Unvollständige Maschine Ce Kennzeichnung La

July 4, 2024, 3:24 am

Dies muss ohne Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit erfolgen. Je nach Maschinentyp geht es in den Angaben der Montageanleitung z. B. um Anschlagpunkte und Anschlagmittel, Gewicht und Schwerpunkt, elektrische oder pneumatische Schnittstellen usw. Auch sicherheitsrelevante Angaben sind hier zu finden, etwas zu Not-Aus-Schaltern und Not-Aus-Systemen, zum Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung oder zum Entfernen von Transportsicherungen. Beachten Sie einen kleinen, aber feinen Unterschied zur Betriebsanleitung: Die Montageanleitung einer unvollständigen Maschine muss in einer Sprache abgefasst sein, die vom Hersteller der Maschine (in welche die unvollständige Maschine eingebaut werden soll) akzeptiert wird. Lesen Sie mehr zu den Herstellerpflichten bezüglich der Montageanleitung im Fachartikel Herstellerpflicht: Montageanleitung für unvollständige Maschinen – Zielgruppe beachten. Die Montageanleitung allein ist als begleitendes Dokument einer unvollständigen Maschine jedoch keineswegs ausreichend.

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Frage: Wo steht in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG etwas zur CE-Kennzeichnung von unvollständigen Maschinen? Frage: Wo steht in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG etwas zur CE-Kennzeichnung von unvollständigen Maschinen? Keine Regelung zur CE-Kennzeichnung unvollständiger Maschinen in der MRL Antwort: Um es kurz zu machen: Zur CE-Kennzeichnung unvollständiger Maschinen findet sich in der MRL nichts. Art. 5 der MRL 2006/42/EG nennt zwar die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme einer Maschine. Danach muss die CE-Kennzeichnung gemäß Art. 16 MRL angebracht werden. Allerdings bezieht sich dieses auf vollständige Maschinen. Deutlicher formuliert es dagegen die 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung): Das "Anbringen der CE-Kennzeichnung auf unvollständige Maschinen ist nicht zulässig" (§ 6 Abs. 3 Maschinenverordnung). Keine CE-Kennzeichnung unvollständiger Maschinen vornehmen Fazit: Sie müssen unvollständige Maschinen also nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen und sollten das auf jeden Fall auch unterlassen.

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Fakt ist, es wird eine Maschine geliefert, die zum Zeitpunkt der Auslieferung unvollständig ist. Das allein definiert aber noch keine "unvollständige Maschine". Richtig wäre es, den Kunden die sicherheitsrelevanten und vertraglich festgelegten Teile installieren zu lassen und während der Inbetriebnahme Funktion und Vollständigkeit zu prüfen. Ist sowohl dies gewährleistet, als auch alle weiteren Anforderungen erfüllt, so kann der Maschinenhersteller mit gutem Gewissen seiner Verpflichtung nachkommen und die Konformitätserklärung unterzeichnen. Aber nur dann. Ist dies nicht gewährleistet und der Maschinenhersteller unterzeichnet trotz alledem die Konformitätserklärung, liefert er eine unsichere, aber vollständige Maschine und sieht sich unter Umständen nicht nur den Verfolgungen der Aufsichtsbehörden ausgeliefert, sondern läuft Gefahr mit entsprechenden Strafen nach dem ProdSG und PHG belegt zu werden. Ein Eintrag in der RAPEX scheint dagegen gesichert. Das ist viel eher existenzbedrohend als einen Auftrag auch mal auszuschlagen.

09. 08. 2018 Die Einbauerklärung ist eine rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers einer unvollständigen Maschine. Warum gibt es die Einbauerklärung nur in der Maschinenrichtlinie? Weil das Zusammenspiel Konformitätserklärung/Einbauerklärung den praktischen Gegebenheiten im Maschinen- und Anlagenbau Rechnung trägt. © ndoeljindoel /​ iStock /​ Thinkstock Die Einbauerklärung – das Special im CE-Recht Maschinen und Anlagen haben einen hohen Anteil an Zukaufelementen, die teilweise selbst schon fast wieder eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie bilden. An den Schnittstellen dieser Zukaufelemente zur vollständigen Maschine entstehen Gefährdungen, die eliminiert oder zumindest ausreichend gemindert werden müssen. Doch wer ist dafür zuständig? Der Hersteller der unvollständigen Maschine oder der Hersteller der vollständigen Maschine? Der Gesetzgeber löst die Verantwortlichkeiten so: Er unterstützt den Maschinenbauer in seinen Interessen dem Lieferanten gegenüber und sorgt gleichzeitig dafür, dass ein sicheres Gesamtprodukt entsteht.

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