Weitere Beratungsstelle Steuerberater

July 3, 2024, 12:00 pm

4 Die für die berufliche Niederlassung zuständige Steuerberaterkammer kann auf Antrag eine Ausnahme von Satz 2 zulassen. 5 Liegt die weitere Beratungsstelle in einem anderen Kammerbezirk, ist vor der Erteilung der Ausnahmegenehmigung die für die weitere Beratungsstelle zuständige Steuerberaterkammer zu hören. 6 Eine Ausnahmegenehmigung ist nur für eine weitere Beratungsstelle des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten zulässig. Frühere Fassungen von § 34 StBerG Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a. F. ) und neue Fassung (n. ) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers. vergleichen mit mWv (verkündet) neue Fassung durch aktuell vorher 12. 04. 2008 Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 08. 2008 BGBl. I S. 666 Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.

  1. § 34 StBerG - Einzelnorm
  2. Weitere Beratung – Steuerberatung Popp Paulick Geier Bayreuth Klumbach
  3. Ausnahmegenehmigungen

§ 34 Stberg - Einzelnorm

Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften können weitere Beratungsstellen unterhalten, wenn dadurch die Erfüllung der Berufspflichten nicht beeinträchtigt wird, § 34 Abs. 2 Satz 1 StBerG. Dies gilt entsprechend für Zweigniederlassungen von Steuerberatungsgesellschaften. Eine weitere Beratungsstelle/Zweigniederlassung ist als solche im Geschäftsverkehr kenntlich zu machen und der Steuerberaterkammer zur Eintragung in das Berufsregister anzuzeigen. Die Leitung einer weiteren Beratungsstelle muss durch einen anderen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Beratungsstelle oder in deren Nahbereich unterhält, erfolgen (§ 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG). Gem. § 34 Abs. 2 Satz 4 StBerG kann die zuständige Steuerberaterkammer auf Antrag eine Ausnahme vom sog. Leitererfordernis zulassen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung liegt im Ermessen der zuständigen Steuerberaterkammer. Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn die in § 11 Abs. 3 BOStB im Einzelnen aufgeführten Kriterien erfüllt sind, also die Einsetzung eines anderen Steuerberaters zur Sicherstellung der Erfüllung der Berufspflichten nicht erforderlich ist, und zusätzlich durch besondere Umstände im Einzelfall die Ausnahme von dem Leitererfordernis gerechtfertigt ist.

Weitere Beratung – Steuerberatung Popp Paulick Geier Bayreuth Klumbach

Nr. 99135014006000 Um eine weitere Beratungsstelle ohne einen Leiter (Steuerberater) unterhalten zu können, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung stellen. Eine Erteilung kann nur dann erfolgen, wenn dadurch die Erfüllung der Berufspflichten nicht beeinträchtigt wird. Leiter der weiteren Beratungsstelle muss jeweils ein anderer Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Beratungsstelle oder in deren Nahbereich hat. An wen muss ich mich wenden? An die Steuerberaterkammer Hessen, sofern Ihre berufliche Niederlassung als Steuerberater im Zuständigkeitsbereich der Steuerberaterkammer Hessen liegt. Sind Sie Mitglied einer anderen Steuerberaterkammer, richten Sie Ihren Antrag bitte an diese Steuerberaterkammer selbst dann, wenn die weitere Beratungsstelle im Zuständigkeitsbereich der Steuerberaterkammer Hessen liegt. In diesem Fall wird die Steuerberaterkammer Hessen von der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer zu dem Antrag angehört. Umgekehrt hört die Steuerberaterkammer Hessen andere Steuerberaterkammern zu beantragten Ausnahmegenehmigungen zu weiteren Beratungsstellen außerhalb ihres Zuständigkeitsgebietes an.

Ausnahmegenehmigungen

Hinweis: Das Nahbereichserfordernis ist kein Tatbestandsmerkmal der Ausnahmegenehmigung, sondern dient zur Prüfung, ob eine weitere Beratungsstelle ordnungsgemäß durch einen anderen Steuerberater geleitet wird. Es kann jedoch im Rahmen eines Ausnahmeantrages – neben anderen Kriterien - indiziellen Charakter dafür tragen, dass eine Verletzung von Berufspflichten im Falle einer Ausnahmegenehmigung nicht zu erwarten ist. Fachlich freigegeben am 29. 07. 2021 durch: Hessisches Ministerium der Finanzen Steuerberaterkammer Hessen Postfach 60101 Frankfurt am Main Bleichstraße 1 60313 Frankfurt am Main +49 69 153002-0 +49 69 153002-60 Mo: - Do: 08:30 - 12:00 Uhr Mo: - Do: 13:30 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr Ihre Bewertung hilft uns weiter. Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Website ständig zu verbessern. Geben Sie einfach eine kurze Bewertung zu den oben stehenden Inhalten ab.

In diesem Fall wird die Steuerberaterkammer Hessen von der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer zu dem Antrag angehört. Umgekehrt hört die Steuerberaterkammer Hessen andere Steuerberaterkammern zu beantragten Ausnahmegenehmigungen zu weiteren Beratungsstellen außerhalb ihres Zuständigkeitsgebietes an. Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Welche Gebühren fallen an? Für Anträge ab dem 01. 01. 2015 fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 EUR an (§ 7 Abs. 1 Nr. 19 der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Hessen). Welche Fristen muss ich beachten? Vor Errichtung der weiteren Beratungsstelle, die nicht durch einen anderen Steuerberater geleitet wird, sollte die Ausnahmegenehmigung der zuständigen Steuerberaterkammer vorliegen. Ebenso sollte eine Ausnahmegenehmigung unverzüglich beantragt werden, wenn der Beratungsstellenleiter einer bereits errichteten weiteren Beratungsstelle wegfällt und der Steuerberaterkammer nicht unmittelbar anschließend ein anderer Steuerberater als Leiter benannt werden kann.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Kosten einer Beratung beim Steuerberater: Was kostet eine Beratungsstunde beim Steuerberater? Was kostet eine Erstberatung beim Steuerberater? Was kostet eine Gründungsberatung beim Steuerberater? Die Beratung beim Steuerberater schwankt durchschnittlich zwischen 120€ und 200€ netto pro angefangene Stunde. Manche Steuerberater rechnen halbstündig ab. Das heißt, dass Sie bei einem Kostenvergleich darauf achten sollten, ob der Preis pro halbe oder pro volle Stunde angegeben ist. Wie bereits erwähnt, sind die Steuerberaterkosten auch stets ohne Mehrwertsteuer angegeben, weswegen Sie noch weitere 19% auf die Kosten hinzurechnen müssen. Das bedeutet Folgendes für die Kosten einer Beratungsstunde: Kosten Beratung pro Stunde Inkl. MwSt. (Bruttobetrag) 120, 00 € 142, 80 € 140, 00 € 166, 60 € 160, 00 € 190, 40 € 180, 00 € 214, 20 € 200, 00 € 238, 00 € Das Gute daran: Die Kosten für einen Steuerberater können Sie bei der jährlichen Steuererklärung wieder absetzen.

[email protected]