Bdkj Mainz Sonderurlaub

July 3, 2024, 11:05 pm
Für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit, wie Freizeiten, Zeltlager oder für Fortbildungen, gibt es eine Freistellung vom Arbeitgeber. Wenn du ehrenamtlich bei einem MItgliedsverband des BDKJ oder einer katholischen Pfarrgemeinde aktiv bist, ist HIER der richtige Weg zur Freistellung in Hessen. Weitere Infos gibt es vom Land Hessen. Sonderurlaubsregelungen in Hessen Antragsberechtigt sind Beschäftigte ab dem 16. Freistellung für ehrenamtliches Engagement | BDKJ & KJZ Mainz-Stadt. Lebensjahr Innerhalb eines Jahres können 12 Arbeitstage oder 24 halbe Arbeitstage genommen werden der BDKJ-Diözesanverband und der Hessische Jugendring befürworten den Antrag Mit dem Befürwortungsschreiben des HJR können private Arbeitgeber beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Wiesbaden die Erstattung des Arbeitsentgeltes beantragen. Neu: Für den Antrag auf Rückerstattung der Lohnkosten brauchen die Arbeitgeber eine Bestätigung des Veranstalters der Maßnahme, aus der hervorgeht, dass die/der Arbeitnehmer*in tatsächlich an der Maßnahme teilgenommen hat. Für diesen Zweck hat das Bischöfliche Jugendamt eine Teilnahmebescheinigung erstellt, die dem/der Antragssteller*in automatisch zugeht.
  1. Freistellung für ehrenamtliches Engagement | BDKJ und KJZ Rüsselsheim
  2. Freistellung für ehrenamtliches Engagement | BDKJ & KJZ Offenbach-Land
  3. Freistellung für ehrenamtliches Engagement | BDKJ & KJZ Mainz-Stadt

Freistellung Für Ehrenamtliches Engagement | Bdkj Und Kjz Rüsselsheim

Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie für Soldaten findet das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" keine Anwendung Antragsverfahren Der BDKJ-Diözesanverband prüft den Antrag und stellt dann direkt beim Arbeitgeber einen Antrag auf Freistellung. Außerdem erfolgt eine Weiterleitung der Daten an den Hessischen Jugendring. Freistellung für ehrenamtliches Engagement | BDKJ & KJZ Offenbach-Land. Solltet ihr nach ca. 10 Tagen keine Nachricht erhalten, meldet euch bitte noch einmal in der KJZ!

In Rheinland-Pfalz sieht die Regelung zur Freistellung (Sonderurlaub) etwas anders aus. Du kannst Dich zwar genauso wie in Hessen als Gruppenleiter*in einer Jugendfreizeit freistellen lassen, eine Lohnfortzahlung gibt es jedoch nicht. Stattdessen hast Du die Möglichkeit im Nachgang der Veranstaltung bis zu 60, - € pro Arbeitstag an Ausfallkosten beim Land Rheinland-Pfalz zu beantragen. Hier solltest Du Dich also im Vorfeld umfangreich informieren und genau rechnen, ob eine Freistellung (Sonderurlaub) finanziell für Dich tragbar ist. In Rheinland-Pfalz findest Du alle entsprechenden Regelungen im Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit. Wichtig: Entscheidend für die Zuständigkeit ist der Dienstsitz des Veranstalters! Wenn Du also in Rheinland-Pfalz wohnst oder außerhalb Hessens arbeitest, der Veranstalter aber der BDKJ Limburg ist, wird der Sonderurlaub nach dem hessischen Gesetz geregelt. Freistellung für ehrenamtliches Engagement | BDKJ und KJZ Rüsselsheim. Der Antrag auf Freistellung muss vom jeweiligen Veranstalter der Maßnahme bei der BDKJ-Landesstelle Hessen gestellt werden.

