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June 28, 2024, 1:04 am

"Das ist äußerst knapp", sagte der Zeuge. Außerdem fiel auf, dass im Auftragsblatt ein um 45 Minuten vordatierter Einsatz stand, der dadurch nah an die Uhrzeit rückte, zu der das Drohfax versendet wurde. Das habe wie eine "gute Möglichkeit" gewirkt, "sich ein Alibi zu verschaffen". Chats zeigen, dass S. um die Zeit des ersten Drohfaxes auf der Dienststelle in einem Vernehmungsraum war. "Da hätte man zumindest die Möglichkeit gehabt, so ein Drohfax zu verschicken", so der Zeuge. Etliche Indizien Hinzu kam: Das LKA geht davon aus, dass das Fax von einem mobilen Gerät verschickt wurde. Modedesigner ausbildung frankfurt map. S. besaß ein iPad, das er kurz darauf verkaufte und auf dem zwei Tor-Browser installiert waren. Während seiner Ausbildung, so die Ermittlungen, hatte er ein Referat über Tor-Browser gehalten. So wurde das iPad zum "potentiellen Tatmittel". Auf dem Smartphone von S. fand das LKA nicht nur das Bild einer Hochzeitstorte, auf der S. als Karikatur in einer NS-Uniform mit dem Dienstgrad eines Obersturmbannführers dargestellt ist – der "NSU 2.

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0" nannte sich häufig so. Sondern auch weitere Fotos, die einen deutlichen Bezug des Polizisten zum NS dokumentieren, sowie zwei Zitate in Chats, die der "NSU 2. 0" in seinen Drohbriefen verwendete. Außerdem stellte sich heraus, dass S. im Netz nach Basay-Yildiz gesucht hatte. Irritierend war auch, dass in einem Drohschreiben der Name eines Polizeiausbilders vorkam, der zur Zeit von S. ' Ausbildung den betreffenden Standort leitete und leistungsschwache Polizeianwärter öfter zur "Gruppenschelte" rief. Die Wahrscheinlichkeit, dass S. dabei war, sei groß, so der Zeuge. Die Gesamtwürdigung habe dennoch ergeben, dass "kein glasklarer, entscheidender Beweis vorliegt, sodass man sagen kann, er war es". Deshalb beantragten die Ermittler, das Telefon von S. Mode­designer - DEUTSCHE POP. abhören und ihn observieren zu dürfen, was auch geschah. "Verdachtsverschärfende Mo­mente" hätten sich aber nicht ergeben. Der Prozess wird Anfang Juni mit weiteren Ermittlern fortgesetzt.

D ie Staatsanwaltschaft hat im "NSU 2. 0"-Prozess die These der Nebenklage zurückgewiesen, wonach das erste Drohschreiben im August 2018 an die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz nicht der Angeklagte, sondern der Polizeibeamte Johannes S. vom 1. Revier verschickt hat, nachdem er etwa anderthalb Stunden zuvor an einem Computer auf der Dienststelle umfassende Daten zu Basay-Yildiz und ihrer Familie abgefragt hatte. Die Staatsanwälte sagten, sie seien "verwundert" über diese Beweiswürdigung. Die Nebenklage picke sich Rosinen heraus und lasse anderes beiseite. Modedesigner ausbildung frankfurt am main. Man gehe nach wie vor davon aus, dass es der Angeklagte war, der das erste Drohfax verschickt habe. So habe unter anderem ein Kollege von Johannes S. vor Gericht angegeben, es seien auf der Dienststelle auch ohne Nennung eines Passwortes Daten an Polizisten weitergegeben worden, die aus anderen Bundesländern anriefen. Auch die These, dass der Computer, von dem aus die Daten abgefragt wurden, später manipuliert wurde, wies die Staatsanwaltschaft zurück.

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