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Slevin Beiträge: 11 Registriert: Mi 25. Mär 2009, 22:39 Wohnort: Alanya von Ulla » Sa 29. Aug 2009, 11:54 UPS Porto steht in keinem Verhaeltnis zum Buch... total überteuert. Die "normale" Post dauert +- 7- 10 Tage.. wenn diese ankommt:-) Heute musst Du glücklich sein! GESTERN: Ist vorbei! MORGEN: Kommt noch! HEUTE: Der einzige Tag den Du in der Hand hast-mach was draus! Alanya: Diebesgut der Polizei angeboten. Ulla Beiträge: 116 Registriert: Sa 2. Mai 2009, 16:56 Wohnort: Bielefeld seit 2000 Alanya von Micha » Sa 29. Aug 2009, 11:55 TNT Express, Fed Ex, aber teuer Demirtaş´tan selamlar Micha Es mag bessere Zeiten geben, aber nur diese Zeit, ist unsere Zeit! Micha Beiträge: 648 Bilder: 59 Registriert: Di 17. Jun 2008, 14:05 Wohnort: Bremen / Demirtas von pitty » Sa 29. Aug 2009, 12:14 die einen kennen mich, die anderen können mich pitty Beiträge: 709 Registriert: Mo 26. Jan 2009, 20:51 Wohnort: NRW von Ulla » Sa 29. Aug 2009, 15:56 Vielleicht sollte eine Sammelbestellung aufgegeben werden???!!! Zurück zu Sonstiges Wer ist online?
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Shop Akademie Service & Support News 16. 03. 2012 Finanzverwaltung Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII werden sog. Erziehungs- und Familienhelfer eingesetzt, die das Kind oder den Jugendlichen oder die Familie durch pädagogische und therapeutische Hilfen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen oder bei der Erfüllung von Erziehungsaufgaben unterstützen sollen. Hierfür werden die Erziehungs- und Familienhelfer von den Trägern der Jugendhilfe beauftragt und bezahlt. Aufgrund der bei der Jugendhilfe anzutreffenden Vielfalt von Trägern mit unterschiedlichsten Wertorientierungen werden die Erziehungs- und Familienhelfer teils im Rahmen von Dienstverhältnissen als Arbeitnehmer, teils im Rahmen von sog. Online-Kurs: Fachleistungsstunden kalkulieren - ijos. Honorarverträgen als freie Mitarbeiter beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurde die Frage vorgelegt, wie die von den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe gewährten Vergütungen an selbständig tätige Erziehungs- und Familienhelfer ertragsteuerlich zu behandeln sind.
Hierbei setzt der Begriff der öffentlich-rechtlichen Beihilfe eine uneigennützig gewährte Unterstützungsleistung voraus. Werden Leistungen im Rahmen eines entgeltlichen Austauschgeschäfts erbracht, können sie nicht als Beihilfe qualifiziert werden (BFH-Urteil vom 23. 9. 1998, BStBl 1999 II S. 133). Die Voraussetzungen für die Behandlung der Bezüge als Beihilfe sind bei den Zahlungen an die Erziehungs- und Familienpfleger regelmäßig nicht gegeben. Denn den Erziehungs- und Familienpflegern werden durch die Zahlungen aus öffentlichen Mitteln regelmäßig nicht nur die im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstehenden Kosten in angemessenem Umfang erstattet, sondern auch Tätigkeitsvergütungen gewährt, die den Aufwand an Zeit und die Arbeitsleistung abgelten sollen. Demzufolge sind die gesamten Zahlungen, die dem Erziehungs- und Familienhelfer gewährt werden, einkommensteuerpflichtig. Die Zahlungen sind den Einkünften aus selbständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. Für Ambulante Hilfen: Fachleistungsstunden, Dokumentation etc.. 1 Nr. 1 EStG zuzuordnen. 2. Vergütungen durch einen Träger der freien Jugendhilfe (z.
Soweit die Dienstleistung mit eigenen Kräften erbracht werden müsste, würden höhere Kosten entstehen, da alle Kostenfaktoren des öffentlichen Dienstes einzurechnen wären. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass noch ehrenamtliche Betreuungsstunden der freien Träger zusätzlich kostenfrei erbracht werden und die Preissteigerungen der letzten zwei Jahre alleine durch die Träger aufgefangen wurden. Finanzielle Auswirkungen Die Anhebung des Fachleistungsstundensatzes wirkt sich bei einer Steigerung von 2, 60 Euro pro Stunde im Sonderbudget 51500 des städtischen Haushalts bei ca. jährlich 46. 000 zu erbringenden Betreuungsstunden mit einem Mehraufwand von ca. 120. 000 € (Sonderbudget 51500) aus. Der Mehraufwand ist für den Haushalt 2020 bereits eingestellt und wird für 2021 zu gegebener Zeit angemeldet. Es wird deshalb empfohlen, der vorgeschlagenen Anhebung der Vergütung für die Fachleistungsstunde von 59, 20 € auf 61, 80 € mit Wirkung ab 01. 2020 zuzustimmen. Finanzierung: Finanzielle Auswirkungen jährliche Folgelasten nein x ja Gesamtkosten 120.
000 € dto. Veranschlagung im Haushalt Hst. Budget-Nr. 51500 im Vwhh Vmhh wenn nein, Deckungsvorschlag: Rahmen des Sonderbudgets Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes