Sterbefälle Gemeinde Tholey

July 5, 2024, 5:22 am

Pandemie im Landkreis St. Wendel: Drei Todesfälle und 26 Neuinfektionen Symbolfoto Foto: dpa/Oliver Berg Auch im neuen Jahr gibt es wieder hohe Zahlen bei den Corona-Fällen und auch traurige Nachrichten. Reichlich zu tun gab es für die Mitarbeiter des St. Wendeler Gesundheitsamts am Samstag. Wie dessen Sprecher berichtet, wurden 26 neue Corona-Fälle bekannt. Die Betroffenen leben in den Gemeinden Marpingen (1) Nohfelden (2), Oberthal (3) und Tholey (19) sowie in der Kreisstadt St. Wendel (1). Damit steigt auch wieder die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner – und zwar auf 103, 44. Zuletzt lag der Wert längere Zeit unter der 100-Marke. Drei Todesfälle sind am Samstag bekannt geworden. Es handelt sich laut Sprecher dabei um eine 84-jährige Frau aus der Gemeinde Tholey sowie eine 95-jährige Frau und einen 87-jährigen Mann aus der Kreisstadt St. Wendel. Sterbefälle gemeinde tholey. Insgesamt sind nunmehr 51 Menschen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus verstorben. Seit Beginn der Pandemie wurden inzwischen 1645 Infektionen im Landkreis St. Wendel registriert.

Sterbefälle Gemeinde Tholey

Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen Die Beschäftigten nach § 23 Abs. 3 Satz 1 IfSG, § 23 Abs. 5 Satz 1 IfSG, § 36 Abs. 1 Nr. 2 IfSG und § 36 Abs. Drei Todesfälle und 26 Neuinfektionen im Landkreis St. Wendel. 7 IfSG dürfen die betreffende Einrichtung zwecks Wiederaufnahme der Beschäftigung ungeachtet ihres Immunitätsstatus nur betreten, wenn bei ihnen ein durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung durchgeführter PoC-Antigentest ein negatives Ergebnis aufweist. Als negativer Testnachweis gilt in diesem Zusammenhang auch ein PCR-Test mit einem Ct-Wert größer 30. Das negative Testergebnis ist dem Betreiber der betreffenden Einrichtung beim ersten Betreten der Einrichtung nach Beendigung der Absonderung vorzulegen. In Einrichtungen, die ambulante Leistungen erbringen, ist das negative Testergebnis bei Aufnahme der Beschäftigung vorzulegen. Absonderungsort Die Absonderung hat in der Regel in einer Wohnung oder in sonst geeigneter Weise im Sinne des § 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu erfolgen. Besuchsverbot Mit dem Coronavirus infizierte Personen ist es während der Absonderung nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.

Gemeinde Tholey Sterbefälle

Öffnungszeiten Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

Sterbefälle Gemeinde Thorey Sous

Medizinische Notfälle und Arztbesuche während der Absonderungszeit Infizierte Personen dürfen den Absonderungsort nicht verlassen. Zum Schutz von Leben und Gesundheit, insbesondere bei medizinischen Notfällen oder notwendigen Arztbesuchen, ist die Verpflichtung zur Absonderung ausgesetzt. Gemeinde tholey sterbefälle. Information an Kontaktpersonen, Arbeitgeber/Dienstherrn, Einrichtungen Infizierte sollten unverzüglich ihre Kontaktpersonen und ihren Arbeitgeber oder Dienstherren über den Erhalt eines positiven Testergebnisses informieren. Werden Schülerinnen und Schüler oder Kinder, die Angebote der Kindertagesstätte oder Einrichtungen der Kindertagespflege wahrnehmen, positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet, sollten volljährige Schülerinnen und Schüler selbst und im Falle minderjähriger Kinder deren Sorgeberechtigte unverzüglich zusätzlich die Leitung der Schule oder die Leitung der Kindertagesstätte oder Einrichtung der Kindertagespflege über den Erhalt des positiven Testergebnisses informieren. Die Leitungen der Schulen und Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sollten, sobald sie vom Vorliegen einer positiven Testung einer Person in ihrer Einrichtung Kenntnis erlangen, die Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler oder Kinder aus der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, unverzüglich anonymisiert hierüber informieren.

Infizierte Personen Vorgehensweise bei positivem Schnelltest Handelt es sich um einen Selbsttest, sollten Sie bei Symptomen zur weiteren Abklärung Ihren behandelnden Arzt kontaktieren. Bei Symptomfreiheit sollten Sie zur Kontrolle einen Schnelltest in einem zertifizierten Testzentrum durchführen lassen. Sollte das Schnelltest-Ergebnis im Testzentrum ebenfalls positiv sein, muss dieses Ergebnis schnellstmöglich durch einen PCR-Test (Nukleinsäurenachweis) überprüft werden. Hierzu müssen Sie lediglich den Nachweis über das positive Schnelltest-Ergebnis vorlegen. PCR-Testungen sind im Landkreis St. Wendel aktuell in folgenden Testzentren möglich: Landestestzentrum Bosenbach, Missionshausstraße (Bosenbachstadion) Drive-In-Schnelltestzentrum Im Brühl, Urexweiler Schnelltestzentrum in der Essener Straße 6, St. Sterbefälle gemeinde thorey sous. Wendel Testzentrum Wendalinuspark/Skatepark, St. Wendel Corona-Schnelltestzentrum Namborn, Parkplatz Liebenburghalle Bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests wird dringend empfohlen, sich in häusliche Absonderung zu begeben.

Wenn sich ein positiver Schnelltest in der PCR-Testung nicht bestätigt, ist die Absonderung sofort beendet. Im Falle eines positiven PCR-Ergebnisses bleibt die Absonderungspflicht bestehen. Eine Zuwiderhandlung gegen die Absonderungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sofern kein PCR-Test durchgeführt wird, erhalten Sie keinen Absonderungsnachweis (etwa für den Arbeitgeber). Bitte beachten Sie daher, dass die Absonderung erst ab dem positiven PCR-Test berechnet wird. Absonderungspflicht Gemäß der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Saarlandes (VO-CP) muss sich jede mittels PCR-Test positiv auf Covid-19 getestete Person (Indexperson) unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Absonderung (häusliche Isolation) begeben. Landkreis St. Wendel meldet 75 neue Corona-Fälle. Die Absonderungspflicht von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung ("automatische Absonderungspflicht"). Einer ausdrücklichen und individuellen Anordnung einer Absonderung durch die zuständige Behörde bedarf es damit nicht.

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