Restschuldversicherung Kündigen: Alle Möglichkeiten

July 3, 2024, 7:58 pm

Dadurch wird die Gesamtbelastung für den Kreditnehmer jedoch enorm in die Höhe getrieben. Gerade bei Kreditumschuldungen (z. B. Restschuldversicherung: Zahlt sie oder zahlt sie nicht?. von einem überzogenen Kontokorrentkredit), mussten die Kreditnehmer in den vergangenen Jahren notgedrungen in nicht seltenen Fällen Versicherungsprämien mitfinanzieren, die die Höhe des umgeschuldeten Kontokorrentkredits nahezu überstiegen. Dieses Geschäftsmodell ist für die Banken dabei sehr lukrativ, da sie nicht nur üppige Provisionen für die vermittelten Versicherungsverträge erhalten, sondern auch an den erhöhten Zinseinnahmen aus dem aufgeblähten Kreditsummen gut verdienen. Effektivzinsen von mit Restschuldversicherungen gekoppelten Krediten belaufen sich auf 20 bis 30% Besonders deutlich wird dies, wenn man die Kosten der Versicherung in den Effektivzins mit einberechnet, was die Banken aber nicht machen, da sie behaupten, dass der Abschluss der Restschuldversicherung vom Kreditnehmer gewünscht gewesen sei und freiwillig erfolgte. Die Versicherungsprämie muss aber nur dann in den Effektivzins mit einberechnet werden, wenn der Abschluss der Versicherung zwingende Voraussetzung für die Kreditgewährung ist.

  1. Restschuldversicherung: Zahlt sie oder zahlt sie nicht?

Restschuldversicherung: Zahlt Sie Oder Zahlt Sie Nicht?

Die von Banken bei Abschluss eines Darlehens vielfach angebotene Restschuldversicherung soll die Ratenzahlungen im Falle von unvorhergesehenen Umständen, z. B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit, absichern. Bei mitunter sehr langen Wartezeiten und verschiedenen Ausschlussklauseln stellt sich aber die Frage, wann die Versicherung überhaupt zahlt. Und ob sich der Abschluss dann überhaupt noch lohnt. Die unterschiedlichen Fälle, gegen die sich Kreditnehmer mithilfe einer Restschuldversicherung absichern möchten, variieren deutlich in Bezug auf die Kosten. Am teuersten ist dabei die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit. Gemäß einer Marktuntersuchung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) im Jahr 2019 sind es genau diese besonders kostenintensiven Fälle, bei denen die Versicherungen besonders häufig die Zahlung verweigern. Einzelne Versicherungen haben sogar über die Hälfte aller Leistungsfälle bei Arbeitslosigkeit abgelehnt. Warte- und Karenzzeiten Die Kosten vieler Versicherungsverträge richten sich u. a. nach den jeweiligen Warte- und Karenzzeiten.

Ein Faktum, dass man immer im Hinterkopf haben sollte, zumal die Banken viel Geld mit den Versicherungen einnehmen. Die Theorie hört sich gut an: Wird der Kreditnehmer plötzlich arbeitslos oder arbeitsunfähig, lässt er sich scheiden oder stirbt er, dann soll die Restschuldversicherung einspringen und die Raten übernehmen. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich die Restschuldversicherung aber in vielen Fällen als Mogelpackung, weil die Zusatzleistung so teuer ist, dass sie in keinem Verhältnis mehr zur Kredithöhe und -laufzeit steht. Und so gilt die Faustregel: Je niedriger die Darlehenssumme und je kürzer die Vertragslaufzeit, desto unrentabler wird die Restschuldversicherung. Es gibt sogar Fälle, in denen sich der effektive Jahreszins durch die Versicherung vervierfacht hat, so ein Modellfall der FMH-Finanzberatung. Zumindest dann, wenn man die Versicherungskosten bei dessen Berechnung berücksichtigen würde. Aus einem günstigen Kredit wird dann ganz plötzlich ein sehr teurer Kredit mit viel zu hohen Raten.

[email protected]