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Eine nachträgliche Änderung kommt im Fall eines einzigen, vor 1992 geborenen Kindes nicht in Betracht. Wann ist eine nachträgliche Änderung des Versorgungsausgleiches nicht möglich? Der Versorgungsausgleich kann regelmäßig nicht nachträglich geändert werden, wenn Anrechte vergessen oder verschwiegen wurden. Eine nachträgliche Änderung muss beim Familiengericht, welches zuständig ist, beantragt werden. Hier ist Eigeninitiative angesagt, da weder die Gerichte noch die Versicherungsträger von sich aus tätig werden und auf Änderungsmöglichkeiten hinweisen. Die Abänderung kann frühestens sechs Monate vor Rentenbeginn des Ex-Ehegatten gestellt werden. Mütterrente und Versorgungsausgleich - Familienrecht Andrae. TIPP: Die Änderung des Versorgungsausgleichs ist eine komplexe Angelegenheit, bei der rechtlicher Beistand erforderlich ist. Wir überprüfen gerne Ihre Ansprüche und klären die Frage, ob eine Änderung des Versorgungsausgleichs in Ihrem persönlichen Fall anzudenken ist. Gerne betreuen wird dann auch das Verfahren zur Abänderung des Versorgungsausgleichs.
Wie verändert sich der Versorgungsausgleich durch die Änderung zur Mütterrente? Nicht nur geschiedene Frauen, sondern auch Männer können von einer Veränderung bei der Berechnung von Anrechnungszeiten profitieren. So hat die Verlängerung der Mütterrente eine Erhöhung der Altersversorgung vieler Frauen deren Kinder vor 1992 geboren wurden zur Folge. Diese Veränderung hat Einfluss auf den Ehezeitanteil der Altersvorsorge, welche bereits im Versorgungsausgleich ausgeglichen wurde. So stimmt die Berechnung aus Zeiten des Scheidungsverfahrens nicht mehr. Auch die Kindererziehungszeiten spielen dabei eine Rolle. Sie werden bei den Ex-Frauen neu angerechnet, so dass auch geschiedene Ehemänner einen Anspruch auf Beteiligung an der Hälfte der Erhöhung gewinnen. Die nachträgliche Änderung des Versorgungsausgleichs –KGK Rechtsanwälte. Ausschlaggebend ist dabei, dass sich der Ausgleichswert durch die Änderung um mindestens 5% erhöht. Zudem muss eine bestimmte absolute Mindesthöhe erreicht werden, was erst dann der Fall ist, wenn zwei vor dem 1. 1. 1992 geborene Kinder erstmals angerecht werden.
27. Juli 2014 von Mit der Mütterrente ist gemeint, dass Erziehungszeiten für Kinder, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, besser anerkannt werden. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, hat die gesetzliche Rentenversicherung Erziehungszeiten von 36 Monaten gutgeschrieben. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wurde lediglich eine Erziehungszeit von 12 Monaten gutgeschrieben. Mütterrente: Auswirkung auf Versorgungsausgleich? - Deutsche Anwaltauskunft. Mit der Gesetzesänderung, die zum 01. Juli 2014 in Kraft getreten ist, werden nun zusätzlich 12 Monate Erziehungszeiten gutgeschrieben, wenn die Kinder vor 1992 geboren sind. Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, verbleibt es bei der bisherigen gesetzlichen Regelung. Selbstverständlich sind wir als Fachanwälte für Familienrecht immer über die neusten Gesetzesänderungen informiert. So können Sie sowohl an unserem Standort in Hamburg als auch in unserer Kanzlei in München mit einer optimalen auf dem neusten Stand rechnen. Versorgungsausgleich während Scheidungsverfahren Während eines Scheidungsverfahrens wird grundsätzlich der Versorgungsausgleich durchgeführt.
Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die Rentenpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung, die während der Ehezeit erworben worden sind, aufgeteilt. Da diese Materie in aller Regel sehr komplex ist, sollten Sie in dieser Situation auf die fachliche Expertise eines Scheidungsanwalts vertrauen. Ist über den Versorgungsausgleich bereits rechtskräftig entschieden, und ändert sich nachträglich der Wert mindestens einer der ausgeglichenen Versorgungen wesentlich, so kann auf Antrag der Versorgungsausgleich nachträglich abgeändert werden. Der Antrag ist beim Familiengericht zu stellen. Eine Wertänderung ist "wesentlich", wenn sie zu einer Veränderung des bisherigen Ausgleichswerts um mindestens 5% führt. Auch mehrere Jahre zurückliegende Entscheidungen über den Versorgungsausgleich können abgeändert werden. Erhöhung der Altersvorsorge Durch die Mütterrente erhöht sich ab dem 01. Juli 2014 die Altersvorsorge der Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Dies hat auch zur Folge, dass sich nachträglich der Ehezeitanteil der Altersversorgung verändert, die im Versorgungsausgleich ausgeglichen wurde.
Hat die Erhöhung der Rente bei der früheren Ehefrau Auswirkungen hat auf den bereits rechtskräftigen Versorgungsausgleich? Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD mit Startdatum 1. Juli 2014 eine Anhebung der Mütterrente beschlossen und zwar für Mütter von Kindern, die vor dem 1. 9. 1992 geboren wurden. Sie gewährt einen Zuschlag von einem Entgeltpunkt pro Kind aus der Rentenkasse und soll die Lebensleistung von Müttern, die durch Kindererziehungszeiten vor 1992 bisher schlechter gestellt waren als Mütter mit nach dem Jahr 1992 geborenen Kindern würdigen. Für viele frühere Väter, die ihrer geschiedenen Ehefrau im Versorgungsausgleich verpflichtet sind, von ihrer Rente abzugeben, wird sich die Frage stellen, ob die Erhöhung der Rente bei der früheren Ehefrau Auswirkungen hat auf den bereits rechtskräftigen Versorgungsausgleich, d. h. sie sind bereits geschieden, die Scheidung und die Entscheidung über den Versorgungsausgleich sind nicht mehr mit der Berufung anfechtbar.
Die Berechnung des Versorgungsausgleichs ist folglich nicht mehr korrekt. Geschiedene Ehemänner können nun eine Anpassung des Versorgungsausgleichs verlangen. Es besteht ein Anspruch der geschiedenen Männer, an der Hälfte der Erhöhung der Rentenversorgung aufgrund der weiteren Kindererziehungszeiten beteiligt zu werden. Beantragung bei Familiengericht Automatisch erfolgt keine Anpassung des Versorgungsausgleichs. Die Abänderung muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Weder das damals zuständige Familiengericht noch die Rentenversicherung wird von sich aus tätig. Die Abänderung kann frühestens sechs Monate vor Rentenbeginn eines der Ex-Ehegatten gestellt werden. Weiter ist zu beachten Für eine Abänderung ist nicht nur Voraussetzung, dass sich durch die Anrechnung weiterer Kindererziehungszeiten der bisherige Ausgleichswert um mindestens 5% erhöht. Weiter ist Voraussetzung, dass der Ausgleichswert eine bestimmte absolute Wertgrenze erreicht.
Aufgrund der Komplexität kann dies hier im Einzelnen leider nicht dargestellt werden. Wer allerdings an einer der geschiedenen Ehefrau zukommenden Mütterrente teilhaben will, sollte über eine Abänderung des Versorgungsausgleichs nachdenken und sich beraten lassen. Die Abänderung des Versorgungsausgleichs hängt nicht davon ab, dass einer der früheren Ehegatten bereits Rente bezieht. © Hintergrundbild: © Hans-Jörg Nisch -