Chronische Schmerzstörung Mit Somatischen Und Psychischen Faktoren Gdb

July 3, 2024, 1:58 pm

Erschienen in: 01. 06. 2010 | Übersichten Eine Kodierhilfe Der Schmerz | Ausgabe 3/2010 Einloggen, um Zugang zu erhalten Zusammenfassung Die Genese und Aufrechterhaltung der meisten chronischen Schmerzsyndrome ist weder monokausal somatisch noch monokausal psychologisch, sondern multifaktoriell. Die ICD-10-GM Version 2009 wurde um die Diagnose "Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren" erweitert, weil die bisherige diagnostische Klassifikation den biopsychosozialen Charakter chronischer Schmerzen nicht wiedergegeben hat. Für die Mehrzahl der Patienten ist eine Dichotomisierung in psychisch vs. organisch bedingte Schmerzen unzutreffend und mit dem gültigen Wissensstand nicht vereinbar. Mit der Erweiterung der Klassifikation wird in angemessener Weise zum Ausdruck gebracht, dass psychischen Faktoren oftmals eine wichtige Bedeutung im Chronifizierungsprozess und bei der Behandlung zukommt. In der vorliegenden Kodierhilfe werden verschiedene Aspekte der neu eingeführten Diagnose präzisiert und mögliche differenzialdiagnostische Probleme diskutiert.

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F40-F48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen Exkl. : In Verbindung mit einer Störung des Sozialverhaltens ( F91. -) ( F92. 8) F45. - Info: Das Charakteristikum ist die wiederholte Darbietung körperlicher Symptome in Verbindung mit hartnäckigen Forderungen nach medizinischen Untersuchungen trotz wiederholter negativer Ergebnisse und Versicherung der Ärzte, dass die Symptome nicht körperlich begründbar sind. Wenn somatische Störungen vorhanden sind, erklären sie nicht die Art und das Ausmaß der Symptome, das Leiden und die innerliche Beteiligung des Patienten. Für die Anwendung der Schlüsselnummer F45. 41 sind die vorgenannten Kriterien nicht heranzuziehen. Für die Anwendung dieser Kategorie gelten die im Hinweistext der Schlüsselnummer aufgeführten Kriterien. Exkl. : Ausreißen der Haare ( F98. 4-) Daumenlutschen ( F98. 88) Dissoziative Störungen ( F44. -) Lallen ( F80. 0) Lispeln ( F80. 8) Nägelkauen ( F98. 88) Psychologische oder Verhaltensfaktoren bei anderenorts klassifizierten Störungen und Krankheiten ( F54) Sexuelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit ( F52.

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Bei dem Kläger ist der Gesamt-GdB danach mit Wirkung ab Februar 2015 auf 50 festzusetzen. Der Einzel-GdB von 40 für die psychischen Störungen ist nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Dr. S unter Berücksichtigung der mit einem Einzel-GdB von 30 zu bewertenden Behinderungen durch das Schlafapnoe-Syndrom mit Wirkung ab Februar 2015 um einen Zehnergrad heraufzusetzen, da sich die Funktionsstörungen gegenseitig verstärken. Das Wirbelsäulenleiden ist nicht geeignet, eine Erhöhung zu rechtfertigen, da die Auswirkungen der Behinderungen, die teilweiser mechanischer, teilweise schmerzbedingter Natur sind, sich überschneiden. Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG und folgt dem Ausgang des Verfahrens, wobei zu berücksichtigen war, dass der Beklagte trotz des überzeugenden Gutachtens des Dr. S auch für den Zeitraum ab Februar 2015, dem Hinzutreten des behandlungsbedürftigen Schlafapnoe-Syndroms, an seiner Gesamtbewertung des GdB festgehalten und damit eine streitige Entscheidung notwendig gemacht hat.

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Psychischen Faktoren wird eine wichtige Rolle für Schweregrad, Exazerbation oder Aufrechterhaltung der Schmerzen beigemessen, jedoch nicht die ursächliche Rolle für deren Beginn. Der Schmerz verursacht in klinisch bedeutsamer Weise Leiden und Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen. Der Schmerz wird nicht absichtlich erzeugt oder vorgetäuscht (wie bei der vorgetäuschten Störung oder Simulation). Schmerzstörungen insbesondere im Zusammenhang mit einer affektiven, Angst-, Somatisierungs- oder psychotischen Störung sollen hier nicht berücksichtigt werden. : Andauernde Persönlichkeitsänderung bei chronischem Schmerzsyndrom ( F62. 80) Psychologische Faktoren oder Verhaltensfaktoren bei anderenorts klassifizierten Krankheiten ( F54) F45. 8 Sonstige somatoforme Störungen Info: Hier sollten alle anderen Störungen der Wahrnehmung, der Körperfunktion und des Krankheitsverhaltens klassifiziert werden, die nicht durch das vegetative Nervensystem vermittelt werden, die auf spezifische Teile oder Systeme des Körpers begrenzt sind und mit belastenden Ereignissen oder Problemen eng in Verbindung stehen.

Ferner hat das Sozialgericht das Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Neurologie Dr. K vom 21. November 2012 eingeholt, der bei dem Kläger eine leichtere seelische Anpassungsstörung und eine somatoforme Schmerzstörung festgestellt und mit einem Einzel-GdB von 20 bewertet hat. Mit Gerichtsbescheid vom 18. Juli 2014 hat das Sozialgericht die Klage über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren hinaus abgewiesen. Es ist hierbei im Wesentlichen den Sachverständigen gefolgt. Einen entsprechenden Ausführungsbescheid hat der Beklagte am 1. August 2014 erlassen. Mit der Berufung verfolgt der Kläger sein Begehren weiter. Der Senat hat Beweis erhoben durch Einholung von Befundberichten der den Kläger behandelnden Ärzte und des Gutachtens des Facharztes für Allgemeinmedizin Dr. S vom 2. Juli 2015. Der Sachverständige hat nach der Untersuchung des Klägers den Gesamt-GdB auf 30 eingeschätzt. Hierzu hat er folgende GdB-relevante Funktionsbeeinträchtigungen festgestellt: 1. depressive Störungen (Einzel-GdB von 20), 2.

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