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Wer zahlt die Provision? Durch das Bestellerprinzip zahlt in der Regel der Vermieter die Maklerprovision. Die Maklerprovision ist derzeitig ein enorm wichtiges Thema, welches von dem deutschen Gesetzgeber intensiv betrachtet wird. Insbesondere die Frage, wer genau die Maklerprovision denn zu bezahlen hat, ist dabei ein zentraler Gegenstand unzähliger Diskussionen. Insbesondere bei Vermietungsangelegenheiten kann ein Makler auf jeden Fall eine wichtige Hilfestellung bieten, doch ist die Maklerprovision nicht immer kostengünstig. ᐅ Mietrecht: Der Provisionsanspruch des Wohnungsmaklers - mietrechtslexikon.de. Die Diskussionen über die Maklerprovision sind im Grunde genommen überhaupt nicht notwendig, da ein neues Maklerrecht die Provision sehr genau regelt. Nach dem neuen Maklerrecht muss diejenige Person die Maklerprovision bezahlen, welche die Maklerdienste in Auftrag gibt. Beauftragt ein Vermieter einen Makler, so können die Maklerkosten nicht mehr auf den zukünftigen Mieter abgewälzt werden. Damit ein Makler überhaupt tätig wird muss jedoch erst einmal ein wirksamer Maklervertrag zustande kommen.
Das Bestellerprinzip auf dem Immobilienmarkt besagt, dass nur derjenige den Makler zahlen muss, der ihn auch beauftragt hat. Bestellerprinzip: Was ist das? Im Jahr 2015 trat das " Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs " in Kraft, das zum einen den rasant steigenden Mieten entgegengehen und zum anderen die Provision im Maklerrecht neu regeln sollte. Dem Bestellerprinzip entsprechend soll lediglich derjenige für die Maklerprovision aufkommen, der den Makler auch beauftragt hat. Dabei geht das Gesetz davon aus, dass der Vermieter den Makler beauftragt und es deshalb nicht sachgerecht ist, wenn der Mieter die Provision bezahlen muss. Mietrecht - Provision – was zahlt der Mieter bzw. Vermieter? - NÖN.at. Der Mieter konnte nur zur Zahlung der Provision herangezogen werden, wenn er dem Makler gegenüber einen schriftlichen Suchauftrag erteilt hat. Ausnahme: erteilter Suchauftrag Hat der Mieter jedoch den Makler mit der Wohnungsvermittlung beauftragt, kann er ausnahmsweise doch zur Zahlung der Provision herangezogen werden. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass der Suchauftrag in Textform erfolgt – ein mündlicher Auftrag ist nicht ausreichend.
Haben beide Parteien einen Maklervertrag abgeschlossen, kann der Makler die Courtage von Verkäufer und Käufer ausschließlich zu gleichen Teilen verlangen. Der Gesetzesentwurf soll Ende März 2020 dem Bundesrat vorgelegt werden und voraussichtlich im Herbst 2020 in Kraft treten. Titelbild: goodluz /