Denkbar und für alle Seiten am günstigsten und sichersten wäre natürlich eine Einigung mit dem Schuldner, dass er die Mahnbescheidkosten übernimmt. Dann könnten Sie auch den Mahnantrag zurücknehmen. Bei dem in Rede stehenden Betrag dürfte dies der sinnvollste Weg sein. Kostenerstattungsanspruch bei Zahlung vor Mahnbescheidszustellung. Die Entscheidung des Gerichts erfolgt "nach billigem Ermessen", so dass es keinen absolut sicheren Weg gibt. Sie haben natürlich Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, und nach Ihren bisherigen Informationen sieht es danach aus, dass Sie Recht bekommen müssten. Sollten Sie unterliegen, bleiben Sie aber auf allen Kosten sitzen. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Rechtsanwalt
Durch den Widerspruch verhindert er zunächst, dass der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangt und kann im folgenden Verfahren seine Einwände gegen die Forderung vortragen. Nach Widerspruch entscheidet Gericht durch Urteil Mit dem Eingang des Widerspruchs beim Amtsgericht wird das Mahnbescheidsverfahren in ein streitiges Verfahren übergeleitet. Das Amtsgericht informiert den Gläubiger, dass der Schuldner gegen seinen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat und fordert ihn zugleich auf, seine im Mahnbescheid geltend gemachte Forderung nunmehr im Wege einer ordentlichen Klage zu begründen. Dazu muss der Gläubiger beim Amtsgericht eine Klageschrift einreichen, in der er die Zulässigkeit und Begründetheit seiner Forderung vorträgt. Diese Klageschrift wird dann dem Schuldner wiederum zugestellt. Kostenentscheidung | Riskant für Kläger: Zahlung nach Zustellung des Mahnbescheids. Zugleich wird der Schuldner aufgefordert, vorzutragen, warum er die Forderung für unbegründet hält. Das Gericht entscheidet dann letztlich durch ein Urteil über die Begründetheit der Forderung.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung. Mit den besten Grüßen aus Münster
Dr. Andreas Neumann
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
27. 2017 | 06:51
Besten Dank für Ihre Antwort. Leider ist mir das doch alles viel "zu Hoch"...
Gibt es einen "sicheren" Weg um an mein Geld für die Kosten des Mahnbescheides von 31, 00€ zu kommen? Bedeutet Ihre Aussage: <<
Landgericht Bonn Az. : 6 T 1/05 Beschluss vom 21. 01. 2005 Vorinstanz: Amtsgericht Bonn, Az. : 18 C 232/04 Leitsatz: 1. Ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch ist kein "anderer Grund" im Sinne von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO. 2. Zur Auslegung des Begriffs "daraufhin" in § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO. 3. § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO gilt auch bei Wegfall des Klagegrundes vor Anhängigkeit. Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe: I. Mit – soweit ersichtlich unwidersprochen – am 16. 07. 2004 abgesandtem, am 21. 2004 bei dem Mahngericht eingegangenem Antrag hat der Kläger gegen die Beklagte einen Mahnbescheid beantragt wegen einer Mietzinsforderung in Höhe von 1. 473, 70 EUR nebst gestaffelter Zinsen. Den Betrag der Hauptforderung zahlte die Beklagte am 20. 2004 eingehend. Gegen den am 14. 08. 2004 zugestellten Mahnbescheid hat die Beklagte Widerspruch eingelegt, woraufhin nach Zahlung weiterer Gerichtskosten durch den Kläger Abgabe an das Streitgericht erfolgte.
Der Kläger hat alsdann unter Bezugnahme auf die Anregung des Amtsgerichts die Klage – insgesamt – zurückgenommen und angekündigt, den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gesondert geltend zu machen. Die Parteien haben sodann wechselseitige Kostenanträge gestellt. Durch den angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auferlegt und dazu im wesentlichen ausgeführt, gemäß § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO habe der Kläger die Kosten zu tragen. "Ein anderer Grund" im Sinne dieser Vorschrift liege nicht vor, weil sich dieser nur auf eine etwaige, sich aus prozessualen Vorschriften ergebende Kostentragungspflicht der Beklagten beziehe, nicht aber auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch. Ein Fall des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO liege nicht vor, weil der Klagegrund schon vor Anhängigkeit weggefallen sei. Ob eine Klageumstellung auf Feststellung der Kostentragungspflicht möglich gewesen sei, könne mangels entsprechenden Antrages dahinstehen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 ZPO. Die Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, da die Voraussetzungen des § 574 ZPO nicht erfüllt sind. Die Entscheidung orientiert sich an der aktuellen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, so dass eine grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht gegeben ist. Wert der Beschwer: Kosten des Verfahrens l. Instanz einschließlich des Mahnverfahrens.
