Vereinfachtes Wahlverfahren: Briefwahl Für Alle? | W.A.F.

July 2, 2024, 2:26 am

Fachseminar für Wahlvorstände nach § 20 Abs. 3 BetrVG Vereinfachtes Wahlverfahren Durchführung der BR-Wahl Qualifizierung und Beratung des Wahlvorstandes Vereinfachtes Wahlverfahren in Betrieben mit 5 – 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen Als Alternative zur Teilnahme der BR Wahlvorstandsmitglieder an einem Seminar bieten wir eine individuelle Beratung des Wahlvorstandes bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses an. Das Angebot beinhaltet eine ca. 4 stündige Einführung des Wahlvorstandes in das Wahlverfahren und eine Erläuterung der Wahlregeln und der Fristen. Br wahl vereinfachtes wahlverfahren in online. Bei dieser Veranstaltung wird das Wahlausschreiben für die Wahl erstellt und mit diesem Wahlausschreiben kann die Wahl eingeleitet werden. Der Wahlvorstand wird danach bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses von Q&B Berater*innen begleitet und alle Fragen werden zeitnah beantwortet und Probleme, die währen der Wahl auftreten rasch gelöst. Mit diesem Konzept sichern wir eine effiziente Durchführung der Wahl und Fehler, die zur Anfechtung der Wahl führen könnten, werden vermieden.

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@Frank31848 Ich würde sagen, man sollte deutlich machen, wann man wählen kann. Es sollte also definitiv auch eine "Endzeit" geben. Damit eben klar ist, bis wann man noch "eintreffen und wählen" kann. Sehe da auch keinen Unterschied bzw. die Sorge, nur die eine Variante könnte rechtskonform sein. UND... ich sehe auch keinen Schichtwechsel. Man kann doch die Leute nicht von der Versammlung ausschließen, nur weil die eine spätere Schicht haben. Also es sollte möglich sein, das ALLE Mitarbeiter diese Versammlung besuchen können. Habe mal vor einem Laden gestanden und da war ein Schild "heute geschlossen wegen Betriebsratswahl". Keine Ahnung, ob man das so machen muss... oder dieser Betrieb das so mit dem AG abgestimmt hat. Da sollte man vielleicht mal einen Fachmann fragen. Br wahl vereinfachtes wahlverfahren en. Denn die Frage finde ich schon recht speziell.

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Eine Briefwahl komplett für alle Arbeitnehmer im vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen, das geht leider nicht. Der § 35 WO regelt im Detail, wann genau und unter welchen Umständen es nur zu einer schriftlichen Stimmabgabe kommen kann. Und nach § 35 geht die schriftliche Stimmabgabe, genauer, die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe, nur in diesen drei Fällen: Erstens: Ein wahlberechtigter ist verhindert, an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats teilzunehmen, um seine Stimme persönlich abzugeben. Beispiel: Weil er krank ist oder im Urlaub. Und wenn der wahlberechtigte daher verlangt, seine Stimme durch Briefwahl abzugeben, dann muss der Wahlvorstand dem wahlberechtigten die Wahlunterlagen für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe zur Verfügung stellen. Vereinfachtes Wahlverfahren: Briefwahl für alle? | W.A.F.. Wichtig dabei: Der wahlberechtigte muss das Verlangen nach Briefwahl spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats mitgeteilt haben. Zweitens: Der wahlberechtigte wird wegen der Eigenart seines Beschäftigungsverhältnisses am Tag, an dem die Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats stattfindet, im Betrieb nicht anwesend sein können.

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– Einspruchsfristen gegen die Wählerliste Erstellung des Wahlausschreibens – Fristenberechnung für das Wahlausschreiben – Einspruch gegen die Wählerliste – Frist für die Einreichung von Vorschlagslisten – Antrag auf Briefwahl – Tag der persönlichen Stimmabgabe Größe des Betriebsrates Das Minderheitengeschlecht und deren Mindestsitze Information ausländischer Arbeitnehmer Die Wahlvorschläge Personen- oder Listenwahl?

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