Dr. Stefan Heck, Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, hat die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen des Waffengesetzes begrüßt. Der Entwurf enthält zahlreiche Erleichterungen für die Jagdausübung. Künftig sollen Schalldämpfer für Jagdlangwaffen mit Zentralfeuermunition vom jagdlichen Grundbedürfnis weiterhin umfasst sein. Antrag schalldämpfer hessen al. Darüber hinaus soll das waffenrechtliche Verbot der Verwendung von Nachtsichtvorsatzgeräten aufgehoben werden. Hessen hat seine Waffenbehörden bereits angewiesen, im Vorgriff auf das neue Gesetz, Anträge auf jagdliche Nutzung eines Schalldämpfers zu genehmigen. "Ich freue mich, dass die Bundesregierung die wichtigen Anliegen aufgegriffen hat. Hessen wird die Änderung im anstehenden Bundesratsverfahren aktiv unterstützen, denn sie bringen Erleichterungen und dienen letztendlich der Gesundheit unserer hessischen Jägerinnen und Jäger. Der Einsatz von Schalldämpfern dient dem Schallschutz bei der Jagd, während Nachtsichtvorsatzgeräte für die Bejagung von Schwarzwild und zur präventiven Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest benötigt werden.
Hessen hat seine Waffenbehörden per Erlass angewiesen, im Vorgriff auf das neue Gesetz bis zum Inkrafttreten des 3. WaffRÄndG (voraussichtlich im Dezember 2019) Anträge auf jagdliche Nutzung eines Schalldämpfers zu genehmigen. © HMdIS
:lol: Der Stand ist wie gehabt. Es soll irgendwann eine Anweisung aus Wiesbaden kommen, aber das heisst es schon seit letzten Herbst. Die Gleichbehandlung kannste gerne versuchen in Frankfurt einzufordern, bei dieser Behörde haste Dir die beste in ganz Hessen ausgesucht:biggrin: #283 Laut Dieburg gibts ende Februar was neues. Ich bin gespannz... Das gleiche wurde einem ja letzten Sommer schon erzählt.... #284 Ich befürchte Gerüchten zufolge nix gutes. Recht: Jagen mit Schalldämpfern - In Hessen tut sich was - part 2 | WIR JAGEN JULI 2017. #285 her damit, je nach landkreis tut sich ja mal garnichts und nur die selbe leier seit monaten