Schüler Bedroht Mitschüler Mit Messer

July 3, 2024, 4:15 am

Ein 14-Jähriger soll in einer Schule im Südburgenland seine Klassenkameraden mit einem Küchenmesser bedroht haben. Die Schüler stehen unter Schock. Der Vorfall an einer Mittelschule in Güssing hat nicht nur die Kinder, sondern auch Lehrer und Eltern erschüttert. Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, soll während der großen Pause am Donnerstag ein 14-Jähriger plötzlich ein rund zwanzig Zentimeter langes Küchenmesser gezückt und einen Mitschüler damit bedroht haben. Schüler bedroht mitschüler mit messer ein. Der "Kurier" spricht in seinem Bericht sogar von einer Attacke. Glücklicherweise nahm alles ein glimpfliches Ende, das Opfer konnte aus der Klasse flüchten, ehe mehr passieren konnte. Ernsthaft verletzt soll niemand worden sein. Ein Lehrer, der den Vorfall bemerkt haben dürfte, soll dem Messer-Teenie dann die Waffe abgenommen und ihn bis zum Eintreffen der Polizei in einem gesonderten Raum isoliert haben. Hintergründe unklar Einige Betroffene standen danach unter Schock und mussten vom Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes betreut werden.

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Veröffentlicht am 31. 05. 2006 | Lesedauer: 2 Minuten Mitschüler und Lehrer der Schule an der Malchower Aue in Hohenschönhausen schreiten ein - Polizei nimmt Tobias S. fest E rneut ist es zu einem Polizeieinsatz an einer Berliner Schule gekommen: Beamte nahmen gestern einen 15jährigen auf dem Gelände einer Hohenschönhausener Sonderschule fest, weil er dort zuvor mehrere Kinder mit einem Multifunktions-Messer bedroht haben soll. Rückblick: Am Montag hatte Tobias S., der bereits zweimal sitzengeblieben ist und mit seiner Mutter und einem Bruder zusammen lebt, auf dem Pausenhof der "Schule an der Malchower Aue" Mitschülerinnen mit Steinen beworfen. Schüler bedroht mitschüler mit messe.de. Danach rauchte er vor seinen Lehrern und war in der Folge für eine Woche vom Unterricht suspendiert worden - bei der Schule handelt es sich um ein Sonderpädagogisches Schulzentrum für lernbehinderte Kinder. Dennoch erschien der Sechstkläßler, der früher schon einmal in psychotherapeutischer Behandlung war, gestern erneut an der Doberaner Straße.

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Dort wollte man "aus Datenschutzgründen" keine weiteren Auskünfte geben. Die beiden Jungen, die auch noch Nachbarn sind, sollen sich nach Auskunft der Mutter des Siebenjährigen immer gut verstanden haben, es habe auch in diesem Fall keinen erkennbaren Anlass für das Verhalten gegeben. Sie habe der Messer-Vorfall erschreckt und schockiert. Worüber sie sich in diesem Zusammenhang aber besonders geärgert habe, sei die Nicht-Reaktion der Schulleitung gewesen. Erst am Abend um 18. 30 Uhr habe sie von der Klassenlehrerin, die sehr nett sei, einen Bericht über den Vorgang erhalten. Ihr Sohn, den sie als schüchtern beschreibt, hätte selbst nichts davon berichtet. Die Mutter sagte am Mittwoch: "Ich bin richtig sauer, dass die Schulleitung nicht mit mir in Kontakt getreten ist und vielleicht ein paar nette Worte gesagt hat. Prozess in München: 26-Jährige bedrohte BOS-Mitschüler mit einem Messer | Abendzeitung München. Damit hätte sie auch ihr eigenes Interesse an dem Fall signalisieren können. "Das hätte ich mir von der Schulleitung gewünscht, insofern fühle ich mich als Mutter nicht ernst genommen. "

2017 | 11:04 Ich antworte Ihnen auf Ihre Nachfrage hin gerne wie folgt: Es tut mir leid, wenn Sie hier noch nicht zufrieden sind, was ich gerne mit der Beantwortung erreichen möchte. Entschuldigen Sie, da hatte ich nicht nachgerechnet und dann ist es natürlich etwas völlig anderes, da dann unbedingt Anzeige und Strafantrag im Hinblick auf alle in Betracht kommenden Delikte bei der Polizei gestellt werden sollte. Ansonsten haben Sie nicht einen direkten Anspruch darauf, dass der Rektor (so oder so) handelt, können aber das über die Schulaufsichtsbehörde jedenfalls erreichen. Sie haben aber jedenfalls einen Anspruch dahingehend, dass alle diejenigen Maßnahmen ergriffen werden, die notwendig sind, Ihren Sohn zu schützen. Das schließt ein, dass mindestens die Versetzung in eine andere Schulklasse notwendig sein wird, insbesondere auch der zeitweilige Unterrichtsausschluss des Täters. Schüler bedroht mitschüler mit messer. Es gibt aber schon Urteile, die sogar bei einem solchen Verhalten einen sofortigen Schulausschluss für rechtmäßig halten.

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