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Unter bestimmten Umständen kann die jeweilige Gemeinde haftbar gemacht werden – etwa, wenn sie von der Spur wusste und keine unfallvorbeugenden Maßnahmen ergriffen hat. Wird dieser Unfall von der Haftpflichtversicherung abgedeckt? Bei Verkehrsunfällen ist die häufigste Frage: "Wer zahlt den Schaden? ". Im beschriebenen Fall – einem Unfall wegen einer rutschigen Ölspur auf der Fahrbahn – ist zwischen zwei Posten zu unterscheiden: Die Reparaturkosten für das verunfallte Kfz, welche auf das Unfallopfer zukommen Die Reparaturkosten für das ölende Auto, welche dem Unfallverursacher entstehen Besonders für Fahrer von Zweirädern führt eine Ölspur meist zum Unfall. Ölspuren gelten grundsätzlich als Haftpflichtschäden. Das bedeutet: Die Reparatur des verunfallten Autos wird von der Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt. Ölspur auf straßen. Ein Unfall entsteht wegen einer Ölspur nur, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr kaputt ist und Öl verliert. Dieses muss also auch repariert werden. Sofern der Besitzer keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, muss er die Rechnung selbst begleichen.
Das Beseitigen einer schlichten Rutschgefahr, der durch Absperrung oder Umleitung begegnet werden kann, gehört in der Regel nicht zu diesen Aufgaben. Ausnahme: Die zuständige Behörde beauftragt die Feuerwehr, die Verschmutzung zu beseitigen. Wer entscheidet über die Sofortmaßnahmen? Grundsätzlich muss der Träger der Straßenbaulast rechtzeitig tätig werden. Passiert das nicht, kann im Rahmen der Eilkompetenz nach §44 Abs. 2 auch die Polizei zum Einsatz kommen. Ölspur auf der straße. Diese übernimmt dann auch die Verkehrssicherungspflicht. Die Einsatzleiter (z. der Polizei, Ordnungsbehörde, Feuerwehr, …) entscheiden über die Durchführung der Einsatzmaßnahmen (z. Erkundung, Absicherung, Menschenrettung, Bodenschutz…) Alle über die unmittelbare Gefahrenabwehr hinausgehenden Maßnahmen sind Aufgabe der zuständigen Straßenbaulastträger. Im Einzelnen gelten länderspezifische Regelungen. Wer ist Straßenabaulastträger? Bundesfernstraßen Grundsätzlich der Bund Ortsdurchfahrten der Bundesfernstraßen bei Kommunen mit mehr als 80.
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