Schwanger Was Tun? (Gesundheit Und Medizin, Schwangerschaft)

July 2, 2024, 7:03 am

Dr. Chritoph Wolk, Mitglied im VBE Landesvorstand An vielen Schulen gibt es Schulsozialarbeit. Die Tätigkeit der Schulsozialarbeiter wird in aller Regel für hilfreich und gewinnbringend erachtet. Immer wieder gibt es aber auch Fragen zur jeweiligen Zuständigkeit von Schulleitung, Lehrern und Schulsozialarbeit. Zum schulischen Fall: Die Schulsozialarbeiterin einer Schule vermittelt nach einem Gespräch mit einer Schülerin dieses Mädchen an das Jugendamt, weil sie die Notwendigkeit einer Inobhutnahme durch das Jugendamt sieht. Die Schulsozialarbeiterin informiert dabei nicht die Klassenlehrerin und auch nicht den Schulleiter. Dürfen Schulsozialarbeiter etwas an die Eltern erzählen trotz Schweigepflicht? (Schule, Drogensucht). Die Schulsozialarbeiterin holt dieses Mädchen auch aus dem Unterricht, damit es ein Telefongespräch mit der Vertreterin des Jugendamtes führt. Auch hierüber werden die Klassenlehrerin und der Schulleiter nicht informiert. Tage später wird der Schulleiter mit der Sache konfrontiert, weil die Mutter des Mädchens die Inobhutnahme nicht akzeptiert und jetzt mit Hilfe einer Rechtsanwältin unter anderem gegen die Schule vorgeht.

  1. Schwanger was tun? (Gesundheit und Medizin, Schwangerschaft)
  2. Dürfen Schulsozialarbeiter etwas an die Eltern erzählen trotz Schweigepflicht? (Schule, Drogensucht)
  3. Stadt Rastatt: Häufige Fragen an die Schulsozialarbeit

Schwanger Was Tun? (Gesundheit Und Medizin, Schwangerschaft)

Der Schulleiter ist nicht Dienstvorgesetzter der Schulsozialarbeiterin, hat aber eine Weisungsbefugnis im Rahmen seiner Verantwortung für einen geordneten Schulbetrieb. Da die Schulsozialarbeiterin Bedienstete des Schulträgers ist, gilt § 41 Abs. 3 SchG unmittelbar. Schwanger was tun? (Gesundheit und Medizin, Schwangerschaft). Das bedeutet, dass der Schulleiter der Schulsozialarbeiterin gegenüber in allen Fragen, die den ordnungsgemäßen Schulbetrieb be-treffen, ein unmittelbares Weisungsrecht hat. Die Frage, wann ein Gesprächstermin der Schulsozialarbeiterin mit einer Schülerin stattfindet oder eben wegen der unterrichtlichen Situation gerade nicht stattfindet, fällt daher in den von diesem Weisungsrecht abgedeckten Bereich. Nicht zu diesem Bereich hingegen gehören Tätigkeiten der Schulsozialarbeiterin, bei denen sie ihrer eigentlichen Aufgaben der Jugendwohlfahrt nachgeht. Die Schulsozialarbeiterin hat gegenüber dem Schulleiter und den Lehrern ein Schweigerecht und sogar eine berufsständische Schweigepflicht. Die Schweigepflicht beschränkt sich nicht nur auf konkrete Inhalte von Gesprächen mit Schülern bzw. dem Jugendamt, sondern auch auf das "Ob" eines Tätigwerdens, wenn die Schulsozialarbeiterin auf eigene Initiative in einem Einzelfall tätig geworden ist.

Dürfen Schulsozialarbeiter Etwas An Die Eltern Erzählen Trotz Schweigepflicht? (Schule, Drogensucht)

Frage: "Der Klassenlehrer hat mir in einem Gespräch eröffnet, dass mein Kind immer wieder negativ im Schulalltag auffällt. Ich kann das gar nicht glauben, da mein Kind zu Hause keinerlei Probleme macht. Was kann ich tun? Antwort: Suchen Sie das Gespräch mit dem Klassenlehrerund sagen Sie ihm dass Sie nicht wissen, warum Ihr Kind sich so verhält, und wie die Situation zu Hause aussieht. Wahrscheinlich finden Sie gemeinsam einen Weg, das Problem zu lösen. Stadt Rastatt: Häufige Fragen an die Schulsozialarbeit. Selbstverständlich können Sie auch die Schulsozialarbeit zu Rate ziehen. Diese kennt Ihr Kind und kann sich mit ihrem Fachwissen beratend einbringen. Sogenannte "Runde Tische", bei denen alle Beteiligten gemeinsam nach Lösungen suchen, haben sich in solchen Fällen bewährt. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Schulsozialarbeit. Frage: "Mein Kind geht nicht gerne in die Schule, da es von Mitschülern geärgert wird. Was kann ich tun? " Antwort: Nehmen Sie Kontakt mit der Schulsozialarbeit auf. Diese kann gemeinsam mit Ihnen die Situation analysieren.

Stadt Rastatt: Häufige Fragen An Die Schulsozialarbeit

Lengnau Platzproblem ist momentan gelöst: Die Schule wächst aber weiter In den letzten zwei Wochen sind 15 neue Schülerinnen und Schüler in die Schule Lengnau gekommen. In sieben Jahren seit Simon Laederach Leiter Bildung der Einwohnergemeinde Lengnau ist, wuchs die Schule um 210 Kinder. Die Schule nimmt sich der Herausforderung an. Simon Laederach in den neuen Räumen mit Galerie in der ehemaligen unteren Halle. Margrit Renfer Seit sieben Jahren ist Simon Laederach in Lengnau Leiter Bildung der Einwohnergemeinde Lengnau. In dieser Zeit wuchs die Schule von 420 auf 630 Kinder. Trotz der schier unmöglichen Herausforderung für genügend Lehrpersonen und Schulraum zu sorgen, sind für den Schulleiter die Schülerinnen und Schüler immer das Wichtigste. Eben wurden vom Gemeinderat weitere Kredite für 100 Einzelpulte und Stühle und weiteres Mobiliar für Lehrerarbeitsplätze bestellt. Der Umbau der alten Turnhallen in Klassenzimmer und weitere Unterrichtsräume wird fürs neue Schuljahr fertig sein.

Das macht Sinn, denn immerhin sind Schulsozialpädagogen nach §71 SchulG NRW Mitglieder der Klassenkonferenz, wie auch der Lehrerkonferenz (§68 SchulG NRW). Ohne Einblick in die personenbezogenen Daten von Schülern und Eltern könnten sie einen Teil ihrer Aufgaben nicht erfüllen. Während verbeamtete Lehrkräfte wie auch Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis zur Verschwiegenheit verpflichtet sind 5 siehe ADO §3 Abs. 2 Satz 2 (Beamte) und ADO §3 Abs. 4 und TV-L §3, geht es bei Schulsozialpädagogen im Rahmen ihrer Tätigkeit um die Schweigepflicht. Entsprechend heißt es im RdErl. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 2008 unter 3. 9 "Das Gebot der Schweigepflicht gemäß § 203 Strafgesetzbuch – Verletzung von Privatgeheimnissen – ist zu beachten. " Sollen Schulsozialpädagogen im Rahmen ihrer Tätigkeit beispielsweise mit externen Stellen zusammenarbeiten, ob es sich dabei um Ärzte handelt oder um Schulpsychologen, das Jugendamt oder anderen außerschulischen Beratungsinstitutionen, geht es meist um mehr als die Übermittlung von personenbezogenen Daten.

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