Fristverlängerung Steuern Bern 2021

July 2, 2024, 12:45 pm

Frist für die Abgabe der Steuererklärung Der Versand der Steuererklärung 2021 erfolgte Anfang Februar 2022. Die Steuererklärung und die erforderlichen Hilfsformulare und Beilagen sind bis zum 31. März 2022 abzugeben. Wird die Steuererklärung nicht rechtzeitig eingereicht oder läuft eine erstreckte Frist unbenutzt ab, erfolgt eine Mahnung. Die Mahngebühr beträgt CHF 40. -. Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt - Abgabetermin. Wird nach einer zweiten Mahnung die Steuererklärung nicht eingereicht, wird die Steuer von Amtes wegen festgesetzt. nach oben Fristerstreckung Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2021 kann gebührenfrei bis 30. September 2022 erstreckt werden. Bei der Steuererklärung auf Papier liegt eine Fristenkarte bei. Die Abgabefrist kann auch online erstreckt werden. Für eine weitergehende Fristerstreckung wird eine Gebühr von CHF 40. – erhoben. Eine Fristverlängerung über das Abgabejahr hinaus wird nur bei Vorliegen triftiger Gründe und bei Leistung einer angemessenen Vorauszahlung bewilligt. Abgabefrist der Steuererklärung erstrecken Abgabefrist bei unterjähriger Steuerpflicht Die Steuererklärung infolge Beendigung der Steuerpflicht bei Wegzug ins Ausland oder beim Tod der steuerpflichtigen Person ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung oder innerhalb der auf dem Hauptformular aufgedruckten Abgabefrist einzureichen.

Steuerverwaltung Des Kantons Basel-Stadt - Abgabetermin

1 Die Steuererklärung Mit der Zustellung der Steuererklärung oder durch öffentliche Bekanntgabe werden die steuerpflichtigen Personen aufgefordert, die Steuererklärung einzureichen. Steuerpflichtige, die kein Formular erhalten, müssen es bei der zuständigen Behörde verlangen. 2 Abgabefrist der Steuererklärung Das korrekte Datum des Einreichens ihrer Steuererklärung können die steuerpflichtigen Personen dem Deckblatt der Steuererklärung entnehmen.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Ausfüllen und Einreichen Ihrer Steuererklärung. Im Kanton Bern gilt die Gegenwartsbesteuerung. Sie müssen jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen und insbesondere das im Lauf des Vorjahres erzielte Einkommen und die Ende Vorjahr bestehenden Vermögenswerte deklarieren. Wie fülle ich die Steuererklärung aus? Am einfachsten und schnellsten elektronisch. Die dazu notwendigen Informationen, können Sie den Wegleitungen, den Merkblättern sowie grundsätzlich dem Internetauftritt der Steuerverwaltung des Kantons Bern entnehmen. Welche Einreichefrist gilt? Wie kann ich eine Fristverlängerung erwirken? Fristverlängerungen können via Internetseite der kantonalen Steuerverwaltung online oder schriftlich bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach, 3001 Bern eingegeben werden. Wo reiche ich die ausgefüllte Steuererklärung ein? Am einfachsten und schnellsten elektronisch. Steuererklärungsformulare auf Papier reichen Sie persönlich unterzeichnet ein bei: Steuerverwaltung der Stadt Bern Bundesgasse 33 3011 Bern Achtung: Beleglisten vom BE-Login senden Sie an: Steuerverwaltung des Kantons Bern Postfach 3001 Bern Steueranlage, Tarife, Steuerberechnung Die Steueranlage der Stadt Bern beträgt 1, 54.

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