2010-09-10 New incorporation Objektgesellschaft Damerowstr. Firma: Objektgesellschaft Damerowstr. * mbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Hardenbergstraße * - *, * Berlin Gegenstand: Der An- und Verkauf, die Vermietung, Verpachtung und Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gebäuden, gewerblichen Räumen und Wohnräumen sowie die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes aller Art einschließlich der Verwaltung von Wohnungseigentum. Stamm- bzw. Grundkapital: *. *, * EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Hardenbergstraße 28 | Berlin-Charlottenburg | Veranstaltungen, Termine, Tickets – Berlin.de. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; *. Alvarez Fiedler, Manuel Ramiro, **. *, Berlin; vertretungsbefugt nur gemeinsam mit der Geschäftsführerin Mandana Mirhaj mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; *.
Keywords: Keine Keywords gefunden Kurzzusammenfassung: Die GOLDBECK PROCENTER GmbH aus Berlin ist im Register unter der Nummer HRB 50786 B im Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) verzeichnet. Sie ist mindestens 4x umgezogen. Gegenstand des Unternehmens laut eigener Angabe ist Die Hausverwaltung, die Verwaltung von Einkaufszentren und Center Management sowie Immobilienberatung und Verwaltungen jeglicher Art, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen sowie die Steuerung von Immobiliendienstleistern und Bauprojekten. Das eingetragene Stammkapital beträgt 100. 000, 00 EUR. Die Anzahl der Entscheider aus erster Führungsebene (z. B. auch Prokuristen) beträgt derzeit 7 im Firmenprofil. Hardenbergstraße 4 5 berlin wall. Netzwerk Keine Netzwerkansicht verfügbar Bitte aktivieren Sie JavaScript HRB 44508: GOLDBECK PROCENTER GmbH, Bielefeld, Ummelner Straße 4-6, 33649 Bielefeld. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Zarzycki, Pawel, Berlin, geb.
1998 und 1999 etablierte Kiepert Buchhandlungen in Hellersdorf, Prenzlauer Berg, Zehlendorf und Reinickendorf. Zentrum des Unternehmens blieb aber mit 6 000 m Verkaufsflche das Geschftshaus Hardenberg, das das grte und umfassendste Angebot von Fachbchern in Berlin und Umgebung prsentierte. 2002 musste Kiepert jedoch Insolvenz anmelden und wurde geschlossen. Robert Kiepert jun. verblieben von dem Unternehmen lediglich die Buchhandlung in Frankfurt/Oder und die Kiepert-Filiale an der Humboldt-Universitt. Auerdem erffneten 2003 seine Ehefrau Ursula Kiepert (* 1925) und Tochter Regine Kiepert (* 1958) unweit, in der Hardenbergstrae 9 a, auf 200 m das Geschft "U&R Kiepert Bcher". Seit 2003 befinden sich im Haus Hardenberg auf drei Etagen "Lehmanns Fachbuchhandlung" sowie "Manufactum", "brot & butter" und Balzac Coffee. Das Gebude steht unter Denkmalschutz. Hardenbergstraße 4 5 berlin.org. Quellen und weiterführende Literatur: [ Kiepert] © Edition Luisenstadt, 2005 Stand: 3. Jan. 2005 Berliner Bezirkslexikon, Charlottenburg-Wilmersdorf
Abriss Doppelhaushälfte / Kommunwand/Grenzwand 15. 03. 2013 Guten Morgen, Ich habe eine alte Doppelhaushälfte Bj. 1940 gekauft und möchte diese gerne abreißen lassen, um eine Neue Doppelhaushälfte zu bauen. Die Bebaung findet in diesem Gebiet nach § 34 BauGB statt, also ohne Bebauungsplan. Wie es so damals üblich war, haben beide DHH eine Kommunwand die auf der Grenze beider Grundstücke steht und die Häuser somit voneinander teilen. Im Rahmen meines Abrissvorhabens, würde die Kommunwand stehen bleiben und ich würde im Abstand von 4-5 cm meine Doppelhaushälfte mit eigener Giebelwand errichten wollen. Die 4-5 cm lange Fuge, die zwischen den Häusern entstanden ist, wird nach DIN A isoliert, gedämmt, damit der Nachbar keinen Nachteil hat. Jetzt meine Frage: 1: Muss ich den Nachbar vorher um Erlaubnis fragen oder reicht es einfach nur in über mein Vorhaben in Kenntnis zu setzen? 2. Kann der Nachbar mir einen Abriss untersagen? ᐅ Abriss einer Doppelhaushälfte. 3. Muss ich mich beim Neubau (in der Tiefe)genau an die bestehende Bebauung des Nachbarn halten, oder kann ich meinen Neubau (an der Grenze) auch länger, als der Anbau des Nachbarn werden?
