Als Mindestanforderung gilt aber stets die behördliche Vorgabe. 2. Blitzschutz auf Wunsch des Eigentümers / Betreibers Wenn Blitzschutz seitens der Behörden nicht gefordert wurde, ist prinzipiell auch die Überprüfung keine Pflicht. Allerdings sollte auch bei diesen Blitzschutzsystemen eine regelmäßige Überprüfung vorgenommen werden, denn nur so kann ein Eigentümer / Betreiber ausschließen, dass die Anlage mängelbehaftet ist und unter Umständen eine Gefährdung von Personen und Gebäude vorliegt. Ein Sonderfall tritt bei Gebäuden oder technischen Anlagen auf, für die ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde unter der Maßgabe, dass diese gegen Blitzschlag geschützt sind. Kommt es wegen eines nicht überprüften und fehlerhaften Blitzschutzsystems zu einem Schaden, kann die Versicherung im schlimmsten Fall die Bezahlung verweigern. Revision, Wartung und Wiederholungsprüfung | Blitzschutz-Technik Wendler Löbau. Umfang und Häufigkeit der Prüfungen werden von der Blitzschutznorm vorgeben, die Basis für die Planung war. Wurde also ein Gebäude 1960 mit Blitzschutz ausgerüstet, ist prinzipiell die Blitzschutz-Richtlinie von 1960 heranzuziehen.
Die theoretischen Grundlagen zum Blitzschutzsystem werden in der EN 62305 Teil 1 bis 4 behandelt. Hier beschreibt die EN-Norm die Errichtung nach einem Blitzschutzzonenkonzept. Im Teil 3 wird der äußere und im Teil 4 der innere Blitzschutz behandelt. Prüfung Blitzschutzanlagen. Als Grundlage benötigt das System eine Erdungsanlage vom Typ A oder B, welche auch dem Schutz- und Funktionspotentialausgleich dienen. Von hier aus verteilt sich das Ableitungsnetzwerk bis zum Dachbereich, ebenso der Potentialausgleich nach, DIN VDE 0100 Teil 410, DIN VDE 0100 Teil 540 sowie der Blitzschutzpotentialausgleich nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305). Blitzschutzanlagen bzw. Blitzschutzsysteme sind bei Errichtung sowie nach der Errichtung wiederkehrend zu prüfen. Die Prüfungen beginnen mit einer Sichtprüfung der äußeren und inneren Blitzschutzmaßnahme nach der EN 62305-3 (VDE 0185-305-3). Anschliessend werden Blitzschutzmessungen durchgeführt, welche die Durchgängigkeiten der Verbindungen der Blitzschutz-Ableitungen von der Fangeinrichtung zur Erdungsanlage wiederspiegeln.
Alle Details finden Sie in den Anerkennungs-Richtlinien VdS 2011. Machen Sie es Ihren Kunden leicht, sich für Sie zu entscheiden: Sicherheitsverantwortliche, Unternehmenslenker, Versicherer und Behörden wissen, dass sie sich auf das VdS-Qualitätssiegel rundum verlassen können – und damit auch auf die Stärken Ihrer anerkannten Blitzschutz-Leistungen. Blitzschutzklasse 3 pruefungsintervalle. Schon beim ersten Kontakt mit Ihrer Homepage, auf Messen, per Mail oder im Angebotsanschreiben zeigen Sie, dass Ihre Kunden mit Ihnen auf der sicheren Seite sind. Keine aufwändigen Erklärungen mehr nötig. Betreiber, Versicherer und Behörden erkennen direkt: Sowohl Ausführung als auch Prüfung und Dokumentation sämtlicher nötigen Maßnahmen des äußeren wie inneren Blitzschutzes werden verlässlich durch eine entsprechend befähigte Person umgesetzt. Die Einhaltung aller notwendigen Regeln der Technik ist klar nachgewiesen. Weitere wichtige Hilfestellungen zum kostenlosen Download: VdS 2031 - Blitz- und Überspannungsschutz in elektrischen Anlagen, Unverbindliche Richtlinien zur Schadenverhütung VdS 2010 - Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz
Um "auf der sicheren Seite" zu sein und eventuelle Abweichungen zum heutigen Stand der Technik zu kennen, empfiehlt es sich, die Prüfung des Blitzschutzsystems nach den aktuellen VDE-Normen durchzuführen. Bei Abweichungen kann der Eigentümer / Betreiber dann im Einzelfall entscheiden, ob und was genau auf den aktuellen Stand gebracht werden soll. Detaillierte Informationen sind in VDE 0185-305-3 Beiblatt 3 enthalten.