Kreissportbund Goslar E.V. - Qualifix: Kassenprüfung &Amp; Rechenschaftsbericht

May 20, 2024, 6:08 am

Diese muss folgende Punkte enthalten: a. Bericht des Vorstandes b. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer c. Entlastung d. Wahlen, soweit diese erforderlich sind e. Beschlussfassung über vorliegende Anträge 6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 7. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Anträge bei deren Abstimmung Stimmengleichheit herrscht, sind abgelehnt. 8. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. 9. Anträge können gestellt werden von a. Den Mitgliedern b. Dem Vorstand 10. Wir suchen DICH! – Kassenprüfer*in | SC Janus e.V.. Nicht in der Einladung mitgeteilte Anträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit durch die Mitgliederversammlung bejaht wird. § 8 Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden/ der Vorsitzenden dem stellvertretenden Vorsitzenden/ der stellvertretenden Vorsitzenden dem Kassenwart / der Kassenwartin dem Schriftführer /der Schriftführerin Nichtbesetzung von Vorstandsposten sowie Personalunion sind möglich Vorstand im Sinne des § 26 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Kassenwart.

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25. April 2022 / in / von 21301 Version Download 572 Dateigrösse 65. 09 KB Datei-Anzahl 1 Erstellungsdatum 25. April 2022 Zuletzt aktualisiert 26. April 2022 Login is required to access this page Datei musterbericht_vereine_rap 0 21301 21301 2022-04-25 00:15:17 2022-04-26 15:54:44 Musterbericht zur Prüfung des Rechnungsabschlusses von Vereinen | 04/2022

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An alle Vereinsmitglieder Einladung zur Jahreshauptversammlung Sehr geehrte Mitglieder des Heimatvereins, die diesjährige Jahreshauptversammlung des Heimatvereins Niederndorf e. V. findet als Präsenzveranstaltung unter Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Hygienevorschriften des Landes NRW u. des Kreises Siegen-Wittgenstein statt am: Freitag, 6. Mai 2022 um 19:30 Uhr in der Grillhütte Niederndorf Tagesordnung: 1. ) Begrüßung 2. ) Gedenken an die verstorbenen Mitbürger aus Niederndorf u. Dirlenbach 3. ) Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2020 vom 18. 08. 2021 4. ) Jahresbericht / Tätigkeitsbericht 2021 5. ) Kassenberichte a) Kassierer b) Bericht der Kassenprüfer c) Entlastung des Vorstandes / d) Entlastung der Kassenprüfer 6. Mustertext kassenprüfung vereinigte. ) Wahl der Kassenprüfer 7. ) Anträge an die Mitgliederversammlung (diese müssen bis spätestens zum 02. 05. 2022 beim Vorsitzenden schriftlich vorliegen) 8. ) Termine und geplante Aktivitäten des Vereins in 2022 9. ) Verschiedenes Für Ihr Interesse und der Mitwirkung im Heimatverein bedanken wir uns recht herzlich und würden uns sehr freuen, Sie zur Jahreshauptversammlung in großer Teilnehmerzahl begrüßen zu dürfen.

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3. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden wegen a. Erheblicher Nichterfüllung satzungsmäßiger Verpflichtungen b. Zahlungsrückstand mit Beiträgen von mehr als einem Jahresbeitrag trotz Mahnung c. Eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens 4. Schriftverkehr mit Mitgliedern gilt diesen insbesondere in Ausschlussverfahren drei Tage nach Versendung an die letzte bekannte Anschrift als zugestellt. § 4 Beiträge Der jährliche Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Außerordentliche Beiträge sind Aufnahmegebühren und ermäßigte Förderbeiträge. Im Falle des Ausscheidens aus dem Verein erfolgt keine anteilige Rückerstattung des bereits entrichteten Jahresbeitrages. Vereinsauflösung - Vereinswelt. § 5 Stimmrecht und Wählbarkeit 1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste jederzeit teilnehmen.

Der Verein ist parteilos, konfessionell und rassisch neutral. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Vereinsfarben sind schwarz-rot-weiß. § 2 Erwerb der Mitgliedschaft Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm sportlich zu betätigen. Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechend. § 3 Verlust der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Mustertext kassenprüfung vereinigtes. 2. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zulässig.

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