Freistellung Für Ehrenamtliches Engagement | Bdkj & Kjz Offenbach-Land

Das Geld, das sie sammeln, geht ohne Abzug zum Kindermissionswerk "Die Sternsinger" nach Aachen, das gemeinsam mit dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) als Dachverband der Katholischen Jugendverbände und -organisationen in Deutschland Träger der Aktion ist. Über eine Vergabekommission werden die Spenden dann an knapp 2300 geprüfte Projekte weltweit verteilt. Sternsingeraktion 2022 bis zum 2. Februar verlängert Aachen/Düsseldorf/Bonn, 20. Dezember 2021 "Gesund werden – gesund bleiben. Ein Kinderrecht weltweit" Aachen/Düsseldorf/Bonn. Die 64. Aktion Dreikönigssingen wird aufgrund der Corona-Pandemie erneut länger stattfinden als geplant. Das Kindermissionswerk 'Die Sternsinger' und die Deutsche Bischofskonferenz haben sich darauf verständigt, die Sternsingeraktion 2022 bis zum 2. Februar zu verlängern. Der neue Zeitraum soll den Kirchengemeinden und Gruppen helfen, auch unter schwierigen Bedingungen eine erfolgreiche Aktion durchzuführen. Die Sternsingeraktion, die vom Kindermissionswerk und dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) gemeinsam getragen wird, steht unter dem Motto: "Gesund werden – gesund bleiben.

Ein Kinderrecht weltweit". Anlässlich der bevorstehenden Aktion schreiben die deutschen Bischöfe in einem Aufruf: "In den vergangenen Jahren ist besonders deutlich geworden, wie wichtig die Gesundheit ist. Wir sind dankbar, in einem Land zu leben, in dem die Allermeisten gut versorgt werden. In Ländern, die von Armut geprägt sind, können sich hingegen viele Eltern eine gute medizinische Versorgung ihrer Kinder nicht leisten. Der nächste Arzt und das nächste Krankenhaus sind oft weit entfernt. Nicht selten sind es die Projektpartner der Sternsinger, die helfen: Sie kümmern sich um verletzte Kinder, bringen Medikamente und medizinische Fachkräfte in entlegene Gegenden und fördern Kinder mit Behinderung. Sie unterstützen die Vorsorge und zeigen jungen Menschen, wie man sich vor Unfällen und Infektionskrankheiten schützt. " In zahlreichen Hilfsprojekten weltweit werde der Segen der Sternsinger konkret, so die Bischöfe. "Für uns ist ihr Segen an den Türen ein Zeichen der Hoffnung auf einen Gott, der uns trägt und behütet.

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Diese Zusage fasst der Leittext zur kommenden Sternsingeraktion, der Psalm 91, in Worte: 'Wer im Schutz des Höchsten wohnt, der ruht im Schatten des Allmächtigen' ( Ps 91, 1). " In den Pfarrgemeinden und vielen Gruppen wurden auch in diesem Jahr kreative Möglichkeiten entwickelt, um den Segen der Sternsinger auch unter erschwerten Bedingungen zu empfangen. Grundlage dazu ist ein vom Kindermissionswerk entwickeltes Hygiene- und Schutzkonzept.

Freistellung (Sonderurlaub) Du arbeitest bereits, willst aber trotzdem als Gruppenleiter*in auf eine Jugendfreizeit fahren oder Dich anderweitig in Deinem Verband engagieren, ohne dafür Deinen Erholungsurlaub zu opfern? Wir haben die Lösung für Dich! Der Gesetzgeber hat in Hessen und Rheinland-Pfalz die Möglichkeit vorgesehen, dass berufstätige Ehrenamtliche für bestimmte Tätigkeiten in der Jugendarbeit eine Freistellung (Sonderurlaub) erhalten können. Das gilt nicht nur für die Leitung oder Mitarbeit bei Maßnahmen für Kinder oder Jugendliche, sondern auch wenn Du selbst an Schulungen oder Weiterbildungen für Dein Ehrenamt teilnimmst. Mit dieser Regelung soll das ehrenamtliche Engagement junger Menschen gestärkt werden. In Hessen haben Berufstätige, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind, Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von bis zu 12 Tagen pro Jahr. Du erhältst ganz normal Dein Gehalt, und Dein*e Arbeitgeber*in bekommt die Kosten vom Land erstattet. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es durch Erlasse ähnliche Regelungen, aber keinen Rechtsanspruch.

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