Bmw Perlmutt Weiß Farbcode Schwarz / 19 Inso Fortführungsprognose

July 8, 2024, 2:24 am

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Die Fortführungsprognose sei die Frage nach der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit des Unternehmens. Im konkreten Fall sei die rechnerische Überschuldung der Schuldnerin spätestens zum 31. Dezember 2015 zwar zwischen den Parteien unstreitig, es liege aber eine positive Fortführungsprognose vor. Das OLG hebt hervor, dass dies jedenfalls bei einem Start-up-Unternehmen gelte – unabhängig von der grundsätzlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur positiven Fortführungs-/Fortbestehensprognose (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2018 – II ZR 246/15). Start-up-Unternehmen seien in der Anfangsphase meist nicht ertragsfähig, können jedoch zugleich erhebliche Geschäftschancen aufzeigen. In solchen Fallgestaltungen könne die derzeit fehlende Ertragskraft kein ausreichendes Indiz für eine negative Fortbestehensprognose sein. 19 inso fortführungsprognose test. Zumindest in Fällen von Start-ups sei die aktuelle Ertragsfähigkeit (Selbstfinanzierungskraft) keine Voraussetzung einer positiven Fortführungsprognose. Das OLG verwies darauf, dass die Fortführungsfähigkeit im Rahmen des § 19 InsO überwiegend (also zu mehr als 50%) wahrscheinlich sein muss.

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Betriebswirtschaft: Anforderungen an eine positive Fortführungsprognose Mit der Neuregelung des Überschuldungsbegriffs des § 19 II InsO Ende 2012 hat die Frage nach der Wahrscheinlichkeit einer Unternehmensfortführung nicht mehr allein Bedeutung für den bei der Erstellung der Überschuldungsbilanz anzuwendenden Bewertungsmaßstab für Unternehmenswerte und Verbindlichkeiten, sondern es liegt bereits keine Überschuldung vor, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht. Rechnerisch überschuldete Unternehmen können somit der Insolvenzantragspflicht entgehen, sofern sie eine positive Fortführungsprognose aufstellen können. Eine positive Fortführungsprognose setzt voraus, dass die Überwindung der Überschuldungssituation überwiegend wahrscheinlich ist. 19 inso fortführungsprognose 2017. Damit kann das Gesellschaftsvermögen neu bewertet werden. Anstelle von Liquidationswerten kann im Überschuldungsstatus von Fortführungswerten ausgegangen werden. Ergibt sich auch dann eine Überschuldung, bleibt es bei der Insolvenzantragspflicht.

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Wie Sie mittels einer positiven Fortführungsprognose die Überschuldung vermeiden Durch Art. 5 des FMStG wurde die Definition der Überschuldung in § 19 Abs. 2 InsO mit Wirkung ab dem 18. 10. 2008 vorübergehend geändert. Der gemilderte Überschuldungsbegriff sollte nach einer Verlängerung noch bis zum 31. 12. 2013 gelten und ist nun dauerhaft entfristet. 19 inso fortführungsprognose en. Damit schließt auch zukünftig eine positive Fortführungsprognose eine Überschuldung aus. Die Entfristung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich der Überschuldungsbegriff in der Praxis bewährt habe. Durch den gemilderten Überschuldungsbegriff soll verhindert werden, dass Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen müssen, obwohl sie eine positive Fortbestehensprognose haben und damit überlebensfähig sind. Bedeutung des Überschuldungsbegriffs Bei juristischen Personen, nicht eingetragenen Vereinen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, wie bei der GmbH & Co.

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Sachverhalt Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine GmbH (ein Start-up-Unternehmen, das ein Vertriebsportal für Gebraucht- und Nutzfahrzeuge etablieren wollte) stellte einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Daraufhin wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Der Verwalter begehrte später die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen den ehemaligen Geschäftsführer der GmbH wegen masseschmälernder Zahlungen. Der Antragsteller macht geltend, die Schuldnerin sei spätestens zum Ende des Jahres 2015 überschuldet gewesen. Positive Fortführungsprognose vs. Überschuldung - Guter Rat muss nicht teuer sein. Das Landgericht (LG) hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt. Zur Begründung hat es ausgeführt, ein Anspruch gegen den Beklagten aus § 64 GmbHG a. F. bestehe nicht: Zwar sei die GmbH im streitbefangenen Zeitraum überschuldet gewesen, jedoch habe eine positive Fortbestehensprognose bestanden, da ein Dritter ihr zugesagt habe, auf ihre Anforderung benötigtes Kapital für die Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten bereitzustellen, solange das Unternehmenskonzept der GmbH überzeuge.

2 Ist sie negativ, muss gemäß § 19 I das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Die Rechtsprechung hat bislang keine verbindliche Zeitspanne für die Fortführungsprognose vorgegeben und fordert eine "mittelfristige" Prognose. 3 Nach herrschender Meinung der Literatur wird vorausgesetzt, dass der Schuldner aufgrund einer laufend zu aktualisierenden Planung voraussichtlich wenigstens für die nächsten 12 Monate stets über eine ausreichende Liquidität verfügen wird;4 nach strengerer Auffassung wird dies für das laufende und kommende Geschäftsjahr gefordert;5 teilweise wird der ggf. § 19 InsO - Überschuldung - dejure.org. nach Branche variierende betriebswirtschaftlich überschaubare Zeitraum herangezogen. 6 Bei einem Start-Up-Unternehmen, welches in der Anlaufphase in aller Regel nur Schulden produziert und von Förderdarlehen abhängig ist, ist eine ständige, intensive Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens in besonderem Maße erforderlich. 7 Gemäß § 64 GmbHG ist der Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden.

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