Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Beurlaubungsverbot vor und im Anschluss an die Ferien ist nur bei Vorliegen eines nachweislich dringenden und wichtigen Grundes * möglich und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern. Eine Verlängerung der Ferien ohne Beurlaubung stellt eine Schulpflichtsverletzung dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. * Unterrichtsorganisation, Unterrichtszeit, Ferien Beurlaubung RdErl. des Kultusministeriums vorn 26. März 1980 (GABI. NW. S. 183), geändert durch RdErl. vom 26. Juni 1980 (GABI. 361), vom 23. Oktober 1984 (GABI. 504), vom 29. Juni 20-2 (ABI. NRW. 231) und vom 27. Juni 2003 (A131. NRW S. Beurlaubung / Krankmeldungen im Zusammenhang mit Corona - GGS Don Bosco. 232) — BASS 12-52 Nr. 21 Wichtige Gründe, bei denen eine Beurlaubung in Betracht kommen kann, sind z. B. : a. persönliche Anlässe (z. Erstkommunion und Konfirmation; Hochzeit, Jubiläen, Geburt, schwere Erkrankung und Todesfall innerhalb der Familie). Die Dauer der Beurlaubung richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles.
Die Dauer der Beurlaubung soll je Schuljahr eine Woche nicht überschreiten. Bitte beachten: Bis zu einem Tag beurlaubt der/die Klassenlehrer/in. Bei mehr als einem Tag sowie unmittelbar vor und nach den Ferien (entsprechend auch bei bestimmten Feiertagskonstellationen) beurlaubt der/die Schulleiter/in. Beurlaubung schule nrw vordruck. Ein Beurlaubungsantrag ist schriftlich und unter Angabe der Gründe von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig vorher bei der Schule zu stellen. Wir bitten Sie, vor einer Antragstellung die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Das Antragsformular Beurlaubung von Schülern zum Herunterladen [ pdf]. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) [ link]
Sie ist mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW) zu versehen. Die Beurlaubung kann jederzeit durch schriftliche Erklärung seitens der Eltern – oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst – aufgehoben werden. Formulare Dezernat 47 - Personal- und Stellenplanangelegenheiten | Bezirksregierung Detmold. Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerin oder des Schülers ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken. Die Schülerin oder der Schüler ist in der Beurlaubung auf mögliche schulische Folgen aufgrund der Beurlaubung aufmerksam zu machen. Mit Blick auf das Erbringen von Prüfungsleistungen wird auf die Ausführungen in der 15. Schulmail vom 18. 04. 2020 verwiesen. (Quelle:)
Liebe Eltern, das Ministerium für Schule und Bildung hat folgende Regelungen bzgl. Beurlaubung im Zusammenhang mit Corona festgelegt. Man unterscheidet im Vorgehen: a. ) wenn ein Kind selbst eine Vorerkrankung hat: Es ist kein Attest notwendig, eine schriftliche Erklärung der Eltern muss im Sekretariat eingereicht werden. b. Beurlaubungen. ) ein Familienmitglied zur Risikogruppe zählt: Ein ärztliches Attest über die Vorerkrankung des Familienmitglieds ist Pflicht und eine schriftliche Erklärung der Eltern muss im Sekretariat abgegeben werden. Hier der erläuternde Abschnitt der Homepage des Ministeriums: Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III. ) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist.
Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird. Kommentar § 43, 14: Der immer wiederkehrende Versuch einzelner Eltern über die Schließung des Familienhaushalts ihr Kind vor Beginn der Ferien oder nach Ende der Ferien aus der Schule zu nehmen, um günstigere Ferien- oder Reisebedingungen zu erreichen, bleibt weiterhin ausgeschlossen. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf grundsätzlich eine Beurlaubung nicht erteilt werden. Dies gilt auch für einzelne bewegliche Ferientage, die in Zusammenhang mit bestimmten Feiertagskonstellationen zur Planung eines Kurzurlaubs führen können. Das individuelle Urlaubsbedürfnis muss grundsätzlich in den Schulferien befriedigt werden, ansonsten ist ein geordneter Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler nicht zu gewährleisten.