Zieht der Betreute in eine Einrichtung, etwa in ein Altenheim oder Pflegeheim, so obliegt dem Betreuer die Wohnungsauflösung, d. h. er muss die Wohnung auflösen, das Mietverhältnis kündigen und die Wohnung räumen. Einschlägige Vorschrift für die Wohnungsauflösung ist: § 1907 BGB (1) Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Gleiches gilt für eine Willenserklärung, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet ist. Gesetzlicher betreuer wohnungssuche hamburg. (2) Treten andere Umstände ein, aufgrund derer die Beendigung des Mietverhältnisses in Betracht kommt, so hat der Betreuer dies dem Vormundschaftsgericht unverzüglich mitzuteilen, wenn sein Aufgabenkreis das Mietverhältnis oder die Aufenthaltsbestimmung umfasst. Will der Betreuer Wohnraum des Betreuten auf andere Weise als durch Kündigung oder Aufhebung eines Mietverhältnisses aufgeben, so hat er dies gleichfalls unverzüglich mitzuteilen. (3) Zu einem Miet- oder Pachtvertrag oder zu einem anderen Vertrag, durch den der Betreute zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn das Vertragsverhältnis länger als vier Jahre dauern oder vom Betreuer Wohnraum vermietet werden soll.
Betreuer weigert sich Wohnung zu suchen: mit Recht! Wohnungssuche ist Aufgabe der Eingliederungshilfe - auch nicht der Einrichtung, in der der Betroffene (noch) wohnt! Dies hat das Sozialgericht Aurich nochmals zur Klarstellung der Aufgaben der Rechtlichen Betreuer und Abgrenzung zur tatsächlichen Hilfeleistung der Eingliederungshilfe entschieden (Urteil vom 21. 03. 2017, Az. : S 13 SO 9/17 ER - rechtskräftig). Darin heißt es u. a. "Andererseits handelt es sich bei dieser Weigerung zur Hilfeerbringung durch den gesetzlich bestellten Betreuer in Anbetracht der Rechtsprechung der Obergerichte, insbesondere des Bundesgerichtshofes (BGH), nicht um eine willkürliche Verweigerung des gerichtlich bestellten Betreuers, die begehrten Hilfeleistungen zu erbringen. Mein Mieter hat einen gesetzlichen Betreuer, was bedeutet das?. Eine solche könnte eventuell einen Hilfebedarf ausschließen in der Gestalt, dass der Antragsteller seinen Betreuer - sofern erforderlich - mit sicherem Erfolg wenn nötig gerichtlich zur Erbringung der Hilfe bringen könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall.