Eine Untersuchung einschlägiger Rechtsgrundlagen der Eigensicherung unter Berücksichtigung der Situation in anderen europäischen Staaten. Abschlussbericht über die wesentlichen Erhebungsergebnisse (= BKA Polizei und Forschung. Band 19). Luchterhand, Neuwied 2003, ISBN 3-472-05341-0. Jörg Mezger: Die Roten Hefte, Heft 213 – Absturzsicherung. 2. überarbeitete Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-17-021366-1. Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ Michael Klöppler: Absturzsicherung: Schluss mit dem Dachballett. In:. Feuerwehr-Magazin, 21. September 2018, abgerufen am 25. April 2020. Einführung | SpringerLink. ↑ Thomas Mentzel, Isabel Schmitt-Falckenberg, Kirsten Wischnewski: Eigensicherung und Recht. Luchterhand, 2003, ISBN 3-472-05341-0, S. 70–81.
Die nachfolgenden Checklisten zur Eigensicherung sollen/können nur ein Anhalt für richtiges Verhalten sein, da es unzählige Situations-Varianten gibt und das Verhalten der jeweiligen Lage entsprechen muss. Situationsbezogene Eigensicherungs-Checklisten kann es demnach gar nicht geben, da sie sich wiederholende – gleiche – Einsatzsituationen voraussetzen. Kein Einsatz gleicht dem anderen. Die Checklisten sollten daher nur so verstanden werden, dass sie mögliche Überlegungen und Tätigkeiten enthalten, so dass sie von dem Beamten als Gedächtnisstütze genutzt werden können. Grundseminar Eigensicherung - Akademie für Sicherheit in der Wirtschaft AG. Eigensicherung wird er situationsgerecht seinen Fähigkeiten, seinem Wissen und Können, seiner Findigkeit und seinem Geschick entsprechend eigenverantwortlich zu betreiben haben, wobei Basis nur ein adäquater Eigensicherungssinn sein kann, der zu einer entsprechenden Erwartungshaltung zwingt. Obwohl in den Checklisten z. T. mit aufgeführt, ist vor jedem Einsatz/Einschreiten (egal, ob nach Auftrag oder aufgrund eigener Wahrnehmungen/eigenen Entschlusses) zu beachten, dass die allgemeinen Eigensicherungsgrundsätze (s. Kapitel 3) als die eigentlichen Garanten für die eigene Sicherheit und die der Kollegen berücksichtigt werden.
Andere Fahrzeugführer können mit Handzeichen zum Langsamfahren aufgefordert werden. ( Fremdsicherung). Geräte und Maschinen in der Landwirtschaft, in Betrieben und auf Baustellen: Wichtig ist, dass die Geräte ausgeschaltet werden und sich nicht unvermittelt bewegen können. Sie müssen zuverlässig gegen Inbetriebnahme gesichert werden. Grube, Silo, Keller: Hier besteht die Gefahr des Verschüttetwerdens durch schlecht oder nicht abgestützte Gruben und Schüttgüter in Silos, sowie die des Erstickens in Gärkellern und Silos, wenn z. B. durch Gärung Kohlenstoffdioxid entsteht. Dieses sammelt sich am Boden, da es schwerer als Luft ist und die Luft vollständig verdrängt. Rettung bei solch einem Gärgasunfall ist nur durch ausgebildete Fachkräfte mit außenluftunabhängigem Atemschutz möglich. Brände: Die Gefahren bilden Hitze und Rauch und treten in Form von heißen Flüssigkeiten und Gegenständen sowie von heißen und giftigen Gasen und Dämpfen auf. Brände müssen unter Umständen vor der Hilfeleistung gelöscht werden.