Muster Betriebsanweisung Persönliche Schutzausrüstung: Download
PSA umfasst Kopf, Augen, Gesichts, Gehör, Atem, Körper, Arm, Hand, Bein und Fußschutz sowie den Schutz gegen Absturz und den Schutz alleinarbeitender Personen. Körperschutz Unter Körperschutz sind Schutzanzüge einschließlich Schutzwesten, jacken, hosen, mänteln und schürzen zu verstehen. Auch Warnkleidung gegen Gefährdung im Straßenverkehr zählt zur Schutzkleidung. Kopfschutz Der Schutzhelm soll Kopfverletzungen verhindern, die durch Anstoßen sowie durch herabfallende, umherfliegende oder umfallende Gegenstände verursacht werden können. Für spezielle Tätigkeiten oder außergewöhnliche Umgebungsumstände, z. B. extreme Umgebungstemperatur, sind Spezialanfertigungen erhältlich. Augen- und Gesichtsschutz Gesicht und Augen sind gefährdet durch mechanische Einwirkungen, z. Betriebsanweisung persönliche schutzausrüstung doc.com. Staub, Späne, Splitter, Schlag- oder Stoßverletzungen optische Gefährdungen, z. natürliche und künstliche Lichtquellen "verblitzen" thermische Gefährdungen, z. heiße Massen chemische Einwirkungen, z. Säuren und Laugen Bei Vorliegen dieser Gefährdungen können die Augen durch eine Schutzbrille und das Gesicht durch Schutzschilde, -hauben oder -schirme geschützt werden.
Sie müssen so konstruiert sein, dass beim Auffangen eine Verletzung des Körpers ausgeschlossen ist. PSA zum Halten und Retten (Haltegurte). Bei der Verwendung von Haltegurten muss ein freier Fall der im Haltegurt befindlichen Person durch möglichst kurzes Anseilen ausgeschlossen werden. Anderenfalls kann die gesicherte Person infolge der plötzlichen Verzögerung beim Straffwerden des Halteseils durch den Haltegurt schwer verletzt werden (siehe auch Kapitel A 1. 2). 5. BA für persönliche Schutzausrüstungen — Dezernate. Weitere Informationen DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung" DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß und Knieschutz" DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen und Gesichtsschutz" DGUV Regel 112-193 "Benutzung von Kopfschutz" DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen" DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" Kapitel A 1.
Das Konzept scheint zu passen. "Die Schulen müssen es wollen, dann kommen fast alle zu IServ", sagt Martin Hüppe. In Lengerich trifft diese Aussage zu. Die vier Grundschulen, die beiden Realschulen und die Gesamtschule Lengerich/Tecklenburg vertrauen auf das Unternehmen aus Niedersachsen, das von Jörg Ludwig vor 18 Jahren gegründet wurde. "Er hatte den Wettbewerb Jugend forscht gewonnen und dann die Firma gegründet", berichtet der Geschäftsführer. Iserv gesamtschule lengerich tecklenburg. Die Lengericher sind keine "Einzeltäter" im Kreis Steinfurt, berichtet Hartmut Hembrock. Fas alle Schulen in den 24 Städten und Gemeinden setzen auf das Unternehmen, so der Leiter Schul-IT der Kommunalen ADV-Anwendergemeinschaft West (Zweckverband KAAW). "Pädagogisch und technisch sehr bequem und gut zu nutzen", urteilt der Fachmann. Doch die Niedersachsen lassen nicht locker, entwickeln diese Plattform ständig weiter. Automatisierung ist ein Stichwort, damit die Schulen sich auf das Wesentliche konzentrieren können. So wundert es nicht, wenn Martin Hüppe berichtet, dass die Zahl 2000 längst Vergangenheit ist.