Wasserverband Hümmling Zahlerstand

July 3, 2024, 12:14 pm
Sofern Sie dem Wasserverband Hümmling im Rahmen der Abwasserabrechnung bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird zukünftig auch das Wassergeld mit diesem Mandat abgebucht. Unter der Ihnen bekannten Vertragsnummer werden dann die Trinkwasser- und Abwasserabrechnung durchgeführt. Sie haben bislang noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wollen aber die Vorzüge des Abbuchungsverfahrens nutzen? Bis 31.12. Wasserzähler ablesen! - Samtgemeinde Nordhümmling. Kein Problem: Bis Ende Dezember 2018 erhalten Sie mit Ihrem Kundeninformationsschreiben und der neuen Abschlagsmitteilung dann auch ein SEPA-Lastschriftformular, mit dem Sie dem Verband schriftlich ein ensprechendes Mandat erteilen können. Alternativ können Sie das SEPALastschriftmandat über die Homepage des Verbandes unter auch bequem online erteilen. Kunden, die der EWE einen Abbuchungsauftrag (für Wasser) erteilt haben, müssen dem Verband ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sofern nicht bereits ein SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der Abwassergebühren besteht. Sie überweisen?

Abwasserabrechnung - Wasserverband Hümmling

Von PM. | 17. 12. 2020, 14:46 Uhr Der Wasserverband Hümmling, der das gesamte nördliche Emsland und Teile der Nachbarkreise mit Trinkwasser versorgt, weist darauf hin, dass die Zählerstände gemeldet werden sollen. Das Verbandsgebiet - Wasserverband Hümmling. Erstmals sind in diesem Jahr auch die Wasserkunden aus Papenburg dabei. Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Probemonat! Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab, um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in der App "noz News" stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.

Bis 31.12. Wasserzähler Ablesen! - Samtgemeinde Nordhümmling

Wasserabrechnung Rückholung der Trinkwasserabrechnung ab dem 01. 01. 2019 Nach langjähriger Abrechnung durch die EWE hat der Wasserverband Hümmling in seinem Verbandsgebiet ab dem 01. 2019 die Wassergeldabrechnung wieder selbst übernommen. Dabei ist seither auch die Umstellung des Abrechnungszeitraumes in Anlehnung an das Kalenderjahr erfolgt. Die Zählerablesung erfolgt somit seit 2019 im gesamten Verbandsgebiet immer erst zum Ende des Jahres. Nähere Informationen zur Umstellung der Abrechnung finden sie hier! Höhe des Wassergeldes Es gelten die "Preise, Bedingungen und Hinweise für die Versorgung von Tarifkunden mit Wasser des Wasserverbandes Hümmling in Werlte" in der jeweils aktuellen Fassung. Diese finden Sie hier! SEPA-Lastschriftmandat Für den Einzug des Wassergeldes und der Abschläge können Sie dem Verband ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Abwasserabrechnung - Wasserverband Hümmling. Das Mandat finden Sie im Bereich Kundenservice/SEPA als Online-Formular. Alternativ finden Sie unter Kundenservice/Downloads ein Formular in Papierform zum Ausdrucken.

Das Verbandsgebiet - Wasserverband Hümmling

Liebe Kundin, lieber Kunde, die nächste Wasserzählerablesung erfolgt im Dezember diesen Jahres. Wir schicken Ihnen Anfang Dezember die Ablesekarten für die Wasserzähler-Selbstablesung. Den Zählerstand können Sie uns nach Erhalt der Schreiben jederzeit bequem bis zum Jahresende mitteilen. Die von Ihnen abgelesenen und gemeldeten Zählerstände erfassen wir tagesgenau und die Verbräuche rechnen wir im Anschluss jeweils auf den 31. 12. hoch. Liegt uns zum Abrechnungstermin kein Zählerstand vor, nehmen wir eine Schätzung vor. Die ermittelten Werte dienen als Grundlage für die Jahresabrechnung. Als Abrechnungszeitraum gilt der 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Jahresabrechnung erhalten Sie von uns immer Ende Januar für die Verbräuche des Vorjahres. Mit der Abrechnung informieren wir Sie auch über die Höhe Ihrer zukünftigen Abschläge. Im laufenden Abrechnungsjahr erheben wir dreimonatlich Abschlagszahlungen für Trink- und Abwasser. Diese rechnen wir als Vorausleistung auf Ihre Jahresabrechnung an.

Diese sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Die darin enthaltenen zulässigen Grenzwerte sind ein entscheidender Beitrag zur Sicherung der Gesundheit und der Seuchenvermeidung. Nutzbares Trinkwasser muss folgende Anforderungen erfüllen: farb- und geruchlos nicht gesundheitsschädigend frei von Krankheitserregern geschmacklich neutral Grenzwerte einhalten (Hygiene / Chemie) Die Inhaltsstoffe des Wassers dürfen die gesetzlichen Konzentrationen nicht übersteigen und das Wasser muss frei sein von Krankheitserregern, damit es chemisch und bakteriologisch einwandfrei beim Abnehmer ankommt. Um dies zu gewährleisten, werden eine Vielzahl entsprechender Wasseruntersuchungen durch das Gesundheitsamt und durch akkreditierte Labore durchgeführt. 2. Versorgung im Verbandsgebiet Im Gebiet des Wasserverbandes Hümmling wird das Trinkwasser für die Wasserwerke Werlte und Surwold aus dem Grundwasser gewonnen. Es wird zur Aufbereitung über Vertikalfilter-Brunnen den Wasserwerken zugeführt. Nachdem durch die Aufbereitung die im Grundwasser enthaltenen über dem Grenzwert liegenden Eisen- und Mangananteile reduziert und der pH-Wert angepasst wurde, findet das Wasser den Weg zum Zapfhahn des Verbrauchers über ein flächendeckendes und weit verzweigtes Leitungsnetz.

Löschwasseranfragen Für eine Löschwasseranfrage sind Informationen zum Objekt oder der geplanten Baumaßnahme notwendig. Folgende Daten werden hierfür benötigt: Name und Anschrift vom Bauherrn und Planungsbüro; Betroffene Grundstücke: Gemarkung, Flur, Flurstück oder Ort, Straße und Hausnummer Lageplan Benötigen Sie a. einen Hydrantenplan oder b. einen Hydrantenplan mit Stellungnahme zur möglichen Löschwassermenge aus dem öffentlichen Netz für den Planbereich Hinweis: Für die Stellungnahme einschließlich Löschwassermengenermittlung und Hydrantenplan entstehen Kosten in Höhe von netto 40, 00 €. Nehmen Sie für Löschwasseranfragen Kontakt auf mit Herrn Johannes Golla per: ► E-Mail: ► oder Telefon: 05951 / 95 55 - 14 ► oder füllen Sie nachfolgendes Kontaktformular aus und senden es ab

[email protected]