Leuchtdichtefaktor bei nicht rückstrahlender Farbe: >oder = 0, 22, bei rückstrahlender Farbe: > 0, 12. Mittelpunktvalenz E, Normlichtart C, Messgeometrie 45°/0°. Rückstrahlwert der rückstrahlenden Farbe unter einem Anleuchtungswinkel von 5 ° und einem Beobachtungswinkel von 0, 2 °: mindestens 20 Candela pro Lux und pro m 2. Bei Containern, in denen gefährliche feste Stoffe in loser Schüttung befördert werden, bei Tankcontainern, MEGC und ortsbeweglichen Tanks dürfen die vorgeschriebenen Tafeln: durch eine Selbstklebefolie, einen Farbanstrich oder jedes andere gleichwertige Verfahren ersetzt werden. Diese alternative Kennzeichnung muss den in diesem Unterabschnitt aufgeführten Anforderungen mit Ausnahme der in den Absätzen 5. 1 und 5. 2 aufgeführten Vorschriften betreffend der Feuerfestigkeit entsprechen. Material der Warntafeln Stahlblech oder Magnetfolie? Zu beachten ist hier die ADR/GGVSEB 2021 (in der GGVSE seit 01. 07. 2007) Kapitel 5. 1: Die Warntafel darf sich nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung nicht von der Halterung lösen!
Insbesondere bei Fahrzeugen die auch quer zur Fahrtrichtung zum Einsatz kommen. Fahrzeuge, die in besonderem Maße sichtbar sein müssen (z. Einsatzfahrzeuge) bzw. auf Autobahnen eingesetzt werden, sollten über die Mindestanforderungen hinaus gekennzeichnet werden. Soll eine seitliche Kennzeichnung erfolgen, so ist zusätzliche Folie erforderlich. Es empfiehlt sich, die Seitenflächen ebenfalls mit je 8 Normflächen (4 links- und 4 rechtsweisende) zu kennzeichnen. In der Praxis sind die Warnmarkierungen jedoch häufig nicht DIN-gerecht angebracht. Die Vermeidung von Kosten oder unzureichende Kenntnisse über Normen und Produkte können Gründe dafür sein. Eine falsche (falsche Richtung etc. ) oder ungenügende (die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen der DIN 30710) Kennzeichnung bedeutet also – theoretisch – dass keine Sonderrechte für das Fahrzeug gelten. Daher ist stets eine fachgerechte Sicherheitskennzeichnung anzustreben. Häufig gemachte Fehler Unverständnis über die Bezeichnungen Vorder- und Rückseite (es sind Frontansicht und Heckansicht des Fahrzeugs gemeint) zu wenig Normflächen an Front und Heck nur eine Normfläche an Front und Heck angeschnittene Normflächen, sodass bspw.