Kindesunterhalt Wenn Mutter Mehr Verdient

July 4, 2024, 5:14 am

Den Rest muss die Mutter übernehmen. Man muss aber darauf achten, dass dem betreuenden Elternteil auch nach seiner Inanpruchnahme noch ein wesentlich höheres Einkommen zur Verfügung stehen muss als dem anderen Elternteil. Die Differenz sollte bei mindestens 300, - Euro liegen (OLG Hamm FamRZ 2008, 1271, vgl. auch BGH FamRZ 2913, 1558). Geht es um den Unterhalt für ein Kind unter drei Jahren, so muss beachtet werden, dass der betreuende Elternteil eigentlich gar nicht berufstätig sein müsste. Denn die Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils beginnt erst mit dem dritten Geburtstag des Kindes. Kindesunterhalt wenn mutter mehr verdient in youtube. Ist der betreuende Elternteil dennoch berufstätig, so ist dies "überobligatorisch". Sein Einkommen darf daher beim Einkommensvergleich der Eltern allenfalls teilweise berücksichtigt werden (Scholz, FamRZ 2006, 1730).

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Eine Verlängerung erfolgt nur in Ausnahmefällen, wie etwa eine Behinderung. In Ihrem Fall ergibt sich aber aller Voraussicht nach kein Unterhalt. Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit freundlichen Grüßen Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht Rückfrage vom Fragesteller 19. 2016 | 00:14 Sehr geehrter Herr Wöhler, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Kindesunterhalt wenn mutter mehr verdient der. Sehr gern nehme ich das Angebot der kostenlosen Nachfrageoption an und würde gern noch einmal auf den Aspekt Erstausstattung (Punkt 1) eingehen. Im letzten Satz schreiben Sie, dass es bei der Erstausstattung - welche als Sonderbedarf anzusehen ist - keine Obergrenze gibt. Heißt dies, dass der Anschaffung quasi Tür und Tor geöffnet sind? Der Hintergrund meiner Frage beruht darauf, dass meine Expartnerin einen recht hohen Lebensstil hat und diesen wohl auch bei dem Baby fortsetzen will.

Das OLG hatte nur noch die Frage zu klären, wann ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht vorliegt. Diese Frage ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Von einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht im Sinne des § 1603 Abs. 3 BGB ist jedenfalls dann auszugehen, wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils mindestens doppelt so hoch ist, wie das des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils. Dessen Unterhaltspflicht entfällt dann vollständig, selbst wenn bei dem nicht betreuenden Elternteil noch eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit besteht. Tipp: Die Fälle werden eher selten sein, in denen die betreuende Kindesmutter doppelt soviel verdient, wie der Kindesvater, der an sich Unterhalt zahlen soll. Dennoch darf nie vergessen werden in den Fällen, in denen die betreuende Kindesmutter gut verdient, deren Einkommen zu prüfen und genau zu berechnen, ob sie nicht tatsächlich mehr als doppelt soviel verdient, wie der zum Unterhalt verpflichtete Vater. Betreuender Elternteil verdient deutlich mehr – kein Kindesunterhalt - Deutsche Anwaltauskunft. Die Online Scheidung mit ehescheidung24 – schnell – kostengünstig – online – durch hochspezialisierten Fachanwalt Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 17. September 2009 um 11:03 Uhr veröffentlicht und wurde unter Kindesunterhalt, Unterhalt abgelegt.

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