Arganöl - eines der feinsten Speiseöle der Welt Das Öl wird aus den Früchten des Arganbaumes gewonnen. Der Baum mit der systematischen Bezeichnung Argania spinosa wächst im Südwesten von Marokko bis zur Höhe von etwa 1300 Metern und ist seit Jahrhunderten in der arabischen Welt bekannt. Von erfolgreichen Versuchen, den Baum auch in anderen Regionen anzupflanzen, ist nichts vermeldet worden. So ist und bleibt Arganöl eine exklusive Spezialität aus Marokko. Das Öl eignet sich hervorragend zum Verfeinern von Salaten und Speisen aller Art und es wird ihm auch Heilwirkung nachgesagt. Auch in hochwertigen Kosmetika für Haut- und Haarpflege wird es eingesetzt. Arganbaum © Bildnachweis: notman CC-BY-SA-3. 0 Wikimedia Commons Die Herkunft ist wichtig Die hohe Nachfrage und der relative hohe Preis haben dazu geführt, dass angeblich "reines" Arganöl auch als Verschnitt mit Sonnenblumenöl in den Umlauf gelangt ist. Daher empfehlen wir, Arganöl nur von absolut zuverlässigen Quellen zu beziehen. Die Ölmühle Ditzingen, deren zertifizierte Öle wir hier anbieten, unterzieht ihre Produkte sorgfältigster Prüfungen, um die Qualität sicherzustellen.
Neu im Shop ab 6, 99 € ab 18, 65 € / l Der Leinsamen wird traditionell kaltgepresst. Die Saat wird dabei nicht vorgeröstet. Die durch den Pressdruck entstehende Temperatur liegt bei 40°C. Verwendung: Besonderes schmackhaft in der Verwendung mit Quarkspeisen, Rohkost und Kartoffelgerichten. Bitte beachten: Kaltgepresstes Öl sollte nicht erhitzt werden, daher das Öl erst nach dem Garen über die Speise träufeln. Lieferzeit: 1-3 Tage Anmelden um den Merkzettel zu verwenden. Andere Kunden kauften auch Tahedl Rindsbouillon 540 g 21, 98 € / kg Produkt enthält: 0, 5 kg Buchweizen ganz 500 g 5, 98 € / kg BioVegan Ei-Ersatz 20 g 90, 00 € / kg Produkt enthält: 0, 02 kg Ölmühle Ditzingen, Olivenöl, griechisch nativ exra Kalamata, 750 ml (weiß) 13, 32 € / l Produkt enthält: 0, 75 l Artikelbeschreibung Artikeldetails Nährwertdeklaration Bewertungen (0) Verpackungsgröße 250 ml, 750 ml Hersteller Ölmühle Ditzingen Marke Ditzinger Ölmühle Hersteller (Inverkehrbringer) Ölmühle Ditzingen GmbH & Co. KG – Johannes-Fuchs-Straße 5 – 71254 Ditzingen Zusätzliche Angaben Zutaten Leinöl Mindesthaltbarkeit ab Produktion 240 Tage Durchschnittswerte je 100 g Brennwert in kJ 3700 kJ Brennwert in kcal 900 kcal Fett 100 g davon gesättigte Fettsäuren 10 g
5, 99 € 7, 99 € / l Das aus ausgewählten Sojabohnen hergestellte Speiseöl ist geschmacksneutral und gut bekömmlich. Lieferzeit: 1-3 Tage auf Lager Anmelden um den Merkzettel zu verwenden. Artikelbeschreibung Artikeldetails Nährwertdeklaration Bewertungen (0) Verwendung Sojaöl ist vielseitig verwendbar und hitzestabil. Es eignet sich vorzüglich für alle Rohkostgerichte und Salate sowie zum Backen, Braten, Kochen und Dünsten. In der asiatischen Küche wird Sojaöl ebenfalls sehr geschätzt, z. B. für Wokgerichte. Verpackungsgröße 750 ml Hersteller Ölmühle Ditzingen Marke Ditzinger Ölmühle Hersteller (Inverkehrbringer) Ölmühle Ditzingen GmbH & Co. KG – Johannes-Fuchs-Straße 5 – 71254 Ditzingen Zusätzliche Angaben Zutaten Sojaöl Mindesthaltbarkeit ab Produktion 240 Tage Durchschnittswerte je 100 g Brennwert in kJ 3700 kJ Brennwert in kcal 900 kcal Fett 100 g davon gesättigte Fettsäuren 14 g