Innerhalb des BankCard ServiceNetzes gelten für Verfügungen an Geldautomaten besonders günstige Konditionen. Sie wollen Geld einzahlen? Kein Problem! Das können Sie ganz einfach und schnell in einer unserer Filialen. Mit Ihrer girocard können Sie dies jederzeit, auch außerhalb unserer Öffnungszeiten, an einem unserer Einzahlungsautomaten vornehmen. Bitte beachten Sie jedoch, das hier nur eine Einzahlung von Scheinen möglich ist. Die Einzahlung von Münzen ist derzeit nur in unserer Filiale in Nürnberg innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Keine girocard dabei? Dann sprechen Sie uns direkt an! Wir helfen Ihnen weiter. In den folgenden Filialen der PSD Bank Nürnberg ist die Einzahlung von Bargeld möglich: Filiale Nürnberg Filiale Bamberg Filiale Würzburg Filiale Chemnitz Filiale Leipzig Filiale Dresden Suchen Sie hier direkt nach einer Filiale in Ihrem Umkreis:
Früh übt sich, wer ein guter Sparer werden will. Wer die notwendige Disziplin hat, Geld zurück- oder anzulegen, der baut aktiv ein eigenes kleines Vermögen auf. Die Welt der Sparprodukte ist bei der PSD Bank so bunt wie Ihr Leben. Wir sind daher sicher, dass auch Sie das passende Produkt finden werden. Gerne berät Ihre PSD Bank Sie hierzu.
Insgesamt gibt es rund 13. 000 Geschäftsstellen von Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD Banken und der BBBank. Finden Sie mit unserer Filialsuche gleich Ihren Ansprechpartner vor Ort!
Seit dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10. 000 Euro die Vorlage eines Herkunftsnachweises für den Einzahlungsbetrag. Geeignete Belege können nach Angaben der BaFin unter anderem folgende sein: aktueller Kontoauszug eines Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht, Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank, Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht, Verkaufs- und Rechnungsbelege, zum Beispiel für einen Auto- oder Goldverkauf, Quittungen für Sortengeschäfte, letztwillige, vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen, Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Sie bei Bareinzahlungen von mehr als 10. 000 Euro künftig darum bitten müssen, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Bei Einzahlungen an Automaten von mehr als 10. 000 Euro bitten wir Sie, uns innerhalb von 14 Tagen einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis mit Angabe Ihres Namens, des Einzahlungsdatums und der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen.
Den Beleg können Sie unter Angabe des Einzahlungsdatums persönlich im PSD Beratungszentrum oder digital per Nachricht im Onlinebanking einreichen. Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin sein: ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf) Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen Bitte beachten Sie, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10. 000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Beleges entgegennehmen können.