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Wer in einer gemeinsamen Wohnung den Rundfunkbeitrag doppelt gezahlt hat, kann sich die Beiträge noch bis Ende des Jahres zurückholen. © photo 5000 - Seit Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung fällig ist. Habt ihr den Rundfunkbeitrag doppelt gezahlt, holt euch die Beiträge zurück! Du lebst in einer Wohngemeinschaft oder mit deinem Partner/ deiner Partnerin zusammen? Dann müsst ihr nur einmal Rundfunkbeitrag zahlen! Doppelt gezahlte Beiträge können noch bis Ende dieses Jahres zurückgefordert werden. Wer noch gar nicht angemeldet ist, sollte dies bald tun und die Post vom Beitragsservice nicht ignorieren. Rundfunkbeitrag doppelt gezahlt? Rückwirkend geltend machen Du wohnst mit jemandem zusammen in einer Wohnung und ihr habt bisher beide Rundfunkgebühren bezahlt? Diese Doppelzahlungen kannst du dir noch bis 31. Dezember 2014 zurückholen. Doppelgezahlte Rechnung - Rückforderung Gewerberecht. Wie das geht, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wir haben das Vorgehen für dich zusammengefasst. Hast du doppelt gezahlt?
01. 2009 21:43 Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. Erstattung einer Doppelzahlung von einer Eingangsrechnung im Vorjahr/e | Rechnungswesenforum. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Nicht selten werden bei der Überprüfung des Zahlungsverkehrs eines Unternehmens Doppelbuchungen oder sonstige irrtümlich geleistete Zahlungen entdeckt; gelegentlich auch Zahlungen die schon seit Jahren in einer falschen Höhe durchgeführt worden sind. In Summe kann durch den schleichenden Liquiditätsabfluss ein nicht unbeträchtlicher Schaden entstehen. Kann man solche versehentlich geleisteten Zahlungen zurückfordern? Rückforderbarkeit irrtümlich geleisteter Zahlungen und Verjährung Grundsätzlich besteht im Falle der irrtümlichen Zahlung einer Nichtschuld ein Rückforderungsanspruch des irrtümlich Leistenden gegen denjenigen, der ohne Rechtsgrund unrechtmäßig bereichert worden ist - die schon dem Römischen Recht bekannte "condictio indebiti" (§ 1431 ABGB). Der Anspruch auf Rückforderung der irrtümlich geleisteten Nichtschuld (also z. B. einer Doppelzahlung an einen Lieferanten) verjährt grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Achtung Ausnahmen! Zu beachten ist, dass die ständige Rechtsprechung sowie die herrschende Lehre in gewissen Fällen, abhängig vom Rechtsgrund der fraglichen Leistung, bereits eine Verjährung nach drei Jahren annimmt.
Die Doppelzahlung wird auch inkl. MwSt. zurückgefordert, dies ist m. E. nicht korrekt, da die Einnahme damals wohl Ordnungsgemäß versteuert und die USt. abgeführt wurde. B hätte als Nichtselbständiger jetzt keine Chance mehr auf Rückerstattung. Das Verschulden geht doch offensichtlich von A aus, da er die Rechnung 2 mal bezahlte. Wer trägt den Schaden, die B durch die Abführung der Steuern etc. entstanden sind, falls die Forderung überhaupt noch gestellt werden kann? Da nach AGB ein Verjährung bereits nach 1 Jahr eintritt. Kommt B aus der Nummer raus? Muss er den kpl. Betrag incl. Steuern zahlen oder kann er den Schaden (Steuern, etc. ) abziehen? Ich freue mich auf hilfreiche Antworten zur Rechtslage und Danke schon mal im Vorfeld. ----------------- "" # 1 Antwort vom 16. 2009 | 18:02 Von Status: Praktikant (960 Beiträge, 261x hilfreich) quote: