Die Ableistung des FSJ oder des Bundesfreiwilligendienstes wird mit einem Jahr angerechnet. Außerdem brauchen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland haben bzw. über eine Aufenthaltserlaubnis ausreichend Deutschkenntnisse ( Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) Teilzeittätigkeit von minimal 19, 5 h und maximal 28 h wöchentlicher Arbeitszeit in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (stationär, teilstationär, ambulant), beispielsweise Wohngruppe, Tagesgruppe, Mutter/Vater-Kind-Einrichtung, Schule, Kindertagesstätte etc. Da unsere Ausbildung ihren besonderen Schwerpunkt auf den Bereich "stationäre Jugendhilfe / Heimerziehung" legt, ist eine Praxisstelle in diesem Bereich besonders zu empfehlen. Sie ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung. Das Elisabethstift bietet eine begrenzte Anzahl von Praxisstellen an. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an uns.
Fachliche Profilierung und berufliche Integration sind entscheidende Faktoren für ein positives Selbstverständnis, Selbstverwirklichung und soziale Teilhabe. Als Fachschule für Sozialpädagogik fühlen wir uns diesem Anspruch in mehrfacher Hinsicht verpflichtet. Ziel unseres Ausbildungsengagements ist es deshalb, die Studierenden nicht nur mit formalen Qualifikationen, sondern mit sozialen Fähigkeiten und Selbstbewusstsein für eine aktive Lebensweise in Beruf und Alltag auszustatten. Ausbildung heißt für uns "Ausbildung zur Verantwortung". Das bedeutet Selbstverantwortung und soziale Verantwortung gleichermaßen aber auch Selbstreflektion und Auseinandersetzung mit den Folgen des eigenen Handelns. Menschen in den persönlichen Entwicklungs- und Wandlungsprozessen zu begleiten und zu unterstützen und die Potentiale ihrer fachlichen und persönlichen Entfaltung zu fördern, sind die zentralen Aspekte, die unserem Selbstverständnis erfolgreicher, zukunftsorientierter Bildung und Erziehung zu Grunde liegen.