Zukunftsfähige Unternehmen Und Verwaltungen Im Digitalen Wandel

July 4, 2024, 11:53 pm

Mit Hilfe von KI funktioniert der Digital-Companion kontextsensitiv ("berücksichtigt die Situation der Nutzer*innen"), anwenderorientiert ("zielgruppenspezifisch und benutzerfreundlich ohne Voraussetzung von Vorwissen"), dynamisch ("Darstellung und Inhalte auf Basis der Eingaben der Nutzer*innen"), multimedial ("unterschiedliche Medienformate wie Text, Bild, Video"), multimodal ("unterschiedliche Ein- und Ausgabemöglichkeiten / unterschiedliche Ein- und Ausgabegeräte") und selbstlernend ("lernt aus den Eingaben und Feedback der Nutzer*innen"). Das Projekt setzt an Kernproblemen der digitalen Transformation in der Pflege an: Entscheidungen zur Anschaffung bestimmter Technologien werden häufig impulsiv und oft allein durch die Leitungsebene sozialer Organisationen getroffen. Digitalisierung wird reduziert auf einzelne Technologien und nicht verstanden als organisationaler Transformationsprozess. Förderung von Beschäftigten und Unternehmen bei der Bewältigung der digitalen Transformation. Die Auswirkungen von Technik auf Strukturen und Prozesse in der Organisation werden vernachlässigt.

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Die Zuwendung ist auf höchstens 3. 000. 000 Euro begrenzt. Grundlage für die Bemessung der Anteilsfinanzierung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Diese müssen in einem Finanzierungsplan schlüssig dargelegt werden. Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate. Mit einem Förderbeginn ist frühestens im ersten Halbjahr 2020 zu rechnen. Ein Anspruch des Bewerbers auf Förderung besteht nicht, Das BMAS entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zukunftsfähige unternehmen und verwaltungen im digitalen wandel in die. Für die Förderung der Lern- und Experimentierräume müssen bis spätestens 22. November 2019 bei der programmumsetztenden Stelle eine entsprechende Projektskizze und ein grober Finanzplan vorgelegt werden. Das BAMAS wird auf der Grundlage der Bewertungen der Projektskizzen die für eine Förderung geeignete Projektideen auswählen. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen.

Am 14. August 2017 wurde vom BMAS eine Förderrichtlinie veröffentlicht, auf deren Grundlage innovative Konzepte im Rahmen betrieblicher Experimentierräume erprobt werden können. Förderfähig sind Projekte, die hochgradig innovative und übertragbare Lösungen für die Gestaltung der digitalen Transformation der Arbeitswelt entwickeln, diese in Experimentierräumen auf betrieblicher Ebene erproben, die Zustimmung der Sozialpartner finden sowie wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Wissenschaftliche Einrichtungen und Unternehmen können bis zum 30. Oktober 2017 eine Projektskizze einreichen, in der sie sich und ihr Projekt vorstellen. Zukunftsfähige unternehmen und verwaltungen im digitalen wandel corona. Im Anschluss daran wird das BMAS unter Beteiligung der Partner der Initiative Neue Qualität der Arbeit diese Skizzen prüfen. Ausgewählte Projekte erhalten im Anschluss die Aufforderung, einen Projektantrag zu stellen. Die Förderung beginnt im ersten Halbjahr 2018, der maximale Förderzeitraum beträgt drei Jahre. Das Antragsverfahren ist zweistufig: 1) Einreichung einer Projektskizze mit grobem Finanzplan 2) Nach Bewertung und Auswahl geeigneter Projektideen schriftliche Aufforderung der ausgewählten Interessenten zu einem förmlichen Antragsverfahren.

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