Wirksamkeit Von Rückzahlungsvereinbarungen Für Aus- Und Fortbildungskosten - Dgb Rechtsschutz Gmbh

July 1, 2024, 10:21 am
Ermöglicht der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein duales Studium, kann er die Rückzahlung der Kosten verlangen, wenn der Arbeitnehmer anschließend sein Stellenangebot ablehnt. Eine Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag ist weder überraschend noch übervorteilt sie den Arbeitnehmer - so das Arbeitsgericht Gießen. Im Vertrag war geregelt, dass der Arbeitnehmer sich zur Erstattung der vom Arbeitgeber gezahlten Studiengebühren in Höhe von 9000 Euro sowie 50 Prozent der Vergütung (36 x 960 Euro), insgesamt 26. 280 Euro, verpflichtet, wenn er nach Abschluss des Studiums ein ihm angebotenes Anstellungsverhältnis ausschlägt. Rückzahlungsklausel duales studium pro. Nachdem der Mitarbeiter sein Studium beendet hatte und im Qualitätsmanagement seinem Abschluss entsprechend eingestellt werden sollte, lehnte er das Angebot ab. Daraufhin klagte der Arbeitgeber die vertraglich geregelten Rückzahlungen ein. Rückzahlungsvereinbarung ist keine überraschende Klausel Zu Recht, wie das Arbeitsgericht Gießen entschied. Es folgte in seinem Urteil nicht der Argumentation des Ex-Studenten, dass es sich bei der Rückzahlungsvereinbarung um eine überraschende Klausel im Sinne des §305e Abs. 1 BGB handele.
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Dann ist die gesamte Rückzahlungsklausel unwirksam. Denn eine sog. geltungserhaltende Reduktion kommt bei allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Betracht. Zu allen o. Duales Studium Rückzahlungsverpflichtung - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. g. Punkten gibt es eine sehr detaillierte Rechtsprechung. Das LAG Hamm musste sich mit dem letzten Punkt befassen nämlich der Frage, ob in der Fortbildungsvereinbarung die Gründe für das Ausscheiden, die eine Rückzahlungspflicht auslösten, alle gerechtfertigt waren. Das Bundesarbeitsgericht hat schon entschieden, dass es nicht zulässig ist, eine Rückzahlungspflicht einschränkungslos an das Ausscheiden des Arbeitnehmers zu knüpfen. Es muss vielmehr nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens unterschieden werden. Eine Rückzahlungsklausel ist nur dann angemessen, wenn es der Arbeitnehmer selbst in der Hand hat, die Rückzahlungsverpflichtung durch eigene Betriebstreue zu verhindern. Müsste der Arbeitnehmer die Fortbildungskosten auch dann zurückzahlen, wenn die Gründe der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegen, hätte es der Arbeitgeber in der Hand, den Arbeitnehmer mit den Kosten zu belasten.

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Doch auch wenn ein Arbeitsvertrag angeboten wird, muss klar sein, um was für eine Tätigkeit es sich handelt und was der Beschäftigte annehmen muss und was nicht. Eine Klausel kann nämlich auch gegen das Transparenzgebot verstoßen, wenn geregelt ist, dass eine Rückzahlung der Kosten erfolgen muss, für den Fall, dass sich an die Ausbildung oder das Praktikum keine Festanstellung im Unternehmen anschließt. Hier muss ausgeführt werden, welcher Art die Festanstellung im Unternehmen sein soll; werden weder Art der Tätigkeit noch Vergütung genannt und ist damit nicht erkennbar, welche Art der Tätigkeit der Auszubildende anzunehmen hätte, liegt Intransparenz vor. Rückzahlungsklausel für Studiengebühren bei dualem Studium. Ein Beispiel: Das Bundesarbeitsgericht hat bezüglich eines Volontariatsvertrages eine Klausel zur Rückzahlungsverpflichtung für unangemessen erachtet. Es läge Intransparenz vor, soweit die Klausel den Volontär völlig im Unklaren lässt, zu welchen Arbeitsbedingungen er nach erfolgreichem Abschluss des Studiums vom Arbeitgeber beschäftigt wird.

