Doppelte Buchführung Einfach Erklärt Pdf

July 2, 2024, 3:20 pm

Diesen müssen die meisten Unternehmer ohnehin mit dem Steuerberater zusammen erstellen. Mit der passenden Software sparen Sie Zeit und Steuerberaterkosten! Übertrag des Betriebsergebnisses in die Abschlussbilanz. Der Saldo des GuV-Kontos wird auf das Konto Eigenkapital gebucht, welches sich in der Abschlussbilanz auf der Passiva-Seite befindet. Dieser Saldo ist das Betriebsergebnis der ausgewerteten Abrechnungsperiode, sodass ein positiver Saldo einen Gewinn und ein negatives Ergebnis einen Verlust bedeutet. Soll ich meine Buchhaltung lieber in professionelle Hände geben? Nach dem lesen dieses Artikels hast du immer noch ein großes Fragezeichen über die doppelte Buchführung? Keine Sorge, mit ein bisschen Übung kann jeder lernen zu buchen. Dir sollte aber bewusst sein, dass Buchungssätze sehr schnell kompliziert und unübersichtlich werden können. Außerdem ist das leidige Thema Buchhaltung sehr zeitaufwendig und fehleranfällig. Fehler durch Unwissenheit schützen dich nicht vor Strafzahlungen.

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Der Begriff doppelte Buchführung (auch Doppelte Buchhaltung genannt) rührt daher, dass jeder Geschäftsvorfall stets in zwei Buchungskonten dokumentiert wird. Wenn beispielsweise ein Kaufmann seine Bareinnahmen am Tagesende am Bankautomaten auf sein Geschäftskonto einzahlt, so muss er den entsprechenden Betrag sowohl in seinem Kassenbestand als auch in seinem Kontobestand verbuchen. Eine Buchung erfolgt dabei stets nach der "goldenen Regel": Soll an Haben. Bei den einzelnen Buchungskonten spricht man auch von sogenannten T-Konten, da sie – ähnlich einer Bilanz (linke Spalte: Aktiva, rechts: Passiva) – eine linke und eine rechte Seite haben. Bei T-Konten heißt die linke Seite " Soll " und die rechte " Haben ". Der Ablauf der Doppelten Buchhaltung über eine komplette Abrechnungsperiode erfolgt in 3 wesentlichen Schritten: Buchen von Geschäftsvorfällen in T-Konten, Abschluss der Abrechnungsperiode (Jahresabschluss) in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Übertrag des Betriebsergebnisses in die Abschlussbilanz.

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Mit laienhaften spontanen Bewertungen wie schlecht und gut, negativ und positiv haben sie nichts zu tun. Es geht rein um die Zuordnung in Ausgaben und Einnahmen. Das eine hat immer seine Entsprechung auf der anderen Seite, wodurch eine Wechselwirkung entsteht. Wie das aussieht, zeigt ein Beispiel: Ein Unternehmen nimmt Geld aus Kasse und kauft dafür Büromaterial. Dieses wird mit den beigelegten Quittungen als Ausgaben bzw. Aufwand verbucht. Bei der doppelten Buchführung muss gleichzeitig die Entsprechung auf der anderen Seite der Waage berücksichtigt werden. Hier ist das die Kasse, deren Bestand um das entnommene Geld verringert wurde. Dabei gilt die allgemeine Buchungsregel: "Soll an Haben". Einfach erklärt, bedeutet dies lediglich, dass stets erst das Konto genannt wird, das im Soll gebucht wird, und dann das auf der Haben-Seite. Doppelte Buchführung: T-Konto – ein bildlicher Begriff Verblüffend einfach erklärt sich auch der Begriff "T-Konto". Es ist schlicht die grafische Darstellung von Soll und Haben.

Buchungsregeln Eine Aktivkontozunahme wird stets im Soll und eine Abnahme im Haben gebucht. Bei einem Passivkonto ist es umgekehrt: Zunahme im Haben, Abnahme im Soll. Die oben genannten Buchungsregeln sind deshalb wichtig, damit in der Abschlussbilanz sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite jeweils dieselbe Summe – nämlich die sogenannte Bilanzsumme – entsteht. Erfolgskonten Erfolgskonten sind in Aufwands- und Ertragskonten untergliedert. Erfolgskonten sind Unterkonten des Eigenkapitals und werden über die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) abgeschlossen. Der Gewinn (oder auch Verlust), der sich aus der GuV ergibt, wird dann in der Bilanz dem Eigenkapital (Passivseite) im Falle eines Gewinns aufaddiert oder aber vom Eigenkapital subtrahiert, falls aus der GuV ein Verlust (negatives Ergebnis) resultiert. Ertragskonten sind zum Beispiel Umsatzerlöse, sonstige Erlösen (wie zum Beispiel durch Vermietungen), Veränderung des Bestandes an unfertigen und fertigen Erzeugnissen, Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen, Erträge (Zahlungseingänge) aus abgeschlossenen Forderungen aus LuL oder Zinsen, Dividenden, Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens.

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