12. 01. 2021. Personenaufzüge müssen seit dem 01. 2021 mit einem Fern-Notrufsystem, einem sogenannten Zwei-Wege-Kommunikationssystem, ausgerüstet sein. Das gilt sowohl für neue Aufzüge als auch für Bestandsanlagen. Wer seinen Aufzug noch nicht nachgerüstet hat, kann dies noch bis 31. 03. 2021 nachholen ("Schonfrist"). Pixabay coombesy Grundlage ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Anforderungen für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem gelten seit 1. Januar 2021 für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge. Darunter fallen Anlagen, die Personen befördern, sowie Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Metern Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können. Über das Zwei-Wege-Kommunikationssystem können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprechverbindung zu einem Notdienst bzw. Kommunikationssysteme in Aufzügen nachrüsten - B&I. einer Notrufzentrale herstellen – die Kommunikation ist dann in beide Richtungen möglich. Geht ein Notruf ein, muss der/die Mitarbeiter/in des Notrufdienstes innerhalb von 30 Minuten die Befreiung einleiten.
Von: Anita Link - Regierung von Mittelfranken, Gewerbeaufsicht Aufzugfahren ist zur täglichen Routine geworden. Aber was ist zu tun, wenn dieser einmal unerwartet stehen bleibt? Wie wird Ihnen in solchen Fällen geholfen? In diesem Beitrag finden Sie Erste Schritte Notrufreaktion Aufzug mit Anschluss an eine Notrufzentrale Moderne Notrufleitsysteme Befreiung Tipps Gesetzliche Grundlage Mehr zum Thema Ob neuer oder alter Aufzug, es muss sichergestellt sein, dass möglichst innerhalb von 30 Minuten den "Steckengebliebenen" geholfen wird, d. h. diese aus ihrer misslichen Lage befreit werden. Damit Hilfe erfolgen kann ist es wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren und die Lage überdenken, bevor Sie einen Notfall melden. Viele Leute befürchten, dass in einer Aufzugskabine "die Luft ausgehen könnte" und sie ersticken könnten. Aufzüge benötigen Zwei-Wege-Kommunikationssystem - elektro.net. Diese Angst ist unbegründet, da die Aufzugskabine und der Aufzugsschacht ständig belüftet werden und ein Luftaustausch erfolgt. Jeder Aufzug in Deutschland ist mittlerweile mit einem fest eingebauten Notrufsystem ausgestattet, welches eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Notrufzentrale aufbaut.
Die Personenbefreiung wird umgehend eingeleitet, denn mit der neuen Regelung muss diese innerhalb von 30 Minuten beginnen – nach Eingang des Notrufs aus dem Aufzug. Mit der 30-Minuten-Frist trifft der Gesetzgeber eine Regelung, die von den vielen Unternehmen nicht einzuhalten ist. Wer auf dem Betriebsgelände kein dauerhaftes Sicherheitspersonal positioniert hat, läuft Gefahr, dass nach offiziellem Feierabend so kurzfristig niemand erreichbar ist. Vor allem in Parkhäusern und Wohnanlagen konnte es 30 Minuten dauern, bis man eine zuständige Person erreicht hat. Ist man schließlich vor Ort und beginnt mit der Analyse der Situation, kann weitere wichtige Zeit verstreichen. Der Gesetzgeber erlaubt diese Zeiten nicht mehr. Mit dem neuen Notruf für den Aufzug muss alles schnell und professionell ablaufen. Notruf für den Aufzug nachrüsten – es drängt die Zeit Die Kommunikationseinrichtung für den Fahrstuhl muss angeschafft werden, denn spätestens zum Wartungs- und Prüfungstermin der Anlage wird eine Mängelanzeige erstellt.
Kann die fünfjährige Frist zur Umrüstung verlängert werden? Eine Fristverlängerung/Ausnahme durch die zuständige Aufsichtsbehörde ist aufgrund einer fehlenden Ermächtigungsgrundlage in der BetrSichV nach aktuellem Kenntnisstand nicht möglich. Ein nicht wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem würde somit ab dem 1. Januar 2021 durch eine ZÜS bemängelt. Gibt es Alternativ- oder Übergangslösungen? Nein, eine Abweichung von den Anforderungen der Verordnung ist nicht zulässig. Welche Anforderungen sind nach BetrSichV an ein wirksames Zwei-Wege-Kommunikationssystem gestellt? Anforderungen an ein Zweiwege-Kommunikationssystem finden sich in der TRBS 3121, Ziffer 3. 4. 3 Absätze (2) bis (4). Es ist aus der BetrSichV nicht abzuleiten, dass bestehende Anlagen mit Aufzugsnotrufsystemen nach DIN EN 81-28 nachzurüsten sind. Ebenfalls gibt es keine weitergehende Definition des Zweiwege-Kommunikationssystems (z. B. Gegen- oder Wechselsprechanlage).