Es gibt für Unternehmen aber einige Vorteile, die in der Regel die Kosten einer Prämie bei Weitem übersteigen: Die Motivation steigt. Die Anerkennung der eigenen Leistungen durch eine Prämie kann die Motivation der Mitarbeiter spürbar erhöhen. Arbeitgeber können auf diese Weise – am besten zusätzlich zu anderem Feedback – die Wertschätzung für ihre Mitarbeiter zum Ausdruck bringen. Wer merkt, dass er geschätzt wird, ist auch gerne bereit, sich ins Zeug zu legen. Mitarbeiter werden ans Unternehmen gebunden. Prämien sind auch ein gutes Mittel, um talentierte Mitarbeiter langfristig an das eigene Unternehmen zu binden ( PDF). Bleibeprämie für mitarbeiter innen. Finanzieller Anreiz allein reicht heute in den meisten Fällen zwar nicht mehr aus, aber dennoch kann es einen zusätzlichen Ausschlag in die richtige Richtung geben. Arbeitgeber können Steuern sparen. Eine reguläre Gehaltserhöhung bedeutet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen eine höhere Steuerbelastung. Wird jedoch auf Prämien oder andere Arbeitgeberleistungen zurückgegriffen, können diese zum Teil steuerfrei gewährt werden und verursachen dadurch keine weiteren Kosten, die an den Staat abgeführt werden müssten.
Die Steuerlast eines Bonus ist dadurch besonders hoch. Üblicherweise werden Prämien einmal jährlich gezahlt, wodurch sich dieser Effekt noch verstärkt. Darüber hinaus können auch auf Arbeitgeberseite in Abhängigkeit von der Prämiensumme erhebliche Sozialabgaben anfallen. Laufender Arbeitslohn Einmalige Barprämie Jahres-Arbeitslohn Gesamtbrutto 2. 744, 00 € 1. 000, 00 € 33. 928, 00 € - Steuerabzug - 415, 41 € [15%] - 284, 88 € [28%] - 5. 270, 00 € - Abzug Sozialversicherungsbeiträge - 570, 06 € - 207, 75 € - 7. 048, 00 € = Nettoverdienst = 1. Bleibeprämie für mitarbeiter am arbeitsplatz. 758, 53 € = 507, 37 € = 21. 610, 00 € Dieser Effekt entsteht auch, wenn die Prämie monatlich ausgezahlt wird: Laufender Arbeitslohn Monatliche Barprämie Jährlicher Arbeitslohn Gesamtbrutto 2. 744, 00 € 83, 33 € 33. 928, 00 € - Steuerabzug - 415, 41 € [15%] - 23, 73 € [28%] - 5. 270, 00 € - Abzug Sozialversicherungsbeiträge - 570, 06 € - 17, 33 € - 7. 758, 53 € = 42, 27 € = 21. 610, 00 € Sollte das monatliche Gehalt oder die laufend gezahlte Prämie in der Höhe variieren, kann ein teilweiser Ausgleich dieses steuerlichen Effektes über den Jahreslohnsteuerausgleich (soweit dieser durch den Arbeitgeber am Jahresende durchgeführt wird) oder die Einreichung einer Steuererklärung durch den Arbeitnehmer erreicht werden.
Sie können eine Bindung dadurch bewirken, dass sie den Mitarbeiter zur Rückzahlung von investierten Aus- und Weiterbildungskosten beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis verpflichten. Da die Aus- und Weiterbildung als Entscheidungskriterium für die Arbeitgeberwahl kontinuierlich relevanter wird, werden entsprechende Angebote zwar zunehmen, sich aber nicht immer mit Rückzahlungsklauseln kombinieren lassen. Das Mitarbeiterbeteiligungsmodell: Je nach Bedarf und Unternehmen An Bedeutung zunehmen dürften Mitarbeiterbeteiligungsmodelle als Tool zur Mitarbeiterbindung. Attraktiv sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit Blick auf die Arbeitswelt 4. 0 zudem, weil sie inhaltlich unternehmensspezifisch und bedürfnisgerecht gestaltet werden können. Im Durchschnitt 65.000 Euro: Bleibeprämie für Mitarbeiter der HSH Nordbank. Denkbare Mitarbeiterbeteiligungsmodelle reichen von der unentgeltlichen oder verbilligten Gewährung von Aktien oder Geschäftsanteilen über die Begebung von Aktienoptionen ("Stock Options") bis hin zu schuldrechtlichen Gestaltungen, in denen ein Aktien- oder Geschäftsanteilserwerb von vornherein gar nicht angestrebt ist, sondern nur finanziell nachgebildet wird ("Stock Appreciation Rights" oder "Phantom Stocks").
Da es sich i. d. R. um eine anlassbezogene Zuwendung handeln dürfte, liegt in diesen Fällen eine einmalige Einnahme vor. Zahlt der Arbeitgeber seinem Auszubildenden aus Anlass der erfolgreichen Beendigung der Ausbildung eine Lehrabschlussprämie, stellt dies sowohl steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung dar. Prämien | Betriebsrat Lexikon. 2. 2 Anwesenheitsprämie Hierbei handelt es sich um freiwillige Sonderleistungen an Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit in einem bestimmten Zeitraum (i. d. R. ein Jahr) außer durch regulären Urlaub nicht durch weitere Fehlzeiten (z. B. durch Krankheit oder unentschuldigte Fehltage) unterbrochen wurde. Die geleistete Zuwendung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und zur Sozialversicherung als laufendes Entgelt beitragspflichtig. 3 Erfolgsprämie, Leistungsprämie Wendet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei einem durch das Unternehmen erzielten Erfolg eine Leistung zu, ist diese Erfolgsbeteiligung steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn (Einmalzahlung).