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Auch mögliche wichtige Gründe, die zu einem Abbruch durch Studierende führen können, würden nicht berücksichtigt. "Eine Rückzahlungsklausel stellt nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Arbeitnehmer selbst in der Hand hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungsverpflichtung zu entgehen", heißt es in dem Mainzer Urteil. Das sei bei der hier vereinbarten Rückzahlungsklausel nicht der Fall. Sie führe daher zu einer unangemessenen Benachteiligung der Studierenden und sei insgesamt unwirksam. Daher könne sich das Unternehmen nicht darauf berufen, entschied das LAG in seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 28. 08. Rückzahlungsklausel duales studium vertrag. 2019. Das gelte dann auch im konkreten Fall, in dem die Studentin aus eigenem Wunsch gekündigt hat. Monatlicher Newsletter In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag. Werden auch Sie Abonnent!

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Die Kosten ergeben sich aus vagen Angaben der Hochschule, sind aber nicht im Arbeitsvertrag erwähnt. Könnte die Klausel daher 2. ebenfalls nach §307 BGB unwirksam sein, weil die Angabe "bis dahin angefallene Studiengebühren" möglicherweise nicht dem Transparentgebot genügt? Ich bin für jede Hilfe dankbar. Viele Grüße # 1 Antwort vom 6. 2013 | 21:59 Von Status: Lehrling (1297 Beiträge, 722x hilfreich) Hi, schau Dir mal das BBIG an. Die Spielregeln sind da sogar noch transparenter: § 12 Nichtige Vereinbarungen... (2) Nichtig ist eine Vereinbarung über 1. die Verpflichtung Auszubildender, für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen, rtragsstrafen, Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen, 4. die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen. Rückzahlungsklausel duales studium fur. Ich glaube da wird auch hier noch genau das Gesetz rumgedreht (daher Name Rechtsverdreher) § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat.

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Eine unangemessene Benachteiligung kann sich unter anderem ergeben, wenn die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist zudem unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die Belange des anderen hinreichend zu berücksichtigen oder in einen Ausgleich zu bringen. Transparenz in der Vertragsgestaltung – Transparenzgebot Die Rückerstattungsklausel muss für den Rückzahlungsverpflichteten verständlich sein. 1 S. Wirksamkeit von Rückzahlungsvereinbarungen für Aus- und Fortbildungskosten - DGB Rechtsschutz GmbH. 2 BGB kann sich bereits aus einer umständlichen Formulierung eine unangemessene Benachteiligung ergeben. Nach ständiger Rechtsprechung verstößt die Klausel jedoch nicht schon dann gegen das Transparenzgebot, wenn der Arbeitnehmer keine Möglichkeit hat, die Regelung zu verstehen. Vielmehr liegt eine unangemessene Benachteiligung vor, wenn die Gefahr besteht, dass der Vertragspartner wegen unklar abgefasster Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.

Die einzelvertragliche Vereinbarung solcher Rückzahlungsklauseln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Fortbildungsmaßnahme für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil ist, ihm etwa neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnet. Ansonsten fehlt das berechtigte Interesse des Arbeitgebers an der Bindung des Arbeitnehmers. Da es sich bei Rückzahlungsklauseln in aller Regel um AGB handelt, sind zudem die Grenzen der AGB-Kontrolle bei der Ausgestaltung zu beachten. So dürfen Rückzahlungsklauseln insbesondere nicht intransparent sein und den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Der Arbeitnehmer darf demnach nur in einem solchen Umfang gebunden werden, wie dies im Verhältnis zu den Aufwendungen des Arbeitgebers für die Fortbildung angemessen ist. Dauer der Bindung Die Angemessenheit der Bindungsdauer beurteilt sich nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG) vorrangig nach der Dauer der Fortbildungsmaßnahme. Aus der Rechtsprechung des BAG hat sich folgende "Faustformel" hinsichtlich der zulässigen Bindungsdauer entwickelt: Dauer der Aus- oder Fortbildung Zulässige Bindungsdauer Bis zu 1 Monat Bis zu 6 Monate Bis zu 2 Monate Bis zu 12 Monate 3 bis 4 Monate Bis zu 24 Monate 6 Monate bis 1 Jahr Bis zu 3 Jahre Mehr als 2 Jahre Bis zu 5 Jahre Diese Richtwerte sind jedoch nicht als in Stein gemeißelte Werte zu verstehen, sondern dienen lediglich als Anhaltspunkt für die zulässige Bindungsdauer im Einzelfall.

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