Kürzung Stundenverrechnungssätze Bei Fiktiver Abrechnung

July 5, 2024, 12:52 am

Guten Abend, Mir passierte ein Auffahrunfall an meinem Fahrzeug, wobei die Unfallgegnerin zu 100% Schuld war. Ich ließ sodann ein Schaden Gutachten vom Tüv Rheinland erstellen, dieses schickte ich an die Versicherung mit der bitte um eine Reparatur Freigabe bei dem Bmw vertragshändler. Eine schriftliche reparaturfreigabe erhielt ich sofort am nächsten Tag, auch mit der Bestätigung, das alle Kosten übernommen werden. Reparatur ohne MwSt 7000€. Nach Rücksprache mit dem Sachverständigen wurden mir die verschiedensten Möglichkeiten der Regulierung erklärt, ich bat die Versicherung dann erneut, das ich nun doch fiktiv Abrechnen will, mit der bitte, mir den Betrag auf mein Konto zu überweisen. Ich bekam von der Versicherung dann ein schreiben:,, Die im Gutachten ausgewiesenen stundenverrechnungssätze sind bei fiktiver Abrechnung nicht erstattungsfähig. Auszahlung an sie 4600€. Mein Fahrzeug ist 5 Jahre alt, allerdings immer durchgehend beim marken Vertragshändler gewartet. Letzte Wartung. Bundesgerichtshof zu den Stundenverrechnungssätzen - Rechtsanwaltskanzlei Schleyer - Berlin. 05.

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Der Reparaturort besitzt also auch unabhängig von der Frage der technischen Gleichwertigkeit der Reparatur eine wirtschaftliche Bedeutung. Ob die Reparatur in einer Fremdwerkstatt im konkreten Fall den Garantieanspruch gegenüber dem Fahrzeughersteller berühren würde, sei dahingestellt. Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung Im Ergebnis kann die Klägerin also ihrer fiktiven Schadensabrechnung die Stundensätze in einer Markenwerkstatt zugrunde legen. Der Geschädigte kann auch (fiktive) UPE-Aufschläge auf Ersatzteile verlangen, fern eine markengebundene Fachwerkstatt solche Aufschläge macht bzw. Kürzung der Stundenverrechnungssätze 'fiktive Abrechnung'. machen würde. Es wäre dem Geschädigten nicht zuzumuten und vermutlich auch gar nicht möglich, die Ersatzteile anderweitig zu beziehen und lediglich die Arbeit in der Markenwerkstatt erledigen zu lassen. Die UPE-Aufschläge sind folglich notwendiger Bestandteil der (fiktiven) Reparatur in einer Markenwerkstatt, wie sie dem Geschädigten – hier der Klägerin – zuzubilligen ist. (ID:310813)

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Darf die Haftpflichtversicherung Stundenverrechnungssätze kürzen? Stundenverrechnungssätze der Reparaturwerkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung Soweit der Geschädigte den Fahrzeugschaden fiktiv (also nicht nach Maßgabe einer konkreten Reparaturrechnung), sondern gemäß der Schadenskalkulation eines Sachverständigen abrechnet, versuchen die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherern häufig, die im Gutachten zugrundegelegten Stundenverrechnungssätze zu kürzen. Die Sachverständigengutachter legen in ihren Gutachten meist die Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten (also z. B. bei einem beschädigten Fahrzeug der Marke BMW die Sätze einer BMW-Vertragswerkstatt) zugrunde. Im Regelfall liegen diese erheblich über den Stundenverrechnungssätzen freier Werkstätten. BGH urteilt zur Abrechnung fiktiver Reparaturkosten. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die markengebundenen Werkstätten in das Qualitätsmanagement der Marke eingebunden sind und somit z. regelmäßige Schulungen ihrer Mitarbeiter und ggf. Zertifizierungen ihres Betriebs finanzieren müssen.

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Diese Uneinheitlichkeit spiegelte sich auch in dem Verfahren, über welches der BGH zu befinden hatte: Das Amtsgericht hatte der Klage in erster Instanz stattgegeben, das Berufungsgericht hingegen hatte sie abgewiesen. Der BGH beschreibt nunmehr die Voraussetzungen der Regulierungspflichten näher. Da er allerdings weitere Sachaufklärung für Erforderlich hält, hat er den Rechtsstreit wieder zurückverwiesen. Er führt aus, dass in der Kaskoversicherung allein die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien maßgeblich sind. Die für den Schadensersatz geltenden allgemeinen Regelungen (Stichwort: Schadenminderungspflicht) können daher nicht angewandt werden. Einschränkungen der Versicherungsleistung können sich vor allem aus den Versicherungsbedingungen ergeben. Diese entsprachen im Streitfall der Musterformulierung in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) des GDV, Ziffer A. 2. Kürzung stundenverrechnungssätze bei fiktiver abrechnung dental. 7. 1 AKB 2008 bzw. der neuen Ziffer A. 5. 1b AKB 2015, und verpflichteten den Versicherer, soweit hier relevant, zum Ersatz der "erforderlichen" Kosten.

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Er stellt aber klare Bedingungen und belegt den Versicherer mit der Beweislast. Ob er dieser nachkommen kann, sieht man aber erst in einem Prozess. Weiterhin führt der BGH aus, dass der Verweis auf die andere Werkstatt unzumutbar sein kann: "Bei Fahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann der Verweis auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer "freien" Fachwerkstatt insbesondere dann unzumutbar sein, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen und dies vom Schädiger nicht widerlegt wird. " Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls gilt es hier zu argumentieren. Warum unterhöhlt dies letztlich das anerkannte Recht auf freie Wahl der Werkstatt? Kürzung stundenverrechnungssätze bei fiktiver abrechnung neustarthilfe. Warum ist z. B. die angegebene Werkstatt doch nicht gleich gut, schwieriger zu erreichen ist. Warum ist man aus vertraglichen Gründen bzw. bisher immer schon zu seiner Fachwerkstatt gegangen ist. Insofern muss der Anwalt des Unfallopfers den Sachverhalt vorab möglichst aufklären und z. auf Basis dieser BGH Entscheidung argumentieren, warum es doch eben wieder die lokale Fahrwerkstatt sein muss und deren Stundensätze zu erstatten sind.

Zunächst stellte der Bundesgerichtshof fest, dass ein Unfallgeschädigter grundsätzlich einen Anspruch auf die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt hat. Zitat: "Der Geschädigte dürfe, sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorlägen, dieser grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt habe. " Diese Entscheidung überrascht mich nicht. Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 29. 04. Kürzung stundenverrechnungssätze bei fiktiver abrechnung corona. 2003 sowie Urteil vom 20. 10. 2009 klargestellt, dass der Unfallgeschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt hat. Darüber hatte ich bereits berichtet, >>bitte hier klicken<<. Infolgedessen bleibt der Bundesgerichtshof seiner Linie treu. Verweisungsmöglichkeit des Versicherers und Schadensminderungspflicht des Unfallgeschädigten – trotz niedriger Kalkulation Im Anschluss stellt der Bundesgerichtshof weiter fest, dass die Haftpflichtversicherung auf eine günstigere Alternativwerkstatt verweisen kann, wenn sie auch beweist, dass eine Reparatur in dieser Alternativwerkstatt vom Qualitätsstandard her einer Reparatur einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.

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