Grunderwerbsteuer Will ein Grundstückseigentümer vor Ablauf des Erbbaurechts wieder uneingeschränkt über das Grundstück verfügen, muss er dem Erbbauberechtigten das Erbbaurecht "abkaufen". Dieser Rückkauf ist grunderwerbsteuerpflichtig. Grundstückkauf mit Erbbaurecht Baurecht. Stellt man auf den Wortlaut des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEstG) ab, würde in diesem Fall die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den vereinbarten Rückkaufpreis, sondern zusätzlich auch noch auf den Kapitalwert des Erbbauzinses fällig ( § 9 Absatz 2 Nummer 2 GrEstG). Das gilt aber nur, wenn der Erbbauberechtigte sein Erbbaurecht an andere Personen weiterverkauft, entschied der Bundesfinanzhof und ersparte dem Grundstückseigentümer so erheblich Grunderwerbsteuer. Hintergrund: Wird ein Erbbaurecht vereinbart, überlässt der zivilrechtliche Eigentümer dem Erbbauberechtigten für eine bestimmte Zeit die Nutzung des Grundstücks. Dafür erhält er einen jährlichen oder monatlichen Erbbauzins. Nach Ablauf des Erbbaurechts fällt das Grundstück samt Bauten wieder an den Eigentümer zurück.
Eigentum an der Nachlassimmobilie geht mit dem Erbfall auf den oder die Erben über Gibt es mehrere Erben, so wird eine Erbengemeinschaft neue Eigentümerin der Immobilie Erbe tritt in die Rechtsposition des Erblassers ein Wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört, so bestehen für den Erbfall zunächst keine Besonderheiten. Mit dem Tod einer Person geht nach § 1922 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) deren Vermögen, und damit auch der Grundbesitz des Verstorbenen, als Ganzes auf den Erben über. Am anschaulichsten kann diese vom Gesetz angeordnete Rechtsfolge für den Immobilienbereich anhand des Grundfalls dargestellt werden: Erblasser Alleineigentümer – Ein Alleinerbe Der Erblasser war alleiniger Eigentümer eines (bebauten oder unbebauten) Grundstücks. Der Erblasser wird von nur einer Person als Alleinerbe beerbt. Erbbauberechtigter und grundstückseigentümer identisch zu. Im Erbfall geht das Eigentum an dem Grundstück kraft Gesetz auf den Alleinerben in der Sekunde, in der der Erblasser verstirbt, über. Das Grundbuch, das als amtliches Verzeichnis Auskunft über die Eigentumslage an einem Grundstück gibt, wird im selben Moment unrichtig.