Anwalt Für Verkehrsrecht Bonn

July 1, 2024, 8:30 am
Der Anwalt agiert in dem Fall dann entweder als Verteidiger oder auch als Rechtsbeistand, der eine Schadensersatzklage erhebt, um körperliche Schädigungen oder Sachschäden wieder auszugleichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer in einen Unfall involviert wurde. Das Hinzuziehen eines Anwalts ist in dem Fall allerdings unbedingt erforderlich, um von Anfang an zu klären, welche Maßnahmen es zu ergreifen gilt, um einen Rechtsanspruch durchzusetzen oder bei Selbstverschulden eine rasche Einigung mit dem betroffenen Unfallopfer zu finden. Das gilt ebenso für das Abwenden von Bußgeldbescheiden. Beispielsweise dann, wenn zulässige Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten wurden oder man auf andere Art negativ im Straßenverkehr aufgefallen ist. Fahrverbot – Anwalt Bonn für Verkehrsrecht konsultieren Verkehrssünder müssen mitunter auch mit einem grundsätzlichen Fahrverbot rechnen. Das ist dann der Fall, wenn zu viele Punkte in Flensburg angesammelt wurden oder man durch das Fahren unter Drogen oder Alkohol negativ aufgefallen ist.

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Das Straßenverkehrsrecht unterliegt immer wieder Neuerungen – sind Sie mit der aktuellen Gesetzeslage vertraut? Anwalt für Verkehrsrecht Sebastian Braun aus der Kanzlei BRAUN in Bonn berät Sie im Rahmen eines Erstgespräches gerne umfassend. Die StVZO regelt unter anderem die folgenden Punkte: Zulassung & Fahrerlaubnis Führerschein auf Probe (Probezeit) Fahreignungsbewertungssystem (Punkte) Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) Haftpflicht Von mehreren Kfz verursachter Schaden Fahren ohne Fahrerlaubnis Verkehrsordnungswidrigkeiten Alkohol / Drogen am Steuer Handy am Steuer Verjährung Bußgeldkatalog Bußgeldbescheid Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Bonn Rechtsanwalt Sebastian Braun Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Telefon: +49 (0)6151 629138-0 Wie unterstützt Sie die Kanzlei BRAUN in Bonn? Ob als geschädigte oder als verursachende Partei – bei der Kanzlei BRAUN in Bonn finden Sie zuverlässige Ratgeber. Hier erhalten Sie eine professionelle Rechtsberatung sowie eine kompetente Rechtsvertretung im Rahmen Ihres eventuellen Verfahrens.

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Erfolgreiche Beschwerde: Sicherstellung der Datenträger aufgehoben Selbstverständlich holten wir dies umgehend nach, und es geschah: nichts. Die Staatsanwaltschaft hatte unser Schreiben schlichtweg nicht dem Ermittlungsrichter vorgelegt. Nachdem einige Zeit verstrichen war, wurde erneut Beschwerde eingelegt, diesmal direkt zum Amtsgericht Bonn. Dieses hob die Sicherstellung der Elektronik umgehend auf. Doch damit nicht genug: Mit der zweifelhaften Begründung, just in dem Moment, als die Sachen zurückgegeben werden sollten, seien auf den Speichermedien problematische Dateien mit Hinweisen auf Internetstraftaten aufgetaucht, legte die Staatsanwaltschaft nunmehr Beschwerde gegen die Herausgabe ein – erfolglos. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Bonn bestätigten unsere Rechtsansicht: Alle sichergestellten Sachen müssen umgehend herausgegeben werden. Die Zurückhaltung verstieß gegen den sogenannten Beschleunigungsgrundsatz. Im Übrigen haben die Richter der Polizei und der Staatsanwaltschaft erklärt, wie der Umgang mit sichergestellten Datenträgern im Ermittlungsverfahren abzulaufen hat – und wie nicht.

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