seinen Anspruch schon vor Eintritt der Verjährung verwirkt ( BGE 95 II 115 E. 4, BGE 94 II 40 E. 6). Anzeige von Gesetzesartikel. Daraus auf eine allgemeine Anwendung der kürzeren Verjährungsfrist zu schliessen, geht entgegen der Annahme des Obergerichts jedoch nicht an. Art. 2 ZGB setzt die Bestimmungen des Zivilrechts nicht allgemein für bestimmte Arten von Fällen ausser Kraft, sondern weist den Richter nur an, besonderen Umständen des einzelnen Falles Rechnung zu tragen ( BGE 91 II 9 E. 1 e mit Hinweisen). Der systematische Zusammenhang zwischen Abs. 1 und 3 von Art. 210 OR sodann spricht eher gegen als für die Auffassung der Vorinstanz, heisst es doch, der Verkäufer könne "die mit Ablauf eines Jahres eintretende Verjährung" nicht geltend machen, wenn er den Käufer absichtlich BGE 107 II 231 S. 233 getäuscht hat.
Erwartet wird, dass Johnson noch weitere Strafbefehle erhalten wird. Richtig brenzlig werden könnte es für den Regierungschef nach Ansicht von Beobachtern, falls seine Tories bei den anstehenden Lokalwahlen am 5. Mai heftige Verluste einfahren sollten. Gewählt wird unter anderem in London und in den als "Red Wall" bezeichneten traditionellen Labour-Hochburgen im Nordwesten Englands, wo Johnson bei der vergangenen Parlamentswahl dank des Brexits große Zugewinne verbuchen konnte. Absichtliche täuschung or is currently. An der Debatte über seine Aufrichtigkeit wird Johnson wohl nicht teilnehmen. Für Donnerstag hat er bereits eine Reise nach Indien geplant.