Sie planen einen Dachausbau und fragen sich, was zu beachten ist? Müssen Sie den Nachbarn um seine Zustimmung fragen? Dachausbau Vorschriften unterscheiden sich grundsätzlich je nach Bundesland innerhalb Deutschlands voneinander. Es gilt im Allgemeinen die Faustregel: Sobald sich etwas an der Architektur eines Gebäudes ändert, ist eine Genehmigung fällig. Bauliche Maßnahmen betreffen bei einem Dachausbau vor allem den Einbau von Dachgaube n oder das Einhalten der Abstände zum Nachbargrundstück. Abreißen einer Doppelhaushälfte - versteigerungspool.de. Ebenso spielt die Privatsphäre eine Rolle. Das gilt besonders, wenn Fenster im Dachgiebel geplant sind. Genehmigungen und Zustimmungen für einen Dachausbau – das ist zu beachten! Beim Ausbau des Daches kommt es auf die Details an. Es macht demnach einen Unterschied, ob zusätzlicher Wohnraum – womöglich mit einem separaten Eingang – geplant wird oder ob lediglich Fenster erneuert werden sollen. Speziell die Sicherheit ist ein wesentliches Merkmal bei Baugenehmigungen.
(ip/RVR) Das Brandenburgische OLG hatte kürzlich in einem Streit zwischen zwei Grundstücksnachbarn zu entscheiden, deren Grundstücke bis 2004/2005 mit je einer Doppelhaushälfte bebaut waren. Die beiden Doppelhaushälften waren längs durch eine auf der Grundstücksgrenze verlaufende Mauer getrennt. Abriss doppelhaushälfte zustimmung nachbar. 2004/2005 ließ die Beklagte ihre Doppelhaushälfte abreißen und errichtete stattdessen – einige Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt – ein neues Gebäude. Der Eigentümer der verbliebenen, nunmehr alleinstehenden¢Doppelhaushälfte¢beklagte unter anderem, dass die Statik seines Gebäudes gefährdet sei und die bisherige Nachbarwand als Abschlusswand untauglich sei.
Durch die Umbauarbeiten an ihrem Haus hat die Beklagte das Eigentum des Klägers zumindest fahrlässig verletzt. Eine Duldungspflicht des Klägers ergibt sich nicht aus der Baugenehmigung, die der Beklagten erteilt worden war. Die Baugenehmigung wurde unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt ( § 67 Abs. 6 BbgBO). Zudem hatte die Beklagte selbst eingeräumt, dass die Bauausführung nicht den Vorgaben der Baugenehmigung entsprach. Der Kläger war aus tatsächlichen Gründen daran gehindert, die rechtswidrige Beeinträchtigung gemäß §§ 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig abzuwehren, denn die konkrete Bauausführung war ihm nicht im Voraus mitgeteilt worden, sodass der Kläger für Abwehrmaßnahmen zu spät feststellte, dass die Abstützung seiner Dachhälfte in veränderter Form vorgenommen worden war. Der für die Beklagte tätige Bauingenieur erklärte ihm daraufhin, dass es sich bei der Abstützung lediglich um ein Provisorium handle und alsbald eine ordnungsgemäße Befestigung der Dachsparren auf der Seite des Klägers stattfinden werde.