Mieterhöhung - Welche Rechte Haben Mieter?

July 2, 2024, 8:44 am

Sie haben mit Ihrem Mieter vereinbart: "monatliche Miete: 670 €, monatliche Vorauszahlungen für Heizung und Wasser: 150 €. " Selbstverständlich fallen aber für die Wohnung weitere Betriebskosten an, zum Beispiel Müllgebühren, Sach- und Haftpflichtversicherung. Diese Betriebskosten können Sie nach der getroffenen Vereinbarung nicht gesondert auf Ihren Mieter umlegen, denn diese Kosten sind bereits mit der Grundmiete (670 €) abgedeckt. Sie haben also eine Inklusivmiete vereinbart. Bis zur Nettomiethöhe können Sie ganz leicht erhöhen Die einfachste Art, Ihre Inklusivmiete zu erhöhen: Sie gehen mit Ihrer Inklusivmiete nicht über das hinaus, was der Mietspiegel für vergleichbare Wohnungen als Nettomiete ausweist. Denn dann liegt Ihre Miete garantiert nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie begründen Ihre Mieterhöhung also einfach in gleicher Weise wie eine Nettomieterhöhung. Miete erhöhen: Wie viel Prozent sind erlaubt? | FOCUS.de. Das heißt, Sie brauchen nur auf das für Ihre Wohnung passende Mietspiegelfeld hinzuweisen, aus dem sich die ortsübliche Miete ablesen lässt.

Miete Erhöhen: Wie Viel Prozent Sind Erlaubt? | Focus.De

Als Ergebnis erhalten Sie die Vergleichsmiete für Ihre individuelle Inklusivmiete. Bis zu diesem Wert dürfen Sie nun – unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze von 20% – Ihre Inklusivmiete anheben. Betriebskosten-Durchschnittswerte des Mietspiegels dürfen Sie nicht verwenden Manche Mietspiegel weisen neben der eigentlichen Nettomieten-Tabelle auch Durchschnittswerte für Betriebskosten aus. Oft wird dabei zwischen den verschiedenen Betriebskostenarten nicht differenziert, sondern beispielsweise pro Baualtersklasse ein einziger Durchschnittswert angegeben, der sämtliche üblicherweise anfallenden Betriebskostenarten erfasst. Betriebskosten-Durchschnittswerte dieser Art dürfen Sie zur Erhöhung Ihrer Inklusivmiete nicht heranziehen. Dies hat der BGH bereits entschieden ( BGH, Urteil v. 12. 07. 06, Az. VIII ZR 215/05). Als Vermieter müssen Sie immer den Betriebskostenanteil berechnen, der tatsächlich in Ihrer Inklusivmiete enthalten ist.

Eine weitere Begründung ist nicht erforderlich, sagen die Karlsruher Richter ( BGH, Urteil v. 10. 07, Az. VIII ZR 331/06). Tipp: Mieterhöhung bis zur Kappungsgrenze Wählen Sie diese einfache Art der Inklusivmieterhöhung, wenn Sie wegen der Kappungsgrenze ohnehin eingeschränkt sind und nicht über den Wert der im Mietspiegel ausgewiesenen Nettomiete hinauskommen. Zur Erinnerung: Kappungsgrenze heißt, dass Sie innerhalb von 3 Jahren die Miete nicht um mehr als 20% erhöhen dürfen. So erhöhen Sie die Miete über Werte des Mietspiegels hinaus Wollen Sie die maximale Mieterhöhung ausnutzen, die der Mietspiegel hergibt, also über die dort ausgewiesenen Nettomietwerte hinausgehen, müssen Sie die Vergleichbarkeit zwischen der Mietspiegel-Nettomiete und der von Ihnen vereinbarten (Teil-)Inklusivmiete herstellen. Ermitteln Sie hierzu den konkreten Betriebskostenanteil, der in Ihrer Inklusivmiete steckt. So gehen Sie vor: Schritt 1: Stellen Sie die Betriebskosten zusammen Als erstes rechnen Sie alle Betriebskosten zusammen, die in dem vergangenen Jahr für das gesamte Gebäude angefallen sind und von Ihnen nicht gesondert auf die Mieter umgelegt werden.

[email protected]