Das Neue Statusfeststellungsverfahren In Der Sozialversicherung | Finanzen-Und-Bilanzen.De

July 4, 2024, 4:06 am
Dabei geht es vorrangig um die Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung gegenüber einem "echten" Werk- oder Dienstvertrag. Monatsfrist nach Aufnahme der Tätigkeit In jedem Fall sollte auch weiterhin der Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Soweit diese Frist eingehalten wird, tritt die mögliche Versicherungspflicht erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung ein. Der Eintritt der Versicherungspflicht kann hier also teilweise um mehrere Monate "nach hinten" verschoben werden. Eine solche Entscheidung erfordert die Zustimmung des Beschäftigten und den Nachweis einer gleichartigen Versicherung für den Zwischenzeitraum. Neuregelungen beim Statusfest­stellungs­verfahren zum 1.4.2022. Widerspruchs- bzw. Klageverfahren Weiterer Vorteil ist auch, dass Widerspruch und Klage gegen die Entscheidungen im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens aufschiebende Wirkung haben. Dies bedeutet, dass für den Unternehmer der Gesamtsozialversicherungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt fällig wird, zu dem die Entscheidung, dass eine Beschäftigung vorliegt, unanfechtbar geworden ist.

Neuregelungen Beim Statusfest­stellungs­verfahren Zum 1.4.2022

April 2022 Mit dem Statusfeststellungsverfahren in der Sozialversicherung können sich die Beteiligten eines Auftragsverhältnisses frühzeitig Klarheit über den Erwerbsstatus verschaffen. Zuständig für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens ist die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Mit diesem Verfahren können die Beteiligten eines Auftragsverhältnisses rechtlich verbindlich feststellen lassen, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Das Feststellungsverfahren wird durch die folgenden Reformbausteine weiterentwickelt: Die Einführung einer Prognoseentscheidung ermöglicht die Feststellung des Erwerbsstatus schon vor der Aufnahme der Tätigkeit und damit frühzeitiger als bisher. Weiterentwicklung des Statusfeststellungsverfahrens - Dr. Christopher von Harbou. Anstelle der Versicherungspflicht wird künftig der Erwerbsstatus festgestellt. Es wird eine Gruppenfeststellung für gleiche Vertragsverhältnisse ermöglicht. Zukünftig können bestimmte Dreieckskonstellationen geprüft werden. Im Widerspruchsverfahren ist eine mündliche Anhörung möglich.

Weiterentwicklung Des Statusfeststellungsverfahrens - Dr. Christopher Von Harbou

28. Februar 2022 Zum 1. April 2022 wer­den weitre­ichende Änderun­gen vom Sta­tus­fest­stel­lungsver­fahren in Kraft treten. Damit wird noch ein Vorhaben aus dem Koali­tionsver­trag zwis­chen CDU, CSU und SPD umge­set­zt, das Sta­tus­fest­stel­lungsver­fahren zu vere­in­fachen und Wider­sprüche zwis­chen den ver­schiede­nen Sozialver­sicherungszweigen zu vermeiden. Zen­tral ist die Änderung in § 7? a SGB IV n. F., wonach ab 1. April 2022 von der Deutschen Renten­ver­sicherung (DRV) im Rah­men des Sta­tus­fest­stel­lungsver­fahrens nur noch eine Entschei­dung über den Erwerb­ssta­tus (Beschäftigter/Selbstständiger) stat­tfind­et und nicht mehr über eine – mögliche – Ver­sicherungspflicht auf­grund abhängiger Beschäf­ti­gung in den einzel­nen Zweigen der Sozialver­sicherung. Bis­lang kon­nte in den Ver­fahren nach § 7a SGB IV auss­chließlich über die Ver­sicherungspflicht (auf­grund abhängiger Beschäf­ti­gung) in den einzel­nen Zweigen der Sozialver­sicherung und nicht über das Vor­liegen ein­er Beschäf­ti­gung selb­st entsch­ieden wer­den.

Einige Regelungen gelten zur Erprobung zeitlich begrenzt bis zum 30. 6. 2027. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 15. 12. 2021

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